Betreff
Vorstudie zur Untersuchung einer möglichen Reaktivierung der Balkantrasse zwischen Leverkusen-Opladen und Remscheid-Lennep für den Schienenverkehr
Vorlage
2023/2528
Aktenzeichen
03-03-me
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Beteiligung an der Vorstudie zur Untersuchung einer möglichen Reaktivierung der Balkantrasse zwischen Leverkusen-Opladen und Remscheid-Lennep für den Schienenverkehr unter der Prämisse des zwingenden Erhalts des parallel verlaufenden Fuß- und Radwegs zu und ermächtigt die Verwaltung, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

                                                               In Vertretung

Richrath                                                Lünenbach

 

Begründung:

 

Historie:

Die ehemalige rund 28 Kilometer lange und zeitweilig zweigleisig ausgebaute Bahnstrecke Leverkusen-Opladen – Burscheid – Wermelskirchen – Remscheid-Lennep („Balkantrasse“) wurde abschnittsweise zwischen 1983 und 1997 stillgelegt. Zwischen Leverkusen-Opladen und Burscheid-Hilgen wurde der Zugbetrieb im Jahr 1991 eingestellt. Die Trasse wurde später stufenweise als Rad- und Fußweg umgebaut. Im Jahr 2012 wurde der Abschnitt Burscheid – Remscheid-Lennep eröffnet, in 2014 folgte der Abschnitt Burscheid – Leverkusen-Opladen und schließlich im Jahr 2019 der Lückenschluss bis zum Bahnhof Opladen.

 

Ausgangslage:

Eine etwaige Reaktivierung der Trasse für den Schienenpersonennahverkehr wurde in der hiesigen Politik zuletzt im Jahr 2019 diskutiert. Die Fraktion Opladen Plus hatte einen Antrag zur Wiederbelebung des „Balkan-Express“ (Antrag Nr. 2019/2717) eingebracht. Die Verwaltung hatte seinerzeit in einer Stellungnahme den Antrag nicht befürwortet, u. a., da für eine parallele Führung von Fuß- und Radweg neben einer klassischen Eisenbahnlinie nach einer ersten Einschätzung die Platzverhältnisse als nicht ausreichend betrachtet wurden. Im Übrigen wurde darauf verwiesen, dass Reaktivierungen von Eisenbahnstrecken gewöhnlich positive Vorprüfungen vorausgehen und nur mit einer solchen Studie belastbare Aussagen, etwa zu den Umweltauswirkungen, möglich sind. Der Antrag wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 18.03.2019 mehrheitlich abgelehnt und sodann von der antragstellenden Fraktion für die Folgegremien zurückgezogen. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen zu einer möglichen Reaktivierung der Trasse für den Schienenverkehr liegt bis heute somit nicht vor.

 

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat in seinem Bericht „Auf der Agenda – Reaktivierung von Schienenstrecken“ im Jahr 2020 eine Reihe von Vorschlägen für eine Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken bundesweit zusammengestellt. Eine der empfohlenen Strecken ist dabei die sogenannte Balkantrasse, die bis heute in weiten Teilen nicht überbaut worden ist. Daraufhin hat eine etwaige Reaktivierung der Strecke im Rheinisch-Bergischen Kreis an Dynamik gewonnen, da das nördliche Kreisgebiet durch das Fehlen eines Schienenpersonennahverkehrsangebots gekennzeichnet ist. Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises hat daher auf Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung am 09.12.2021 beauftragt, eine entsprechende Untersuchung zu initiieren. In der Zweckverbandsversammlung des Nahverkehrs Rheinland (NVR - jetzt go.Rheinland) wurde am 01.04.2022 beschlossen, dass eine Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und dem Rheinisch-Bergischen Kreis zur Finanzierung einer Vorstudie geschlossen werden soll.

 

Aktueller Sachstand:

Der Rheinisch-Bergischen Kreis hat hinsichtlich der Beteiligung an der Vorstudie die betroffenen Gebietskörperschaften Stadt Leverkusen und Stadt Remscheid zu Abstimmungsgesprächen eingeladen, in denen auch der Zweckverband go.Rheinland und der VDV ihre fachliche Expertise einbringen. Der VDV sieht für die Reaktivierung von Eisenbahnstrecken, die – wie die Balkantrasse – historisch zweigleisig waren, grundsätzlich hohe Umsetzungschancen für die Kombination von eingleisigem Schienenverkehr mit parallel geführtem Rad- und Fußverkehr.

 

Im Frühjahr 2022 hat der VDV eine Kurzstudie zum Thema „Regelquerschnitte für die Kombination von Schienenverkehr mit Rad- und Fußverkehr“ veröffentlicht. Auf Basis des VDV-Leitfadens zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken wird von einer Regio-Stadtbahn unter Anwendung der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) ausgegangen, die einen flexiblen Betrieb auf Eisenbahnstrecken, räumlich getrennten Bahnkörpern und straßenbündigen Bahnkörpern im Mischverkehr mit dem Individualverkehr erlaubt („Karlsruher Modell“). Die Kombination von Bahn-, Rad- und Fußgängerverkehr lässt sich hiernach im Querschnitt mit Regio-Stadtbahnen nach der BOStrab deutlich platzsparender als eine Strecke gemäß Regelquerschnitt Eisenbahn nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) umsetzen. Notwendige Kreuzungshaltestellen einer eingleisigen Schienenstrecke mit den Ausweichgleisen ließen sich nach den Ausführungen des VDV ohne Abstriche für den Rad- und Fußverkehr im Bereich der früheren Bahnhöfe einrichten. Vor allem aufgrund des geringeren Flächenbedarfs bietet eine Ausführung als Regio-Stadtbahn somit größere Umsetzungschancen.

 

Im Rahmen der Vorstudie soll daher nun grundsätzlich untersucht werden, ob eine Reaktivierung der ehemaligen Balkantrasse als Regio-Stadtbahn unter der Voraussetzung der zwingenden Beibehaltung des parallel geführten gemeinsamen Geh- und Radwegs und entsprechender Zugangspunkte überhaupt umgesetzt werden könnte. Die Vorstudie soll verschiedene Aspekte untersuchen, u.a. die Streckenführung, die Einrichtung von Haltestellen sowie Natur- und Landschaftsschutz. Bei der Einbindung der Schienentrasse in den Bahnhof Opladen muss zudem die mögliche Verlängerung der S17 berücksichtigt werden, die derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht wird. Am Ende der Vorstudie soll eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stehen, die auf Basis der technischen Machbarkeit und einer Potenzialabschätzung eine zuvor ermittelte Vorzugsvariante bewertet und dabei den Kosten-Nutzen-Faktor darstellt. Die Erstellung der Vorstudie soll durch ein externes verkehrsplanerisches Fachbüro erfolgen. Nach finaler Abstimmung der Leistungsbeschreibung soll eine entsprechende Ausschreibung durch den federführenden Rheinisch-Bergischen Kreis erfolgen.

 

Über den Sachstand der Abstimmungen zur Vorstudie zwischen den Beteiligten hat die Verwaltung im Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat Nr. 7 vom 31. August 2023 ausführlich berichtet. Ebenfalls wurde im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt im Bericht des Dezernenten hierüber informiert. Wie berichtet, soll die Vorstudie durch die zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger Rheinisch-Bergischer Kreis sowie die Städte Leverkusen und Remscheid gemeinsam und gleichberechtigt beauftragt und gesteuert werden. Neben dem steuernden Kreis der ÖPNV-Aufgabenträger sollen auch weitere Stakeholder anlassbezogen in den Prozess eingebunden werden, wie z.B. die betreffenden Verkehrsunternehmen, die jeweiligen ADFC-Kreisverbände oder der Verein der Freunde und Förderer der Balkantrasse. Die Kosten für die Erstellung der Vorstudie (ca. 150.000 €) sollen zu gleichen Teilen von den vier Projektpartnern getragen werden. Hierzu ist beabsichtigt, dass der Rheinisch-Bergische Kreis mit den Projektpartnern Stadt Leverkusen, Stadt Remscheid und go.Rheinland eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abschließen wird.

 

Fazit:

Mit der Vorstudie besteht die Möglichkeit der grundsätzlichen Klärung, ob ein Nahverkehrsangebot auf der Schiene unter Erhalt des parallel geführten Rad- und Fußwegs technisch machbar ist und eine Umsetzung im Hinblick auf den zu ermittelnden Kosten-Nutzen-Indikator überhaupt eine realistische Option darstellt. Damit ist noch keine Präjudizierung in Bezug auf das weitere Vorgehen nach Abschluss der Vorstudie verbunden. Die Ergebnisse der Vorstudie sollen nach Abschluss der Untersuchungen in den betreffenden politischen Gremien der jeweiligen Gebietskörperschaften vorgestellt werden.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja

Name Förderprogramm:

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend (betrifft Haushaltsjahr 2024)

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:  

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein