Beschlussentwurf:
I.
Die Satzung der Jugendkunstgruppen wird in der
als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
II.
Die Entgeltordnung für die Jugendkunstgruppen
wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.
III. Die Honorarordnung der Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 4 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Als Folge der Auflösung der KulturStadtLev (KSL) müssen die Satzung sowie die Entgelt- und Honorarordnung der Jugendkunstgruppen angepasst werden. In dem Zuge werden auch Verfahren und Begriffe aktualisiert und dem Tagesgeschäft angepasst.
I. Änderung der Satzung der Jugendkunstgruppen
Zur besseren Übersicht sind die Änderungen in Anlage 1 der Vorlage tabellarisch dargestellt und begründet. Die Neufassung der Satzung findet sich in Anlage 2 der Vorlage.
II. Änderung der Entgeltordnung
Überschrift
Alt: Entgeltordnung der Jugendkunstgruppen KSL
Neu: Entgeltordnung der Jugendkunstgruppen
Grund: Auflösung KSL
1.6 Leistungen für andere Einrichtungen
Alt: 47,00 €.
Neu: 50,00 €.
1.7 Geburtstagsworkshop
Alt: 94,00 €.
Neu: 100,00 €.
Grund 1.6 und 1.7: Durch die Erhöhung der Honorare in 2022 und 2023 sind die alten Sätze nicht mehr mindestens kostendeckend, was für diese Angebote aber vorgesehen ist.
2.1 Ausnahmen
Alt: In sozialen Härtefällen kann auf formlosen Antrag das Entgelt erlassen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Betriebsleiterin/dem Betriebsleiter der KulturStadtLev.
Neu: 2.1 wird gestrichen
Grund: Auflösung KSL und es gab keine Fälle in der Vergangenheit. Hier wurde immer eine Lösung über das Bildung- und Teilhabe Paket oder den Förderverein gefunden.
3. Fälligkeit
Alt: … Teilzahlungen sind grundsätzlich möglich. Hierüber entscheidet die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter der KulturStadtLev.
Neu: … entscheidet die Leitung der Jugendkunstgruppen.
Grund: Auflösung der KSL
4. Mindestteilnehmerzahl
Alt: … eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen erreicht werden kann. Ausnahmen können durch technische Rahmenbedingungen, z.B. Arbeitsplätze im Computerstudio oder im Werkraum sowie durch pädagogische Maßnahmen entstehen.
Neu: … von der Leitung der Jungendkunstgruppen festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht werden kann. Diese richtet sich nach pädagogischen, technischen, programmatischen oder sozialen Kriterien.
Grund: Der Blick auf eine feste Mindestteilnehmerzahl hat sich im täglichen Geschäft nicht bewährt. Die Kursgröße orientiert sich nach der Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze, der angemessenen Beaufsichtigung der Kursteilnehmenden, der Standortsicherung bei dezentrale Angebote, der Sicherung des Kursangebotes, oder daran, die Kursleitung weiter im Team zu halten. Auch kommen in den meisten Kursen im Laufe des Kursjahres weitere Teilnehmende dazu. Die Leitung der Jugendkunstgruppen muss flexibel auf die Gesamtbewertung für jeden einzelnen Kurs reagieren können.
Die Neufassung der Entgeltordnung findet sich in Anlage 3 der Vorlage.
III. Änderung der Honorarordnung
Überschrift
Alt: Honorarordnung der Jugendkunstgruppen der KulturStadtLev
Neu: Honorarordnung der Jugendkunstgruppen
Grund: Auflösung KSL
Absatz 3
Alt: Die Honorarhöhe orientiert sich an den Honorarhöhen der anderen KSL-Bildungseinrichtungen …
Neu: Die Honorarhöhe orientiert sich an den Honorarhöhen der anderen städtischen Bildungseinrichtungen
Grund: Auflösung KSL
Absatz 7
Alt: … wenn eine Mindestteilnehmerzahl von acht Personen erreicht werden kann.
Neu: … wenn eine von der JKG-Leitung festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht werden kann.
Grund: Abkehr von nummerischer Mindestteilnehmerzahl, Berücksichtigung der jeweiligen Kurssituation.
Die Neufassung der Honorarordnung findet sich in Anlage 4 der Vorlage.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine Beschlussfassung noch im laufenden November-/Dezember-Turnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.