Betreff
Wahl der 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters für die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III
Vorlage
2023/2338
Aktenzeichen
011-43-00-jm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wählt

 

Frau/Herrn ___________________

 

als 2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin/2. stellvertretenden Bezirks-

bürgermeister.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Rf. Claudia Wiese hat mit Schreiben vom 25.07.2023 ihren Rücktritt als 2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zum 31.08.2023 erklärt. Daher ist die Position der 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III neu zu besetzen.

 

Nach § 36 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache den Bezirksvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter. (Hinweis: In Leverkusen Bezirksbürgermeister*in). Vorliegend ist die Position der 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/des 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters zu besetzen.

 

Scheidet eine stellvertretende Bezirksvorsteherin/ein stellvertretender Bezirksvorsteher während der Wahlperiode aus, ist gemäß § 36 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen.

 

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein