Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den notwendigen Fällungen von drei Bäumen gemäß der beigefügten Fällliste zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Durch die Bürgerschaft wurden
in der Johannes-Baptist-Straße und der Paracelsusstraße jeweils Bäume mit
Schadsymptomen gemeldet. Durch die städtischen Baumkontrolleure wurde vor Ort
festgestellt, dass leider beide Bäume zur Wahrung der Verkehrssicherheit gefällt
werden müssen.
Darüber hinaus wurden bei
einer turnusgemäßen Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal an einem
Baum in der Otto-Müller-Straße umfangreiche Schäden aufgrund von Pilzbefall
festgestellt. Auch hier ist eine Fällung des Baumes unumgänglich.
Näheres ist der beigefügten Fällliste zu entnehmen. Die Ersatzpflanzungen werden in allen drei Fällen an denselben Stellen vorgenommen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bei allen drei Bäumen müssen die Fällungen zeitnah, d. h., innerhalb von höchstens einem Monat, durchgeführt werden. Da aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall bis zur nächsten ordentlichen Sitzung der Bezirksvertretung am 01.02.2024 gewartet werden kann, ist - zur Vermeidung einer Dringlichkeitsvorlage - eine Beschlussfassung am 23.11.2023 erforderlich.