- Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach den Weihnachtsferien 2023/2024 bei den Schulleitungen der städtischen Schulen ein Meinungsbild zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen in ihren Schulen einzuholen.
2. Bis zur Auswertung und Abstimmung des weiteren Vorgehens, werden keine parteipolitischen Veranstaltungen in Schulen genehmigt.
Leverkusen, 22.12.2023
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat Rf. Kreutz Rh. Marewski Rf. Wiese
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
II. Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Aktuell liegt ein Mietantrag für das Durchführen einer parteipolitischen Veranstaltung im Lise-Meitner-Gymnasium vor. Die Schulkonferenz der Schule hat am 21.12.2023 entschieden, dass das Durchführen von parteipolitischen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Schule unerwünscht ist. Diese Auffassung teilen im Übrigen alle Schulleitungen der Leverkusener Gymnasien.
Um ein valides Meinungsbild zu erhalten, wird der Fachbereich Schulen (FB 40) alle Schulleitungen der städtischen Schulen um Einschätzung zum o. g. Sachverhalt bitten. Auf dieser Grundlage wird anschließend das weitere Vorgehen beraten. Bis zu diesem Zeitpunkt, wird der FB 40 das Votum der Schule respektieren und keine parteipolitischen Veranstaltungen in Schulen genehmigen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0305 Sachkonto: 441200
Mindereinnahmen: ca. 500 € pro Veranstaltung
(durch Corona bedingten Rückgang nur eine grob Kalkulation)
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Eine Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da mit Blick auf die aktuellen Anfragen eine zeitnahe Entscheidung erforderlich ist.
Aktuell liegen Veranstaltungsanfragen ab dem 8. Januar 2024 vor.