Betreff
Straßeninstandsetzungen 2024
Vorlage
2023/2631
Aktenzeichen
231211EB Straßeninstandsetzungen2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II beschließen zu den bereits beschlossenen und für 2024 vorgesehenen konsumtiven Maßnahmen die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Straßenunterhaltungsmaßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

1.    Instandsetzung Gustav-Freytag-Straße zwischen Körnerstraße und Schenkendorfstraße mit Wilhelm-Busch-Straße

 

2.    Instandsetzung Robert-Blum-Straße zwischen Karl-Ulitzka-Straße und Kreisverkehr Erzeugergroßmarkt

 

3.    Instandsetzung der Busspur der Haltestelle Konrad-Adenauer-Platz in Fahrtrichtung Schlebusch

 

4.    Instandsetzung des Teilstückes Rennbaumstraße/Burscheider Straße

 

5.    Teilinstandsetzung der Fußgängerzone Wiesdorf in Teilen des Rathausvorplatzes und der Friedrich-Ebert-Straße

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage:

Ergänzend zu der bereits mit dem Straßeninstandsetzungskonzept 2022 beschlossenen Straßeninstandsetzungsmaßnahme

 

Lfd. Nr.

Bez.

Straßenname

Abschnitt von - bis

3

II

Im Eisholz

Robert-Blum-Straße bis Zufahrt AVEA

 

und der Reserveliste aus beschlossenen Maßnahmen der Straßeninstandsetzungskonzepte der vergangenen Jahre

 

Lfd. Nr.

Bez.

Maßnahme

R2

I

Europaring zw. der Unterführung Rialto-Boulevard und dem DB Bauwerk in beiden Fahrtrichtungen (Reserveprojekt aus 2019, umsetzbar ab 2023)

R3

I

Langenfelder Straße zw. Fahnenacker und Ortsausgang (Reserveprojekt aus 2021, umsetzbar ab 2023)

R7

I

Kalkstraße zw. Sauerbruchstraße und Willy-Brandt-Ring (Reserveprojekt aus 2021)

R10

III

Kandinskystraße (Reserveprojekt aus 2020, umsetzbar ab 2024)

 

die 2024 umgesetzt werden sollen, sehen die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) für das Jahr 2024 folgende weiteren Straßeninstandsetzungen vor, die bis dato konzeptionell noch nicht berücksichtigt wurden:

 

1.            Gustav-Freytag-Straße zwischen Körnerstraße und Schenkendorfstraße mit Wilhelm-Busch-Straße

 

Nach abgeschlossener Kanalbaumaßnahme ist eine Instandsetzung der Fahrbahn erforderlich.

 

Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I unter Vorlage-Nr. 2022/1354 „Umgestaltung Straßenbegleitgrün an der Gustav-Freytag-Straße“, die auf einem Teilstück der Gustav-Freytag-Straße zwischen der Körnerstraße und der Theodor-Storm-Straße der Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns mit Kosten in Höhe von 141.000 € zustimmte.

 

2.            Robert-Blum-Straße zwischen Karl-Ulitzka-Straße und Kreisverkehr Erzeugergroßmarkt

 

Nach Fertigstellung des Kreisverkehrs, der Nichtweiterverfolgung der Anbindung der Fixheider Straße und des abgeschlossenen Kanalbaus kann abschließend die Instandsetzung der Fahrbahn in dem betreffenden Bereich durchgeführt werden.

 

3.            Busspur der Haltestelle Konrad-Adenauer-Platz in Fahrtrichtung Schlebusch

 

Die Busspur der Haltestelle ist durch Spurrinnen stark geschädigt. Die Verkehrssicherheit ist in Teilen nicht mehr gewährleistet und kann in Eigenleistung nicht dauerhaft bis zu einer Entscheidung hinsichtlich der Instandsetzung der gesamten Rathenaustraße aufrechterhalten werden.

 

4.            Teilstück Rennbaumstraße/Burscheider Straße

 

Instandsetzung der Fahrbahn zwischen den Hausnummern Rennbaumstraße 114 und der Burscheider Straße 6 als Lückenschluss zwischen bereits durchgeführter Instandsetzung der Rennbaumstraße und schadensfreiem Bestand der Burscheider Straße.

 

5.            Fußgängerzone Wiesdorf mit Teilen des Rathausvorplatzes und der Friedrich-Ebert-Straße

 

In Ergänzung zu der bereits in 2023 durchgeführten Teilinstandsetzung der Fußgängerzone (FGZ) Wiesdorf wird die FGZ zwischen der Pfarrer-Schmitz-Straße und dem Friedrich-Ebert-Platz, einschließlich Teilen des Friedrich-Ebert-Platzes und des Verbindungsstücks Friedrich-Ebert-Platz bis Jakov-Windisch-Platz, instandgesetzt.

 

Die Pflasteroberfläche der betroffenen Bereiche ist durch Lieferverkehr mit Lastkraftwagen aller Gewichtsklassen seit der Fertigstellung stark beansprucht worden, sodass es vermehrt zu Oberflächenschäden kommt, die Unfallgefahren darstellen. Diese äußern sich im Wesentlichen in losen Pflastersteinen aufgrund fehlender Fugenfüllung, Pflasterbruch und gestörter Oberflächenentwässerung. Eine Instandsetzung der genannten Bereiche ist erforderlich.

 

Maßnahmenumfang:

Maßnahmen 1 – 4

Der Umfang beinhaltet die Entfernung und Erneuerung der Deck- und Binderschicht, wobei in Teilbereichen mit erkennbaren Defiziten in der Tragfähigkeit auch die gebundene Tragschicht erneuert wird.

 

Maßnahme 5

Die Instandsetzung beinhaltet das Aufnehmen des vorhandenen Pflasters, Wiederherstellung der Bettung, Neuverlegung des Pflasters sowie Wiederherstellung einer funktionierenden Entwässerung. Das vorhandene Verlegemuster wird beibehalten, defekte Pflastersteine werden durch Neuware ersetzt.

 

Bei den genannten Maßnahmen wird zudem geprüft, ob

- die vorhandene Markierung den aktuellen Erfordernissen genügt, insbesondere im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer,

- an Einmündungen und Kreuzungen fehlende Bordsteinabsenkungen hergestellt werden können,

- Bushaltestellen unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens erneuert oder neugestaltet werden können,

- bauliche Veränderungen, wie z. B. Überquerungshilfen oder die Anpassung von Bordsteinen, bei halbseitigem Parken auf Gehwegen, gebaut bzw. angepasst werden können.

 

Finanzierung:

Als konsumtive Maßnahmen werden sie als Straßenunterhaltungsaufwand durch die TBL finanziert. Es erfolgt weder eine wesentliche bauliche Änderung noch werden Beiträge nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) erhoben. Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen keine Auswirkung.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Beschlussfassung noch im ersten Turnus 2024 zu ermöglichen, damit die Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege geleitet werden können, wird die Vorlage zum Nachtragstermin noch eingebracht