Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder Freier Träger
- Übernahme des Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder "Henkelmännchenplatz", Trägerin: AWO Kita gGmbH
Vorlage
2023/2426
Aktenzeichen
510-121-js
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die neue viergruppige Kindertageseinrichtung „Henkelmännchenplatz“ wird mit Blick auf die Schaffung von insgesamt 70 neuen Betreuungsplätzen (bis zu 16 Plätze für Kinder unter drei Jahren und bis zu 54 Plätze für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt) von der Stadt Leverkusen, vorbehaltlich einer 90%igen Landesförderung zur investiven Förderung der Erstausstattung, mit der Übernahme des 10%igen Trägeranteils gefördert. Der 10%ige Trägeranteil beläuft sich auf 24.500 €.

 

2.    Die dazu notwendigen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 24.500 € werden im Rahmen der städtischen Gesamtdeckung außerplanmäßig im investiven Budget PN 0605 bereitgestellt. Im Gegenzug ist die Einzahlung in Höhe von 220.500 € (90%ige Landesförderung) im investiven Budget PN 0605 zu generieren.

 

3.    Für den Betrieb der künftigen 4-gruppigen Kindertageseinrichtung übernimmt die Stadt Leverkusen mit der Inbetriebnahme den gesetzlichen Trägeranteil zu den Betriebskosten gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Darüber hinaus erhält die Trägerin einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 3 % auf der Grundlage der jährlichen Kindpauschalen gemäß dem KiBiz und die Erstattung zu den anerkennungsfähigen Kosten zur Kaltmiete, die nicht über das KiBiz refinanziert werden.

 

4.    Die notwendigen Finanzmittel, sowohl im Ertrag als auch im Aufwand, werden im Rahmen des jeweiligen Etats ab 2023 beim Innenauftrag 510006050203, Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft, bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Molitor                                   Adomat

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 19 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 31.08.2023 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

Begründung:

 

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kita gGmbH betreibt im Stadtgebiet Leverkusen insgesamt vier Kindertageseinrichtungen und übernimmt nunmehr die Trägerschaft der viergruppigen Kindertageseinrichtung „Henkelmännchenplatz“, Europa-Allee 126 in Leverkusen-Opladen.

 

Die viergruppige Kindertageseinrichtung „Henkelmännchenplatz“ wurde im Rahmen eines Neubauprojekts an der Europa-Allee (neue bahnstadt opladen) mit Gewerbeeinheiten und Wohneinheiten von einem Investor gebaut und ist in der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024, ab dem 01.08.2023, entsprechend berücksichtigt.

 

Mit der vorliegenden Interessenbekundung der AWO Kita gGmbH zur Übernahme der Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung werden die Räumlichkeiten durch die AWO Kita gGmbH zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen entsprechend angemietet.

 

Das Landesjugendamt als überörtlicher Träger und auch der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) als örtlicher Träger wurden von Anfang an in die Planungen zur 4-gruppigen Kindertageseinrichtung einbezogen; das Landesjugendamt hat darüber hinaus eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Im Zuge der Trägerschaft beantragt die AWO Kita gGmbH die Übernahme des Trägeranteils zur Investitionskostenförderung Erstausstattung (10 %) und darüber hinaus, mit Blick auf den Betrieb, auch die Übernahme des Trägeranteils zu den Betriebskosten (aktuell 7,8 %), die Gewährung eines Verwaltungskostenzuschlags von 3 % auf der Basis der jeweils gültigen Kindpauschalen gemäß dem KiBiz und die Übernahme der Mietkosten, die nicht über das KiBiz refinanziert werden, durch die Stadt Leverkusen.

 

Mit der 4-gruppigen Kindertageseinrichtung werden nach der Fertigstellung insgesamt 70 neue Plätze für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt im Stadtteil Opladen zur Verfügung stehen. Die beantragte Fördersumme zu den Investitionskosten Erstausstattung beläuft sich auf 220.500 € (90 %). Für die Übernahme des Trägeranteils zu den Investitionsförderkosten ist einmalig ein Betrag in Höhe von 24.500 € im investiven Budget für die Auszahlung bereitzustellen.

 

Der AWO Kita gGmbH ist die Übernahme der Trägerschaft nur möglich, wenn eine 100%ige Finanzierung erfolgt, d. h., der Trägeranteil durch die Stadt Leverkusen übernommen sowie des Weiteren eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3 % und der Mietkostenanteil, der nicht über das KiBiz refinanziert wird, gewährt wird.

 

Finanziell betrachtet ist aufgrund der gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer 100%igen Finanzierung einer Tageseinrichtung für Kinder, d.h., der Übernahme des Trägeranteils und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt Leverkusen bei einer Trägerschaft durch einen Freien Träger ein insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den städtischen Etat gegeben. Das Ergebnis im Einzelfall ist dabei aktuell nicht darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur abhängig ist vom vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl von den Gruppenformen, als auch den Betreuungszeiten. Die entsprechenden Festlegungen werden erst jeweils mit der jährlichen Fortführung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das jeweils kommende Kindergartenjahr getroffen.

 

Dem positiven finanziellen Ergebnis steht dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder, der sich ausschließlich gegen die Stadt Leverkusen richtet, eine nicht so unmittelbare Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.

 

Aus diesem Grund schließt die Stadt Leverkusen im Rahmen der Erfüllung der Aufgabenstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen nach den Vorschriften des KiBiz, analog zu weiteren Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger, mit der AWO Kita gGmbH einen Vertrag. Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Im Vertrag wird festgehalten, dass wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit, neben der Umsetzung der gesetzlich geregelten Finanzierung für die Tageseinrichtung und der darüber hinaus zugesagten Übernahme des Trägeranteils, einer Verwaltungskostenpauschale und der beim Träger verbleibenden Mietkosten durch die Stadt, eine offene Kommunikation sowie Transparenz bezüglich des pädagogischen Betreuungsangebotes und der Vergabe der Betreuungsplätze darstellen.

 

Damit einhergehend sind die Betreuungsplätze der Tageseinrichtung nur an Kinder aus dem Gebiet der Stadt Leverkusen, bevorzugt aus dem jeweiligen Einzugsbereich der Tageseinrichtung, zu vergeben. Falls aus pädagogischen oder anderen wichtigen Gründen, die Aufnahme oder der Fortbestand eines Betreuungsangebotes für ein auswärtiges Kind erfolgen soll, bedarf es dazu der schriftlichen Zustimmung der Stadt. Mit dem Vertrag sagt die AWO Kita gGmbH zu, sich aktiv in die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Leverkusen einzubringen und im Bedarfsfall auch Kinder außerhalb des sonstigen Aufnahmeverfahrens auf Vermittlung der Stadt Leverkusen im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze nach der jährlichen Jugendhilfeplanung aufzunehmen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0605 Sachkonto: 533150

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja / Förderung erfolgt gemäß KiBiz

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 0605 Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel zur Erstausstattung werden beantragt:            Nein   Ja 90 %

Name Förderprogramm: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 18.05.2022

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im konsumtiven Budget ab 2023 ff ausreichend veranschlagt; im investiven Budget ist einmal ein Betrag von 24.500,00 € für 2023 zu veranschlagen.

 Ansätze sind konsumtiven Budget ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 0605

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2023 ff

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt: 0605 Sachkonto 414100 (Landeszuweisung für laufende Zwecke) und Sachkonto 432100 (Elternbeiträge)

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die Beschlussfassung muss mit Blick auf die beantragte Investitionsförderung, einhergehend mit der Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen, noch im anstehenden Sitzungsturnus erfolgen, damit gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), zuständig für die Bewilligung der Landes- und Bundesmittel investiven Förderung der Erstausstattung, die 100%ige Förderung bestätigt werden kann. Die Bestätigung ist wesentlicher Bestandteil für die Erteilung des Bewilligungsbescheides seitens des LVR.

 

Die AWO Kita gGmbH ist auf die Fördermittel angewiesen und strebt mit Blick auf die bereits fertiggestellten Räumlichkeiten, einhergehend mit einer zeitnahen Inbetriebnahme, noch eine Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder seitens des LVR und der Stadt Leverkusen für 2023 an.