- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
2.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 277/I „Wiesdorf - Bahnhofsquartier Leverkusen-Mitte“.
3.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet in der
Flur 19 die Flurstücke 366, 374, 375, 376 und 455 sowie Teilflächen der
Flurstücke 302, 303, 339 und 381. Die genaue Abgrenzung (schwarze Umgrenzung)
ist den Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage zu entnehmen.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung
Vorbemerkung:
Für die
städtebauliche Entwicklung des zentral gelegenen Standorts soll der Bebauungsplan
Nr. 277/I „Wiesdorf - Bahnhofsquartier Leverkusen-Mitte“ einen
planungsrechtlichen Rahmen schaffen, der im Zuge
der Gleiserweiterung der Rhein-Ruhr-Express (RRX)-Strecke an diesem
überregionalen Verkehrsknotenpunkt einerseits einen repräsentativen
Eingang in die Innenstadt mit einem neuen Bahnhofsgebäude und Bahnhofsplatz
schafft. Andererseits soll mit einer Mobilstation
die verkehrliche Erschließung optimiert werden.
Lage des
Plangebiets:
Der Geltungsbereich
des zur Aufstellung vorgelegten Bebauungsplans Nr.
277/I „Wiesdorf - Bahnhofsquartier
Leverkusen-Mitte“ umfasst einen Teil der Geltungsbereiche der
rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 114/74
„Friedrich-Ebert-Platz“ mit Rechtskraft vom 31.07.1976 und deren 4.
Änderung mit Rechtskraft vom 07.03.2017.
Das Plangebiet wird
im Norden durch die Rathenaustraße, im Westen durch den Europaring/B8, im Osten
durch die Bahnflächen der Gleiserweiterung der
RRX-Strecke sowie im Süden durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans
V 36/I „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“
begrenzt. Das Gebiet befindet sich im Stadtbezirk I, im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf
und umfasst in der Gemarkung Wiesdorf, Flur 19, die Flurstücke 374, 375, 376
und 455 sowie Teilflächen der Flurstücke 302, 303, 339, 381 und 457. Das
Plangebiet weist eine Gesamtgröße von ca. 21.600 m² auf. Die genaue Abgrenzung
des Geltungsbereichs ist den Planzeichnungen zu entnehmen (Anlage 1 und Anlage
2 der Vorlage).
Die Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Leverkusen. Lediglich die südlichen Flächen
(Gemarkung Wiesdorf, Flur 19, Flurstücke 374, 375 und 376) sind im Eigentum der
Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL). Die Fläche entlang der Bahngleise
(Gemarkung Wiesdorf, Flur 19, Flurstück 339) ist im Eigentum der DB Bahn AG.
Nach Fertigstellung der Gleiserweiterung der RRX-Strecke
wird mit der DB Bahn AG der Austausch der Flächen beabsichtigt.
Übergeordnete
Planungen:
Im aktuellen
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Flächen der Bahnanlagen werden als
Schienenwege mit Haltepunkten und Betriebsflächen im Bestand und als
Bedarfsplanmaßnahmen dargestellt. Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan
der Stadt Leverkusen als Kerngebiet (MK) und Bahnanlagen dargestellt. Die
Darstellung wird ergänzt durch die Signete eines Bahnhofs/Bahnhaltepunktes und
eines Busbahnhofs sowie für öffentliche Parkplätze. Es liegt in unmittelbarer
Nähe zum zentralen Versorgungsbereich Wiesdorf (Hauptzentrum - laut
Einzelhandelskonzept).
Das Plangebiet ist
ebenfalls Teil des Integrierten Handlungskonzepts Leverkusen-Wiesdorf (InHK
Wiesdorf), das im Oktober 2018 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen wurde.
Es definiert Ziele für die städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Leverkusen-Wiesdorf.
Der Bahnhof soll zu
einem Kristallisationspunkt für die Gesamtstadt werden. Ein weiteres Ziel
lautet „Stadtbild aufwerten, Zäsuren überwinden und Verbindungen schaffen“. Für
die prägnante Fläche als Eingang zur Innenstadt wurde im Sinne einer gesamtheitlichen,
städtebaulich qualitätvollen Neuordnung vom Planungsbüro Heinz Jahnen Pflüger Stadtplaner und Architekten Partnerschaft aus Aachen die Rahmenplanung
Bahnhof Leverkusen-Mitte von 2016 (siehe Vorlage Nr. 2016/1092) erarbeitet. Sie
stellt eine grundsätzliche städtebauliche Figur dar und zeigt die wesentlichen
städtebaulichen Potenziale für diesen wichtigen Stadtraum auf.
Im Rahmen des
Bebauungsplans Nr. 243/I "Wiesdorf -
zwischen Europaring, Heinrich-von-Stephan-Straße und Manforter Straße
(Postgelände)" wurde die nordöstliche Teilfläche der vorgenannten
Planung in einer städtebaulichen Gesamtkonzeption vom Planungsbüro Ferdinand Heide Architekt aus Frankfurt am Main
optimiert und deren Ergebnis am 12.12.2022 durch den Rat der Stadt Leverkusen
beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2022/1523). Die Rahmenplanung beinhaltet auch
ein neues Bahnhofsgebäude mit bahnaffinen Nutzungen sowie ergänzende
Dienstleistungs- und Büronutzungen.
Planungsanlass:
Für
das Vorhaben „Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 1.2 - Leverkusen, Bahn-km 9,720 bis
17,100 der Strecken 2650, 2670 Köln - Hamm (Westf.)“ wurde am 08.10.2018 der
Plan per Beschluss festgestellt. Der hiermit ermöglichte Ausbau der neuen
Regionalverbindung zwischen Köln und Hamm (Westf.) als Kernstrecke mittels
eines zusätzlichen Gleises zieht die Neuerrichtung eines Bahnhofsgebäudes für
den Bahnhaltepunkt Leverkusen-Mitte und die Verlegung der
Heinrich-von-Stephan-Straße, einschließlich der Errichtung einer
Schallschutzwand, nach sich. Daher soll im Rahmen der Gleiserweiterung der
RRX-Strecke an diesem überregionalen Verkehrsknotenpunkt durch ein neues
Bahnhofsgebäude, ein Fahrradparkhaus und eine Mobilstation eine attraktive und
qualitätvolle Eingangssituation in die Innenstadt geschaffen werden. Zudem sollen das neu entstehende Postgelände
und das Bahnhofsquartier städtebaulich miteinander verbunden und der Vorplatz
am Bahnhof gestärkt werden.
Nach
der Modernisierung des benachbarten Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) und dem
Bebauungsplan V 36/I „Wiesdorf
- westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“, deren
Satzungsbeschluss vom Rat der Stadt Leverkusen am 11.12.2023 beschlossen wurde,
ist der nächste Schritt die Schaffung von Planungsrecht zur Entwicklung des
Bahnhofsgebäudes Leverkusen-Mitte. Für die Entwicklung und Errichtung der
Planung wurde die Stadtteilentwicklungsgesellschaft
Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) durch den Rat der Stadt Leverkusen beauftragt.
Planungsziel:
Vorgesehen ist die
Neuerrichtung eines maximal sechsgeschossigen Bahnhofsgebäudes mit
Serviceangeboten und bahnaffinen Nutzungen im Erdgeschoss sowie Büro- und
Dienstleistungen in den Obergeschossen. Ergänzt wird die Planung durch eine
umfassende Mobilstation mit Verknüpfungen zu unterschiedlichen Verkehrsmitteln
(Busanbindung, Fahrradverleihsystem, Carsharing usw.) und einem eingeschossigen
Fahrradparkhaus. Durch die zwei neuen Baukörper auf dem schmalen Grundstück
soll der Bahnhofsplatz gefasst und freiräumlich neugestaltet werden. Aufgrund
des räumlich begrenzten Grundstücks sind innovative Lösungen für den ruhenden
Verkehr zu finden. Die direkte Lage an der RRX-Strecke erfordert zusätzlich
lärmabweisende Fassadenlösungen und bauchtechnische Maßnahmen.
Mit der
Neugestaltung der Fläche der WGL bietet sich die Möglichkeit, das neu
entstehende Postgelände und das Bahnhofsquartier miteinander zu vereinen und
den Vorplatz am Bahnhof zu stärken. Zudem werden für das Bahnhofsgebäude Pkw-Stellplätze
benötigt, die nicht auf dem dafür vorgesehenen Flurstück herzustellen sind und
somit im angrenzenden Bereich westlich von der Heinrich-von Stephan-Straße
errichtet werden sollen.
Planungsrechtliche
Ausgangssituation:
Die
planungsrechtliche Grundlage für diesen Bereich bilden die rechtsverbindlichen
Bebauungspläne Nr. 114/74 „Friedrich-Ebert-Platz“ und Nr. 114/74 - 4. Änderung
„Friedrich-Ebert-Platz“. Die hier getroffenen Festsetzungen für den Standort
des Bahnhofs und die Flächen der WGL sowie eine Straßenverkehrsfläche mit
ergänzender Grüngestaltung (Heinrich-von-Stephan-Straße und Busbahnhof) stehen
den Planungszielen für das vorgesehene Bahnhofsgebäude entgegen.
Auf der Ebene der
Bauleitplanung sind die Bebauungspläne an die Fachplanung, im konkreten Fall an
den Planfeststellungsbeschluss gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) anzupassen.
Dieser Fachplanungsvorrang ist in § 38 BauGB normiert. Das Anpassungsgebot
gemäß § 1 Abs. 4 BauGB gebietet sodann eine Anpassung der
bestehenden Bauleitplanung an den Planfeststellungsbeschluss. Dementsprechend
werden Änderungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 114/74
erforderlich, um die Erweiterung der Bahnflächen nach Westen und die geänderte,
planfestgestellte Erschließungssituation der Heinrich-von-Stephan-Straße
nachzuvollziehen und auch die Auswirkungen auf die Baugebiete mit ihren
bisherigen Festsetzungen planungsrechtlich neu zu gestalten. Die Neuaufstellung
eines Bebauungsplans ist somit erforderlich.
Für die südliche
Teilfläche wurde im Jahr 2019 das Bebauungsplanverfahren Nr. 243/I „Wiesdorf -
zwischen Europaring, Heinrich-von-Stephan-Straße und Manforter Straße
(Postgelände)“ und im Parallelverfahren die 21. Änderung des
Flächennutzungsplans „Wiesdorf - Postgelände“ (bisher Darstellung als
Kerngebiet) eingeleitet. Ein Übersichtsplan mit
der Darstellung der derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne ist als Anlage 3 der
Vorlage beigefügt.
Verfahren:
Für das
eingangs erläuterte Plangebiet, das teilweise innerhalb des Geltungsbereichs
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 243/I gelegene und nun dort
herausgelöste, soll Planungsrecht geschaffen werden.
Der
Bebauungsplan Nr. 277/I „Wiesdorf - Bahnhofsquartier Leverkusen-Mitte“ wird als
qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Im
Zuge des vorgenannten Verfahrens im Regelverfahren wird eine Umweltprüfung
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht im Sinne des § 2a Nr.
2 BauGB als gesonderter Teil der Begründung erarbeitet. Ist auf Grundlage des Planungskonzepts und
der Gleiserweiterung der RRX-Strecke eine
Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, so kann diese mit Abschluss des
Beteiligungsverfahrens initiiert werden.
Für die
beabsichtigte Planung hat die SWM vom Planungsbüro Rübsamen Partner Architekten
BDA in einer Machbarkeitsstudie die Entwicklung des Bahnhofsquartiers am
Haltepunkt Leverkusen-Mitte prüfen lassen. Als Aufgabe waren der Bahnhofsvorraum
ebenso wie die Wegebeziehungen zwischen Y-Brücke, Rialto Boulevard und
Bahnhofsneubau in die städtebauliche Planung rund um den benachbarten ZOB zu integrieren und
unter gestalterischen Aspekten zu bewerten. Zudem waren die Beurteilungen und
die Entwicklung von Lösungsvorschlägen für Verkehrs- und Wegführungen von
besonderer Relevanz. Im Vorfeld wurde über ein Gutachten der Bedarf an
notwendigen Stellplätzen für den Radverkehr am Bahnhof Leverkusen-Mitte von P.3
Agentur für Kommunikation und Mobilität GmbH sowie Ingenieursgesellschaft Stolz
mbH (IGS) ermittelt, deren Ergebnisse in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt
wurden.
Im Zeitraum von
Dezember 2023 bis Januar 2024 hat die SWM eine Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger durchgeführt, deren Auftaktveranstaltung am 07.12.2023 in
einem leerstehenden Ladenlokal der Rathaus-Galerie in unmittelbarer Nähe zum
geplanten Bahnhofsgebäude stattgefunden hat. In der Ideenwerkstatt wurden die
ersten Anregungen und Wünsche zum
Bahnhof und zum Fahrradparkhaus Leverkusen-Mitte abgefragt.
Um zu Beginn des
Bebauungsplanverfahrens die planerischen Rahmenbedingungen, wesentlichen
Planinhalte, erforderlichen Gutachten und deren Umfang abzustimmen, fand auf
Grundlage der Machbarkeitsstudie von Januar 2024 bis Februar 2024 eine
vorgezogene Fachbereichsbeteiligung zu den Umweltbelangen und weiteren
Planungsthemen mit Teilnehmenden aus verschiedenen Fachbereichen der
Stadtverwaltung Leverkusen, der AVEA GmbH & Co. KG, der Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), der JOB Service
Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL), den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL), der Wirtschaftsförderung
Leverkusen GmbH (WfL), der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) sowie der wupsi GmbH statt.
Auf Grundlage der
Machbarkeitsstudie und der Erkenntnisse aus den bisherigen Beteiligungs- und
Abstimmungsschritten beabsichtigt die SWM, ein Verfahren zur städtebaulichen
Qualifizierung durchzuführen, deren Ergebnis dem förmlichen Verfahren nach
BauGB zugrunde gelegt werden soll.
Hinweis:
Die Abgrenzung des
Geltungsbereichs mit den Flurstücken im Maßstab M 1:500 (Anlage 2) wird nur im
Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im
Ratsinformationssystem Session sind zudem alle Anlagen in farbiger Darstellung
einsehbar.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |