- Beantragung der Förderung für das Sanierungskonzept "Hallenbad Bergisch
Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Photovoltaikanlage“
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
Die prognostizierten Gesamtkosten für das Sanierungskonzept "Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Photovoltaikanlage“ betragen gemäß Kostenschätzung 5.930.580 €, inklusive anteiliger Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von mindestens 55 % werden im Projektzeitraum 2023 bis 2026 in den jeweiligen Wirtschaftsplänen ab 2024 ff. des Sportpark Leverkusen (SPL) dargestellt.
Der Rat bevollmächtigt den SPL, den sich ergebenen Eigenanteil über einen
Kredit zu finanzieren.
Leverkusen, 10.07.2023
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(In Vertretung des Rh. Stefan Hebbel Rf. Milanie Kreutz
Oberbürgermeisters)
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Mit Beschluss des Rates vom 05.06.2023 (Vorlage Nr. 2023/2181) wurde der Sportpark
Leverkusen (SPL) beauftragt, den Zuwendungsantrag auf Basis des vorliegenden
Sanierungskonzepts „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische
Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der
Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der
Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer
Photovoltaikanlage“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR), das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) zur Durchführung beauftragt wurde, zu stellen.
Der Zuwendungsantrag wurde fristgerecht eingereicht. Gleichzeitig wurde
der Zuwendungsgeber darüber informiert, dass hinsichtlich des Vorsteuerabzuges,
circa 10 % der Vorsteuerbeträge, die anteilsmäßig im BgA Bäder auf das
Schulschwimmen entfallen, noch herauszurechnen sind. Aufgrund der
Betriebsprüfung im BgA Bäder in 2022 durch das Finanzamt Leverkusen ist eine
Änderung der steuerlichen Behandlung des Schulschwimmens eingetreten, die u. a.
auch eine Änderung bei der Vorsteuerabzugsfähigkeit zur Folge hat. Der SPL kann
nunmehr keine Vorsteuer für das Schulschwimmen mehr abziehen. Zum Zeitpunkt der
Abgabe der Projektskizze im September 2022 lag diese Änderung noch nicht vor.
Im Koordinierungsgespräch mit dem BBSR am 12.05.2023 wurde eine Änderung
des Zuwendungsantrags bzw. des Ausgaben- und Finanzierungsplans nicht
thematisiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Netto-Gesamtsumme in Höhe von
5.820.000 € maßgebend. Nach internen Überlegungen seitens des BBSR bat der
Fördergeber mit E-Mail vom 22.06.2023 darum, den Ausgaben- und
Finanzierungsplan um die anteilige Mehrwertsteuer zu aktualisieren, sodass die
Gesamtsumme nunmehr einen Betrag von 5.930.580 € (inklusive anteiliger
Mehrwertsteuer) aufweist. Dementsprechend betragen die Eigenmittel inklusive
anteiliger Mehrwertsteuer 3.311.580 € (mind. 55 %).
Gleichzeitig verlangt der Fördergeber für den Zuwendungsantrag erneut
einen aktualisierten Ratsbeschluss über die Bereitstellung der sich um den
Anteil der nicht abzugsfähigen Vorsteuer erhöhten Eigenmittel. Der
Ratsbeschluss vom 05.06.2023 ist für die Prüfung des Zuwendungsantrags nicht
mehr ausreichend.
Der aktualisierte Ratsbeschluss muss die Aufschlüsselung des Eigenanteils
inklusiver anteiliger Mehrwertsteuer enthalten. Der aktualisierte Eigenanteil
ist entsprechend der Förderquote in den jeweiligen Wirtschaftsjahren des SPL
bereitzustellen. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß
Kostenschätzung 5.820.000 € netto (zuzüglich Mehrwertsteuer), inklusiver
anteiliger Mehrwertsteuer betragen die prognostizierten Gesamtkosten 5.930.580
€.
Auf den Projektzeitraum von 2023 bis 2027 gesehen, werden prognostizierte
Eigenmittel (inklusive anteiliger Mehrwertsteuer) in folgender Höhe
bereitgestellt:
2023 für Baunebenkosten
(Planungsleistungen, Vergabeverfahren, Honorarleistungen)
116.645,00 €,
2024 für Baunebenkosten 215.082,00 €,
2025 für Bauleistungen 2.201.304,78
€,
2026 für Bauleistungen und Ausstattungen 778.548,22 €.
Gesamt 3.311.580,00
€.
Die Finanzierung der benötigten Eigenmittel in Höhe von mindestens 55 %
(mindestens 3.311.580 € zzgl. anteiliger Mehrwertsteuer) erfolgt über einen
dafür aufzunehmenden Kredit, der im Wirtschaftsplan des SPL jeweils dargestellt
wird. Die Kreditleistung wird nach Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme
ab 2024 notwendig. Nach Bewilligung können die Förderbeträge ab 2023 abgerufen
werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Die Finanzierung des Eigenanteils dieser
Maßnahme erfolgt über einen dafür aufzunehmenden Kredit und wird in den Wirtschaftsplänen
des SPL in den nächsten Jahren dargestellt. Die Kreditleistung wird nach
Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme ab 2024 nötig. Der Kredit wird
durch den SPL aufgenommen und bedient. Der städt. Haushalt wird durch die
Kreditaufnahme nicht belastet.
Da die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Maßnahmen förderfähig sind, erhöht sich
der Eigenanteil entsprechend. Dieser Anteil ist dann entsprechend zu
kreditieren.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Die Folgekosten werden grob geschätzt
6 % der Bausumme betragen. Der SPL refinanziert die oben genannten Kosten
teilweise über die in Rechnungstellung eines Entgeltes für die Nutzung des Hallenbads
für das Schul- und Vereinsschwimmen. Im Haushalt der Stadt Leverkusen sind
entsprechende Budgets für die Schulschwimmen vorzusehen. Darüber hinaus finden
im Hallenbad Schwimmkurse der SPL eigenen Schwimmschule Aqua-Vital statt. Die
Entgelte für die Schwimmkurse dienen ebenfalls der Refinanzierung. Die
Aufwendungen für Energie werden durch eine Sanierung mit nachhaltigen nicht
fossilen Energieträgern reduziert.
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Für die Erstellung des Zuwendungsbescheides ist ein rechtsgültiger aktualisierter Ratsbeschluss erforderlich. Da nicht bis zur nächsten regulären Ratssitzung gewartet werden kann, ist eine dringliche Entscheidung zwingend notwendig.