Betreff
Widmung Im Dorf
Vorlage
2023/2328
Aktenzeichen
660-3335-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt für die öffentlichen Bereiche der Straße Im Dorf die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW). So wird der Straßenhauptzug und die Umfahrung des Marktplatzes als Gemeinde-/Anliegerstraße, der Marktplatz als Platz der Gemeinde (außerhalb von Veranstaltungen beschränkt auf den Fußgängerverkehr) und die Verlängerung des nördlichen Gehwegs zur Lehner Mühle als sonstige öffentliche Straße (beschränkt auf den Fußgängerverkehr) gewidmet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Marktplatz Lützenkirchen in der Straße Im Dorf wurde entsprechend des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V26/III nach Osten verschoben. Nach Fertigstellung und Übernahme durch die Stadt Leverkusen sind die Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Der Straßenhauptzug Im Dorf ist zwar bereits im Jahr 1966 durch die damalige Stadt Opladen gewidmet worden, da aber keine Unterlagen vorhanden sind, die die räumliche Abgrenzung der Widmung belegen, erscheint es zweckmäßig, den Umfang der zu widmenden Verkehrsflächen im Rahmen dieser Vorlage zur Klarstellung neu festzulegen. Gleichzeitig wird der Gesetzesänderung zur Ausweisung des selbstständigen Fußwegs als sonstige öffentliche Straße nachgekommen.

 

Im Lageplan sind die Verkehrsflächen farbig hinterlegt. Die zu beschränkenden Flächen des Marktplatzes und des Fußwegs sind zusätzlich schraffiert.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein