Beschlussentwurf:
1. Für das am 01.08.2024 beginnende Kindergartenjahr 2024/2025 werden entsprechend der Anlage 1 dieser Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Leverkusen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 03.12.2019 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.
2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 18.02.2024 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird die Jugendhilfeplanerin beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.
3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 dieser Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2024 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.
4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Nach dem Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom
03.12.2019 (in Kraft getreten am 01.08.2020) fördert das Land
Nordrhein-Westfalen den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder anhand
vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen, und zwar:
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung,
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren,
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit jeweils drei
möglichen wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).
Konkret gewährt das
Land NRW nach Anlage zu Artikel 1 des KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der
Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende
Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in
einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung
eines berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Die entsprechende
verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der
Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden.
In Abstimmung mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in
Leverkusen sind mit der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025
weitestgehend übereinstimmend die
Betreuungsplätze/-zeiten festgelegt worden. Eine entsprechende Übersicht ist
als Anlage 1 beigefügt.
Die weitere Umsetzung der Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tagesbetreuung für Kinder, für das Kindergartenjahr 2024/2025 erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Wie in den Vorjahren soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, nach der Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 durch die Träger bis zum 18.02.2024 evtl. noch aufgezeigte Veränderungswünsche im Detail umzusetzen und die Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben, z. B. die Veränderung der wöchentlichen Betreuungszeit von Betreuungsplätzen oder der Betreuungsgruppenform einzelner Betreuungsplätze. Um hier nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung per Vorlage oder Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen zu müssen, ist - wie in den Vorjahren - das Verfahren entsprechend Ziffer 2. des Beschlussentwurfs vorgesehen. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung erfolgen weiterhin nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss bzw. ggf. durch Dringlichkeitsbeschluss.
Hinsichtlich der generellen Bedarfs-/Versorgungssituation für die Betreuung von Kindern von einem Jahr bis zum Schuleintritt ist für die kommenden Kindergartenjahre auszuführen:
Für das Kindergartenjahr 2024/2025 ist nach den Berechnungen der Jugendhilfeplanung stadtweit eine Unterversorgung in Höhe von insgesamt -1.053 Betreuungsplätzen (-881 u3-Betreuungsplätze und -172 ü3-Betreuungsplätze) gegeben. Hierbei ist das u3-Betreuungsangebot im Rahmen der Tagespflege in Höhe von 411 geplanten Plätzen berücksichtigt. Zugrunde gelegt wurde bei dieser Berechnung die durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 08.11.2018 ausgesprochene Beschlussempfehlung an den Rat, die Versorgungsquote im Bereich der unter 3-jährigen Kinder von vorher 42 % auf 60 % zu erhöhen, da eine Versorgungsquote i. H. v. 42 % nicht mehr sachgerecht ist. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 der Erhöhung der Versorgungsquote ebenfalls zugestimmt. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist die aktuelle Versorgungsquote in Höhe von 100 % berücksichtigt.
Bei
der Kitabedarfsplanung wird anhand der Bevölkerungsanzahl der Bedarf ermittelt.
Hierzu wird die durch den Rat der Stadt Leverkusen festgelegte Versorgungsquote
von 60 % im Bereich der unter 3-jährigen Kinder und 100 % im Bereich
der über 3-jährigen Kinder zugrunde gelegt. Die Zahlen der Bedarfsplanung
stellen daher eine rechnerische Größe dar und geben unter Umständen nicht den
tatsächlichen Bedarf wieder. So kann durchaus festgestellt werden, dass die
Bedarfe mit Blick auf die bereits vorliegenden Vormerkungen im Onlineportal "Kita-Planer"
in vereinzelten Stadtteilen durchaus höher sind, als es die rechnerischen
Größen hergeben.
Hinzu
kommt, dass die Eltern grundsätzlich frei sind in ihrer Entscheidung, in
welcher Kita sie ihr Kind anmelden wollen. Hier können verschiedene Faktoren
eine Rolle spielen, z. B. Träger der Kita, Größe der Kita, Konzept der
Kita, gute Anbindung zum Arbeitsplatz etc. Auch die Träger können frei
entscheiden, welche Kinder (egal ob wohn-ortnah oder nicht) sie aufnehmen.
Damit ergeben sich unterschiedlichste Fluktuationen zwischen den Stadtteilen.
Für die Folgejahre wird
ein relativ gleichbleibendes Niveau der Bevölkerungsanzahl in den relevanten
Altersgruppen vorausberechnet.
Die als Anlage 2
beigefügte Vorausberechnung zeigt die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung
für die nächsten fünf Jahre (2023 bis 2028). Sie basiert auf den Ergebnissen
der Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes IT.NRW 2014 bis 2040, wurde
jedoch rechnerisch auf die aktuelleren Zahlen der Stadt Leverkusen übertragen.
Mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen seit dem Basisjahr 2014,
u. a. im Rahmen des Flüchtlingszuzugs, liegen Ungenauigkeiten in der Prognose
auf der Hand. Mit der Entwicklung neuer Wohngebiete im Stadtgebiet könnte es
durchaus sein, dass sich in eben diesen eine steigende Bevölkerungszahl zeigen
wird, die bisher in der Prognose nicht berücksichtigt werden konnte. Die
Bevölkerungsvorausberechnung zeigt, dass in den kommenden fünf Jahren im
Bereich der unter 3-jährigen Kinder ein leicht absinkendes Niveau der
Bevölkerung zu verzeichnen ist. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist im
nächsten Jahren noch mit einem relativ gleichbleibenden Niveau der
Bevölkerungszahl zu rechnen. Ab dem Jahr 2025 wird in diesem Bereich wieder von
einem leicht sinkenden Niveau der Bevölkerungszahl ausgegangen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen
in der Produktgruppe 0605. Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: abhängig von der jährlichen
KiBiz-Förderung
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Personal-/Sachaufwand: €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |