- Anteilskauf Stadt Leverkusen
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
- Erteilung von Weisung gem. gem. § 113 Abs. 1 GO NRW, Änderung des Gesellschaftsvertrages der WfL
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Erwerb der Anteile der Sparkasse Leverkusen (20%) und der Currenta GmbH & Co. OHG (1,01%) an der WfL mit Wirkung zum 01.01.2024 und beauftragt die Verwaltung, alle mit dem Anteilskauf verbundenen Maßnahmen einzuleiten.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen bevollmächtigt die Verwaltung, nach Maßgabe der
Begründung,
- außerplanmäßig Finanzmittel in Höhe von insgesamt 202.900,00 €
- bei der Finanzstelle PN 82001507012001, Finanzposition 784300
zur Verfügung zu stellen.
3. Nach Beschluss zu 1. wird den Vertreter*innen der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung erteilt, Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WfL, die den in der als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Synopse dargestellt sind, zuzustimmen.
4. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle in Verbindung mit dem Anteilskauf an
der WfL erforderlichen Regelungen zu treffen bzw. Handlungen vorzunehmen,
insbesondere:
- das Anzeigeverfahren nach § 115 (1) lit. b GO NRW einzuleiten und
- die erforderliche notarielle Beurkundung zu veranlassen.
5. Soweit eventuelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.
gezeichnet: In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1.:
Es ist
beabsichtigt, zum 01.01.2024 die Anteile der Sparkasse Leverkusen in Höhe von
20 % und der Currenta GmbH & Co. OHG in Höhe von 1,01 % an der WfL zu
erwerben, sodass sich die Anteile an der WfL dann zu 100 % in Händen der Stadt
Leverkusen befinden.
Die Sparkasse
Leverkusen bietet der Stadt Leverkusen ihren 20%igen Anteil nach Absprache zu
einem Verkaufspreis von 200.000,00 € an. Die Currenta GmbH & Co. OHG bietet
der Stadt Leverkusen ihren 1,01%igen Anteil nach Absprache zu einem
Verkaufspreis von 2.900,00 € an.
Somit ist zukünftig
eine 100%ige Verlustabdeckung der WfL im Haushalt der Stadt Leverkusen ab dem
Jahr 2024 zu etatisieren.
Zu Beschlusspunkt 2.:
Für den Anteilskauf
werden Finanzmittel i. H. v. 202.900,00
€ benötigt. Diese stehen im Haushalt nicht zur Verfügung. Da der
Anteilskauf zum 01.01.2024 abgeschlossen sein soll, muss eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen. Entsprechende
Deckungsmittel stehen auf Finanzstelle 82000166012001 Finanzposition 782200 zur
Verfügung.
Zu Beschlusspunkt 3.:
Durch die vollständige Übernahme der Anteile an der WfL durch die Stadt Leverkusen wird eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der WfL notwendig
Zu § 7.1 Gesellschafterversammlung
Das Gremium Gesellschafterversammlung der WfL wird um zwei Mitglieder, je ein Mitglied der Sparkasse Leverkusen und ein Mitglied der Currenta GmbH & Co. OHG, von vier Mitgliedern auf zwei Mitglieder der Stadt Leverkusen reduziert.
Zu § 12.1 Zusammensetzung Aufsichtsrat
Das Gremium Aufsichtsrat der WfL wird um drei Mitglieder der Sparkasse Leverkusen sowie um das beratende Mitglied der Currenta GmbH & Co. OHG von zehn auf sieben Mitglieder reduziert.
Zu § 15.1 Beschlussfassung im Aufsichtsrat, wenn eine ordnungsgemäß einberufene Sitzung nicht beschlussfähig ist und eine neue Sitzung einberufen werden muss
Änderung der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder an der Beschlussfassung der zum zweiten Mal einberufenen Gremiensitzung wegen nicht bestehender Beschlussfähigkeit in der ersten einberufenen Sitzung von vier auf drei Mitglieder, da das Gremium des Aufsichtsrates nun aus nur noch sieben anstatt zehn Mitgliedern besteht.
Zu § 22 Leistungsaustausch mit Gesellschaftern
Änderung des Wortes „Gesellschaftern“ in „Gesellschafterin“.
Alle geplanten Änderungen sind der in der Anlage dargestellten Synopse zu entnehmen. Über die Änderungen entscheidet gem. § 11.1 i. V. m. § 7.2 die Gesellschafterversammlung der WfL nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.
Zu Beschlusspunkt 4.:
Die Entscheidung des Rates ist der Aufsichtsbehörde vor ihrer Umsetzung nach § 115
Abs.1 lit. b GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
Alle mit der Abwicklung verbundenen Kosten werden von der Stadt Leverkusen
getragen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 82001507012001
Finanzposition/en: 784300
Auszahlungen für die Maßnahme: Ankäufe
Anteile WfL 202.900,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN
82000166012001 Finanzposition 782200 in Höhe von 202.900,00 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar. Kann erst mit
Vorlage des Wirtschaftsplans der WfL für 2024 beziffert werden.
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20:
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit: