Betreff
Entsiegelung Modul 1: Kurzfristige Umsetzungsmaßnahmen auf dem Leverkusener Stadtgebiet
Vorlage
2024/2642
Aktenzeichen
312-sc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Stand der städtischen Flächenentsiegelungsplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass als erste Entsiegelungsmaßnahmen die Parkflächen an der Scharnhorststraße und der Borkumstraße in Leverkusen-Manfort (teil-)entsiegelt werden sollen (Modul 1).

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, weitere städtische Flächen auf ihr Entsiegelungspotenzial zur mittel- und langfristigen Entsiegelung zu prüfen (Modul 2).

 

4.    Die Verwaltung erhält den Auftrag zur dezidierten Prüfung des Entsiegelungspotenzials im Bereich der kommunalen Straßen (Modul 2).

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Ermittlung des Entsiegelungspotenzials im Bereich von Landesstraßen auf dem Stadtgebiet von Leverkusen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) in Kontakt zu treten (Modul 2).

 

6.    Notwendige Einzelbeschlüsse zur Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen werden den zuständigen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

7.    Unter dem Vorbehalt der positiven Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen zu den Punkten 1. bis 6., insbesondere zu Beschlusspunkt 2., beauftragt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Verwaltung mit der konkreten Umsetzungsplanung und Erstellung eines Kostenplans einer (Teil-) Entsiegelung der Parkflächen an der Scharnhorststraße und der Borkumstraße in Leverkusen-Manfort, unter der Prüfung der Notwendigkeit der Parkplätze sowie unter Berücksichtigung der rechtlichen und fachlichen Regularien.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                                  In Vertretung

Richrath                                     Lünenbach                                    Deppe

                                                                                                             (zugleich in Vertretung

                                                                                                             des Stadtkämmerers)

Begründung:

 

Mit dem Beschluss des Klimaanpassungskonzepts (Vorlage Nr. 2020/3550) am 25.06.2020 hat die Stadt Leverkusen den Prozess zur Klimaanpassung auf dem Stadtgebiet begonnen. Das Konzept beinhaltet Maßnahmenempfehlungen zur Klimaanpassung und bildet die Grundlage für die strategische und inhaltliche Ausrichtung der Klimawandelfolgenanpassung in Leverkusen. Im Kontext von Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität, Natur- und Artenschutz, gesundheitsfördernden Maßnahmen sowie dem klimaangepassten Handeln in der Wasserwirtschaft und der Stadtplanung wird im Klimaanpassungskonzept die großflächige Begrünung und Entsiegelung von Flächen empfohlen. Die vorliegende Verwaltungsvorlage erläutert den aktuellen Sachstand zu großflächigen Entsiegelungsplanungen auf dem Stadtgebiet von Leverkusen und führt erste konkrete Flächen zur potenziellen (Teil-)Entsiegelung auf.

 

Zur Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen wurde ein stadteigenes Entsiegelungskataster aufgebaut. Die Erstellung des Katasters erfolgte in drei aufeinander aufbauenden Schritten. Die erste Phase diente der Identifizierung von Versiegelungsflächen auf dem Leverkusener Stadtgebiet. In der zweiten Phase wurden Basiskataloge zu einer Auswahl an Versiegelungsflächen erstellt, welche alle Informationen hinsichtlich der Entsiegelungspotenziale der jeweiligen Flächen aufführen. In der dritten Projektphase erfolgte die Evaluierung sowie Priorisierung der Entsiegelungspotenziale der zuvor erarbeiteten Flächen. Die Arbeitsschritte der drei Phasen werden im Nachfolgenden detailliert erläutert.

 

Phase I - kartografische Identifizierung von Versiegelungsflächen:

Zu Beginn des Projekts wurden durch kartografische Verschneidung Versiegelungsflächen auf dem gesamten Stadtgebiet ermittelt. Die identifizierten Versiegelungsflächen stellen verschiedene Flächentypen, wie beispielsweise Parkplätze, Schulhöfe, Straßen und Höfe, dar. Um eine Sammlung umsetzbarer Entsiegelungsflächen zu erhalten, wurden zunächst Flächen der folgenden Flächentypen aufgrund des geringfügigen Entsiegelungspotenzials ausgeschlossen:

 

-       Tiefgaragen,

-       Bahnanlagen,

-       Schulhöfe.

Um den ökologischen Wert der potenziellen Entsiegelungsflächen größtmöglich zu gestalten, wurden ausschließlich Flächen mit einer Mindestgröße von 1000 m² berücksichtigt. Nach Anwendung der Auswahlkriterien und einer abschließenden visuellen Prüfung mittels Luftbildern konnten 237 Versiegelungsflächen ermittelt und im Kataster aufgenommen werden.

 

Phase II – Erstellung der Basiskataloge:

In der Phase II erfolgte eine Reduktion der durch kartografische Verschneidung identifizierten 237 Flächen auf eine Auswahl von kurzfristig realisierbaren Versiegelungsflächen. Die Zielsetzung bei der Betrachtung der Lage im Stadtgebiet war, dass in allen Stadtbezirken Flächen auf eine mögliche Entsiegelung geprüft werden sollten. Die Plausibilitäts- und Praktikabilitätsprüfung berücksichtigt die aktuelle Flächennutzung. Flächen, deren aktuelle Nutzung eine Versiegelung unabdingbar voraussetzt (Betriebsgelände, wie Gelände der Feuerwehr, Waschanlagen oder Werkstatthöfe, auf denen umweltgefährdende Stoffe Verwendung finden) wurden nicht für eine Entsiegelung in Betracht gezogen. Zudem wurden bereits stadtplanerisch gebundene Flächen aus der Auswahl genommen (beispielsweise versiegelte Parkflächen auf der Rückseite der Rathausgalerie, angrenzend an die Wöhlerstraße). Im Anschluss erfolgte die Altlastenprüfung. Flächen mit vorliegenden Altlasten oder sonstigen schädlichen Bodenveränderungen, welche im Fall einer Entsiegelung eine potenzielle Gefährdung von Mensch und/ oder Grundwasser darstellen können, wurden für eine kurzfristige Entsiegelung ausgeschlossen. Nach diesem Prüfschritt verblieben 16 potenzielle Entsiegelungsflächen im Kataster.

 

Für diese Flächen wurden Basiskataloge mit den folgenden umfassenden Informationen erstellt:

 

-       Lage (Bezirk, Stadtteil, Lagebezeichnung, Flur),

-       Größe,

-       Eigentumsverhältnisse,

-       Flächentyp,

-       Nutzung,

-       Verfügbarkeit,

-       Befestigung der Oberfläche,

-       Altlasten,

-       Schutzgebiete,

-       Regionalplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplanbereich.

Die Größe der zu diesem Zeitpunkt betrachteten Flächen betrug zwischen 1.200 m² und 12.000 m² mit einer Gesamtfläche der analysierten Flächen von 49.000 m². Diese Flächen stellten Parkplätze und Höfe dar. Da Flächen im städtischen Besitz aufgrund der meist direkten Zugriffsmöglichkeit höhere Realisierungschancen für Entsiegelungsmaßnahmen aufweisen, wurden weitergehend städtische Flächen geprüft und private Flächen vorerst zurückgestellt. Die identifizierten städtischen Flächen stellen sechs ebenerdige Parkplätze dar, welche Flächengrößen von 1.200 m² bis 4.100 m² und eine Gesamtfläche von ca. 15.000 m² aufweisen.

 

Phase III - Evaluierung sowie Priorisierung der Entsiegelungspotenziale:

Zur Ermittlung der Entsiegelungspotenziale der sechs verbliebenen städtischen Flächen wurde eine Evaluierung der Informationen aus den Basiskatalogen durchgeführt. Es erfolgte abschließend die Gewässerschutzprüfung der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierbei wurden Flächen, welche sich in Überschwemmungsgebieten von Flüssen befinden, hohe Grundwasserstände aufweisen oder Grundwassermessstellen führen, aus dem Entsiegelungskataster entfernt. Die Evaluation und Prüfung der Phase III ergab einen Ausschluss von vier Flächen aus der Auswahl der potentiellen Entsiegelungsflächen.

 

Ergebnisse und weiteres Vorgehen:

 

Entsiegelungskataster – Beschlusspunkte 2 und 3

Die Prüfung von potenziellen Entsiegelungsflächen ist als ein modulares Verfahren angesetzt. Um zu einer schnellen Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu gelangen, wurden in der ersten Stufe - wie oben beschrieben - kurzfristig zu entsiegelnde Flächen geprüft (Modul 1). Die Flächenprüfungen und Abwägungen der ersten Stufe haben ergeben, dass zwei Parkplatzflächen in Leverkusen-Manfort (Bezirk I) an der Borkumstraße und der Scharnhorststraße (Anlage 1) für eine mögliche (Teil-)Entsiegelung herangezogen werden können (Beschlusspunkt 2).

 

Bei einem Erhalt der aktuellen Parkplatznutzung kann es zu einer Teilentsiegelung kommen, bei der die Anbringung von versickerungsfähigen Bodenbelägen (beispielsweise Rasengittersteine oder Rasenwabe) sowie die Begrünung von Teilbereichen vorgesehen ist. Bei der Aufgabe der Parkplatznutzung wird eine Vollentsiegelung der Flächen mit einer großflächigen Begrünung sowie Baumpflanzungen angestrebt. Die Umsetzungsplanung der Flächenentsiegelung erfolgt entsprechend der Nutzung (z. B. Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung entsprechend des Entwicklungskonzepts des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Manfort, der Ver- und Entsorgungsanlagen, der Wertstoffinsel und eines Standplatzes für das Schadstoffmobil auf befestigtem Untergrund sowie dem Erhalt von vorgegebenen Stellplätzen).

 

Neben der Umsetzungsplanung der Entsiegelung dieser Flächen sollen in einer zweiten Stufe weitere städtische Flächen mit mittelfristigem oder langfristigem Umsetzungscharakter auf eine mögliche Entsiegelung geprüft werden (Beschlusspunkt 3, Modul 2). Das zu entwickelnde Entsiegelungskataster wird zukünftig fortlaufend aktualisiert.

 

Straßenflächenentsiegelung - Beschlusspunkte 4 und 5

Da das Potenzial kurzfristig zu realisierender Entsiegelungsflächen eher gering ist, soll nun auch die Entsiegelung von Straßen tiefergehend geprüft werden. Angedacht ist bei Entsiegelungsmaßnahmen in Straßenbereichen eine Reduktion der Fahrspurenanzahl und eine Begrünung entbehrlicher Straßenbereiche. Hierdurch könnten ggf. großflächige Bereiche entsiegelt und ökologisch wertvoll gestaltet werden. Parallel zur weiteren Flächenprüfung soll daher in einer dritten Stufe eine dezidierte Prüfung des Entsiegelungspotenzials von Straßen erfolgen (Modul 2). Für eine potenzielle Entsiegelung von Straßen auf dem Stadtgebiet können sowohl kommunale als auch Landesstraßen in Betracht gezogen werden. Im Prüfungsverlauf zur Entsiegelungseignung der kommunalen Straßen braucht es neben den Basiskatalogen noch weitere zu ermittelnde Verkehrsdaten (Beschlusspunkt 4). Um das Potenzial einer Entsiegelung der Landesstraßen auf dem Stadtgebiet zu ermitteln, ist die Verwaltung durch den Rat der Stadt Leverkusen zu beauftragen, diesbezüglich mit Straßen.NRW ins Gespräch zu treten (Beschlusspunkt 5).

 

Kleinflächige Entsiegelungspotenziale

Die großflächig angestrebte Entsiegelung der vorgeschlagenen Flächen und zu prüfenden Straßen wird durch kleinflächige Entsiegelungen in Form von (Schul-) Hofent-siegelungen (z. B. derzeitige Prüfung der Fläche der Musikschule) an städtischen Gebäuden ergänzt. Die in den verschiedenen Prüfungen ausgeschlossenen Flächen, welche aufgrund von Umweltbelangen nicht entsiegelt werden können, sollen zukünftig für anderweitige Flächenaufwertungen in Betracht gezogen werden. Dies kann zum Beispiel durch eine extensive (oberflächige) Begrünung in Form von Dach- und Fassadenbegrünung erfolgen.

 

Begleitende Aktivierungsmaßnahmen zu privater Begrünung

Für Neubauten soll die geplante Grünsatzung zur Erhöhung des Grünanteils auf städtischen und privaten Grundstücken in Leverkusen beitragen. Eine private Entsiegelung an Bestandsgebäuden wird durch das stadteigene Förderprogramm zu Dach-, Fassadenbegrünung und Entsiegelung angestoßen, welches auch 2024 fortgesetzt werden soll. Bisherige Förderanträge aus dem Jahr 2023 beinhalten neben Gebäudebegrünungen zusätzlich Maßnahmen zu Flächenentsiegelungen und decken sich somit mit den städtischen Zielen zur Entsiegelung.

 

Ergänzend wird der politische Beschluss vom 13.02.2023 zur Erstellung eines Gründach- und Entsiegelungskatasters mit einer webbasierten interaktiven Anwendung für Bürger*innen (siehe Antrag Nr. 2023/1978), um die privaten Planungen zu Grundstücks- und Gebäudebegrünungen zu unterstützen und voranzubringen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar (Finanzielle Auswirkungen werden mit Umsetzung der Einzelmaßnahmen notwendig. Hierzu werden Einzelbeschlüsse gefasst)

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein