Beschlussentwurf:
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der „Musikschule der Stadt Leverkusen“ vom 19.12.2005 wird beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Mit der Auflösung der „KulturStadtLev“ (KSL) zum 31.12.2023 sind Maßnahmen zu treffen, die den reibungslosen buchhalterischen Übergang aus der doppelten Buchführung (KSL) in das Neue Kommunale Finanzmanagement NKF (Stadt Leverkusen) sicherstellen. Die Schnittstelle für die Erhebung der Musikschulgebühren sowie der Instrumentenmiete muss in diesem Zusammenhang umfangreich angepasst werden. Auch Veränderungen in Verfahrensweisen sind notwendig, um den Anforderungen an das NKF gerecht zu werden.
Der Fachbereich Finanzen (FB 20) wird ab dem 01.01.2024 die vollumfängliche Pflege der SEPA-Lastschriftmandate für Musikschulgebühren und Instrumentenmiete übernehmen. Aufgrund der Struktur der „Geschäftspartnerdaten“ im NKF ist eine elektronische Übergabe der Abbuchdaten, sowie sie bisher aus der Musikschulsoftware „iMikel“ ins SAP erfolgte, nicht sinnvoll.
Nach der aktuellen Gebührensatzung können Zahlungspflichtige, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wahlweise monatlich oder quartalsweise zahlen. Wenn die Musikschule diese Daten nicht mehr pflegt, ist eine einheitliche Zahlweise für alle Zahlungspflichtigen erforderlich. Diese soll kundenfreundlich in Monatsraten sein. Hierfür ist eine Anpassung des § 6 der Gebührensatzung notwendig.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Damit eine Beschlussfassung noch im bereits begonnenen Turnus (Sitzungen November/Dezember) erfolgen kann, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.