Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage I zu dieser Vorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Stadtteile Opladen und Schlebusch vom 10.10.2022.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Molitor

 

Begründung:

 

Die AktionsGemeinschaft Opladen e. V. (AGO) und die Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch e. V. (WFG) haben die Termine für jeweils vier geplante verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2024 zuzüglich der Konzepte der Veranstaltungen, anlässlich derer die verkaufsoffenen Sonntage festgesetzt werden, zur Vorbereitung der entsprechenden Ratsvorlage für den Ratsbeschluss vorgelegt.

 

I. Rechtsgrundlage für das Öffnen von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen

 

Nach § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) dürfen an jährlich höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.

 

Ein öffentliches Interesse liegt dabei insbesondere vor, wenn die Öffnung

 

1.    im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2.    dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots dient,

3.    dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4.    der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5.    die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen, steigert.

 

Das Vorliegen eines Zusammenhangs mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt.

 

Die in Leverkusen-Opladen und Leverkusen-Schlebusch für das Jahr 2024 geplanten verkaufsoffenen Sonntage sollen jeweils begleitend zu in Leverkusen bereits etablierten örtlichen Veranstaltungen stattfinden.

 

II. Geplante verkaufsoffene Sonntage in Leverkusen-Opladen und Leverkusen-Schlebusch

 

1. Termine und Flächen

 

Der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) obliegt es bereits seit geraumer Zeit, gemeinsam mit den Werbe-, Aktions-, Förder- und Interessengemeinschaften im Stadtgebiet von Leverkusen die Veranstaltungen und die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage in Absprache mit der Stadt Leverkusen zu koordinieren. Geplant sind für das Jahr 2024 in Leverkusen-Opladen und Leverkusen-Schlebusch die folgenden Veranstaltungen, die jeweils von einem verkaufsoffenen Sonntag i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW begleitet werden sollen:

 

Die AGO plant für 2024 folgende Veranstaltungen, an denen ein verkaufsoffener Sonntag in Leverkusen-Opladen stattfinden soll:

 

1.         05.05.2024    29. Opladener Frühling mit Verkehrsschau und Gesundheitsmesse,

2.         28.07.2024    51. Opladener Stadtfest mit Kirmes,

3.         13.10.2024    24. Opladener Herbstmarkt,

4.         08.12.2024    45. Weihnachtsmarkt Bergisches Dorf.

 

Die WFG plant für 2024 folgende Veranstaltungen, an denen ein verkaufsoffener Sonntag in Leverkusen-Schlebusch stattfinden soll:

 

1.         21.04.2024    18. Blühendes Schlebusch,

2.         02.06.2024    39. Schlebuscher Schützen- und Volksfest/Irish-Days,

3.         10.11.2024    27. Schlebuscher Martinsmarkt,

4.         08.12.2024    45. Schlebuscher Adventsmarkt.

 

Die Stadtteile Opladen und Schlebusch wollen gemeinsam am zweiten Adventssonntag öffnen.

 

Die Öffnungszeiten der Geschäfte beschränken sich an allen Terminen auf die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Alle geöffneten Verkaufsflächen an den verkaufsoffenen Sonntagen haben einen räumlich engen Bezug zur jeweils am selben Tag stattfindenden Veranstaltung. Die genauen Flächen der Veranstaltungen sowie der geöffneten Verkaufsflächen sind der Anlage III zu entnehmen. Die Öffnungszeiten der einzelnen Veranstaltungen gehen deutlich über den Zeitraum der Ladenöffnungszeiten des Einzelhandels hinaus.

 

Die aufgeführten Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den verkaufsoffenen Sonntagen stattfinden, haben eine lange Tradition. So findet z. B. das Opladener Stadtfest mit Kirmes seit mehr als 50 Jahren, der Schlebuscher Adventsmarkt seit 45 Jahren und das Schlebuscher Schützen- und Volksfest seit über 40 Jahren statt. Alle geplanten Veranstaltungen sind in Leverkusen und dem Umfeld bekannt; ein Großteil der Besuchenden kommt nur aufgrund dieser Veranstaltungen in die Leverkusener Stadtteile Opladen und Schlebusch. Die Konzepte zu Charakter, Größe und Zuschnitt der jeweiligen Veranstaltungen wurden vonseiten der antragstellenden Werbegemeinschaften der Verwaltung vorgelegt und mit dieser erörtert. Die Konzepte sind Bestandteil dieser Vorlage und liegen als Anlagen II a und II b bei.

 

2. Schwerpunkte der Veranstaltungen

 

Aufgrund des Bekanntheitsgrades der o. g. Veranstaltungen - insbesondere der beiden Weihnachtsmärkte, des Schlebuscher Schützen- und Volksfestes zusammen mit den Irish-Days und des Opladener Stadtfestes mit Kirmes - ist bei Öffnung der Geschäfte in den Stadtteilen Opladen und Schlebusch davon auszugehen, dass der Hauptanziehungspunkt die eigentliche Veranstaltung ist. Weiterhin existiert hier kein Gegenpol, wie z. B. ein Einkaufszentrum oder ein großes Möbelhaus, da der örtliche Einzelhandel überwiegend aus einer überschaubaren Anzahl von vom Betreibenden selbst geführten Geschäften und kleineren Filialen von Handelsketten besteht.

 

In der Vergangenheit wurden Zählungen der Veranstaltungsbesuchenden nur teilweise durchgeführt. Diese Annahmen werden jedoch durch die vom jeweiligen Veranstaltenden durchgeführten Teilzählungen und den sich daraus ergebenden Hochrechnungen gestützt, die schließlich gerundet wurden. Hierdurch lassen sich die Zahlen der Besuchenden mit einer geringen Abweichungsquote erfassen.

 

Im Rahmen des Frühlingsmarktes 2018, der am 5. und 6. Mai 2018 in der Fußgängerzone in Leverkusen-Opladen stattfand, wurde von der AGO die Anzahl der Besuchenden am Sonntag, 6. Mai, ermittelt. Hierzu wurden auch der Einzelhandel und die Gastronomiebetriebe befragt sowie eigene Zählungen durchgeführt. In der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr lag das Aufkommen der Besuchenden bei schätzungsweise 21.390 Personen. Zur Bestätigung dieser Zahlen können die in den dortigen Außengastronomiebetrieben gezählten 16.500 Personen, die dort etwas verzehrt hatten, herangezogen werden.

 

Die gastronomischen Betriebe haben zwar jeden Sonntag geöffnet, erzielen aber hierbei nicht annähernd so viel Umsatz, wie im Rahmen der zuvor aufgeführten Veranstaltung. Ferner hat die AGO die teilnehmenden Einzelhändlerinnen und Einzelhändler zum Aufkommen von Kundinnen und Kunden am verkaufsoffenen Sonntag, 6. Mai 2018, befragt. Die Befragten haben gemäß ihren Angaben mit ca. 2.100 Kundinnen und Kunden Umsätze getätigt. Im Vergleich zu der Anzahl der Besuchenden sind dies lediglich 10 %, sodass der verkaufsoffene Sonntag offensichtlich nicht das Hauptkriterium für den Besuch des Frühlingsmarktes war, sondern die eigentliche Veranstaltung mitsamt ihren Verkaufsständen im Vordergrund stand.

 

Ähnliche Ergebnisse gelten in Leverkusen-Opladen für den Opladener Herbstmarkt, da auch in diesem Jahr wieder mit 16.000 Veranstaltungsbesuchenden pro Tag gerechnet wird und sich die Verkaufszahlen analog des Frühlingsmarktes gestalten werden.

 

Beim Opladener Stadtfest mit dazugehöriger Kirmes wird an den vier Veranstaltungstagen jeweils mit 15.000 bis 20.000 Personen gerechnet, die sich erfahrungsgemäß in der Fußgängerzone und auf dem Marktplatz verteilen.

 

Die Anzahl der Besuchenden während der Dauer des Weihnachtsmarktes in Leverkusen-Opladen kann nur grob geschätzt werden, da der Weihnachtsmarkt auch während der normalen Ladenöffnungszeiten geöffnet ist. Unterstellt man eine tägliche Anzahl von mindestens 3.000 bis 7.000 Personen, so dürfte diese auch mindestens an den Wochenenden erreicht werden.

 

Im Stadtteil Schlebusch wurde eine Befragung der Passantinnen und Passanten hinsichtlich der Nutzung der verkaufsoffenen Sonntage in Leverkusen-Schlebusch durchgeführt. Dazu fanden beim verkaufsoffenen Sonntag am „Schlebuscher Wochenende“ am 16.09.2018 zu drei verschiedenen Zeiten an jeweils fünf unterschiedlichen Stellen der Fußgängerzone Befragungen statt. Gegenstand der Befragung war, ob die Besuchenden aufgrund der Veranstaltung oder in erster Linie wegen des möglichen Sonntagseinkaufs den Stadtteil aufgesucht haben. Von 417 befragten Personen gaben 333 (= 80 %) an, sie seien ausschließlich wegen der Veranstaltung gekommen und nicht zum Einkauf in den Geschäften. Die restlichen 84 Personen (= 20 %) sagten aus, sie wären in erster Linie wegen des Sonntagseinkaufs vor Ort. Somit zeigt sich, dass im Stadtteil Schlebusch die Hauptmotivation für den Besuch die vor Ort stattfindende Veranstaltung ist.

 

Nach den Erfahrungen der bisherigen 17 Veranstaltungen „Blühendes Schlebusch“ (die in den beiden vergangenen Jahren aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen ausgefallen ist) besuchen je nach Wetterlage 25.000 bis 30.000 Menschen aus dem gesamten Leverkusener Stadtgebiet und den benachbarten Städten/Gemeinden den Blumen und Gartenmarkt.

 

Das Schlebuscher Schützen und Volksfest/die „IrishDays“ werden laut Schätzungen des Veranstaltenden, die auf jahrelangen Erfahrungen beruhen, je nach Wetterlage 60.000 bis 70.000 Menschen aus dem gesamten Stadtgebiet und dem Umland besuchen.

 

Der „Schlebuscher Martinsmarkt“ ist Leverkusens größter Martinszug. Rund 1.000 Kinder und Erwachsene nehmen daran teil. Insgesamt besuchten in der Vergangenheit bisher durchschnittlich 25.000 bis 30.000 Menschen den Markt. Je nach Wetterlage ist mit 15.000 bis 20.000 Besuchenden auf dem „Schlebuscher Adventsmarkt“ zu rechnen. Auch hier ist der verkaufsoffene Sonntag eine nachrangige Ergänzung.

 

Dem gegenüber stehen hauptsächlich eigentümergeführte Geschäfte mit einer begrenzten Ladenfläche, die nicht in der Lage sind, annähernd so viele Kundinnen und Kunden aufzunehmen, wie Veranstaltungsbesuchende in Leverkusen-Schlebusch anwesend sind. Da die Anzahl der Geschäfte geringer ist als im Stadtteil Opladen, ist höchstens von einer ähnlichen Anzahl von Kundinnen und Kunden auszugehen.

 

Zur Erlangung konkreter Zahlen, die für das Folgejahr herangezogen werden können, erfolgen nun bei allen Veranstaltungen des Jahres 2023 Zählungen von den Veranstaltenden. Zudem werden Umfragen des beteiligten Einzelhandels durchgeführt.

 

3. Gründe für das Öffnen der Verkaufsstellen

 

Es gibt zurzeit einige Leerstände im Bereich der Fußgängerzonen beider Stadtteile. Zusätzlich konnte die Aufarbeitung der Folgen der Flutkatastrophe aus 2021 dort noch immer nicht abschließend erfolgen. Dadurch sind für diese Stadtteile die verkaufsoffenen Sonntage relevant, um das Einzelhandelsangebot zu erhalten und zu stärken. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an einer sonntäglichen Öffnung der Verkaufsstellen, neben den unter 2. beschriebenen Aspekten auch im Hinblick auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LÖG NRW.

 

Die Verwaltung muss bei ihrer Entscheidung dem verfassungsrechtlichen Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gerecht werden. Dazu hat sie anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Abwägung zu prüfen und in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren, dokumentierten Weise zu begründen, ob einer der in § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW aufgezählten Sachgründe oder ein sonstiger Sachgrund vorliegt und hinreichend gewichtig ist, um die konkrete Ladenöffnung zu rechtfertigen. So auch OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18.

 

Nach Aufklärung der Sach- und Rechtslage, Würdigung der vorgelegten Konzepte und entsprechender Abwägung der Interessen von Veranstaltenden sowie Geschäftsleuten mit der verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsruhe ist festzuhalten, dass die konkreten Ladenöffnungen gerechtfertigt sind.

 

Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage sind nach § 6 Abs. 4 S. 7 LÖG NRW die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer anzuhören. Mit Schreiben vom 07.06.2023 (Anlage IV) wurde folgenden Interessensverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 09.07.2023 gegeben:

 

- ver.di Geschäftsstelle Köln-Bonn-Leverkusen,

- Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln,

- Handwerkskammer Köln,

- Handelsverband Nordrhein-Westfalen,

- Arbeitgeberverband Rhein-Wupper e. V. Leverkusen,

- Gesamtverband Ev. Kirchengemeinden (Leverkusen),

- Katholikenrat der Stadt Leverkusen.

 

Rückmeldungen gingen von ver.di, der IHK Köln, dem Handelsverband und dem Katholikenrat ein.

 

Für ver.di (Köln-Bonn-Leverkusen) ergibt sich aus den in der E-Mail vom 07.07.2023 aufgelisteten rechtlichen Maßstäben folgendes:

 

Dem Anhörungsschreiben für die Stadtteile Opladen und Schlebusch seien zwar Karten zu den Veranstaltungsbereichen, nicht aber zu dem Bereich beigefügt, in dem die Verkaufsstätten öffnen dürfen. Deshalb kann zu der erforderlichen räumlichen Nähe nicht Stellung genommen werden.

 

Die Veranstaltungsflächen gehen sogar über die Bereiche der Fußgängerzonen, wo in der Regel die geöffneten Verkaufsflächen am verkaufsoffenen Sonntag befinden, hinaus. Daher kann dies hier auch nicht als problematisch angesehen werden. In der Regel wird von ver.di jedoch beanstandet, dass die Verkaufsflächen über den Veranstaltungsbereich hinausgehen, was hier jedoch nicht der Fall ist. Somit stehen die Verkaufsflächen in einem sehr engen räumlichen Bezug zur eigentlichen Veranstaltungsfläche.

 

Die IHK Köln unterstützt mit Schreiben vom 07.07.2023 die vorgelegten Konzepte. Wie bereits in der Stellungnahme aus Sommer 2021 und 2022 mitgeteilt, sind die aus der Rechtsprechung geforderten Aussagen zu Charakter (z. B. Programmpunkte), Größe (Prognose Besuchende) und Zuschnitt (Abgrenzung der Veranstaltungsfläche und der für die Ladenöffnung vorgesehenen Fläche) der in Wiesdorf vorgesehenen Veranstaltungen aus Sicht der IHK Köln in allen Fällen geeignet, um eine Ladenöffnung zuzulassen. Weiterhin vertritt die IHK Köln grundsätzlich die Auffassung, dass eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung ist und regt daher in diesem Zuge erneut an, verkaufsoffene Sonntage als Maßnahme zur Förderung des Einzelhandels in das Einzelhandelskonzept der Stadt Leverkusen mitaufzunehmen.

 

Vonseiten des Handelsverbands bestehen ebenfalls keine Bedenken. Mit Schreiben vom 29.06.2023 wird die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage ausdrücklich begrüßt und als Steigerung der Attraktivität der einzelnen Veranstaltungen gewertet.

 

Der Katholikenrat Leverkusen erkennt mit Schreiben vom 26.06.2023 den Anlassbezug der verkaufsoffenen Sonntage und die ausreichende Prognose der Besuchenden an. Als Anregung kommt von dieser Seite, den öffentlichen Personennahverkehr an diesen verkaufsoffenen Sonntagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, um die Umwelt vor dem zu erwartenden Parksuchverkehr zu schützen.

 

Die Stellungnahmen liegen als Anlage V dieser Vorlage bei.

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen, wird die Vorlage nunmehr zum Nachtragstermin eingebracht.