- Sachstandsbericht und Masterplan
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Bedarfe und die Priorisierung der Maßnahmen zum Brandschutz- und Rettungsdienstbedarf zur Kenntnis (siehe Anlage 9 der Vorlage).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen in der Abfolge der aufgelisteten Kategorien vorzubereiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Grundlage:
Die Stadt
Leverkusen unterhält für die Berufsfeuerwehr, den Rettungsdienst und die
Freiwillige Feuerwehr derzeit 13 Standorte. Davon sind fünf Objekte zur Nutzung
angemietet. Die Liegenschaften befinden sich in unterschiedlichem baulichen
Zustand; zudem erfüllen nicht mehr alle Objekte den geforderten und
gesetzlichen Anforderungen an Ausstattung und baulicher Ausführung.
Insbesondere aus
dem Brandschutzbedarfsplan (BSBP) und dem Rettungsdienstbedarfsplan (RDBP)
leiten sich Anforderungen an die bauliche Ausgestaltung der Gebäude ab. Neben
den Versorgungslücken im Rettungsdienstbedarfsplan sowie im Bereich des
Brandschutzes wurde der bauliche Zustand der Feuerwehrhäuser im
Brandschutzbedarfsplan aufgeführt. Die teils deutlich veraltete Bausubstanz
erfüllt die heutigen Anforderungen an Höhen und Breiten von Stellplätzen für
Einsatzfahrzeuge, Hygienevorschriften und Geschlechtertrennung nicht. Es gibt
erhebliche Abweichungen bei normativen, arbeitsschutzrechtlichen und baulichen
Vorgaben. Eine Anpassung an diese
Bestimmungen ist
zwingend umzusetzen.
Dabei kann ein Teil
der Objekte in der derzeitigen Form nicht mehr zukunftsfähig weiter betrieben
werden. Durch den Nutzenden und die Bedarfspläne wurden Prioritäten festgelegt.
Daher ist eine Priorisierung zusammengestellt worden, in dessen Folge die
baulichen Maßnahmen abgearbeitet werden sollen. Allerdings liegen erforderliche
Maßnahmen sehr eng beieinander. Im Bereich der kurzfristig und mittelfristig
erforderlichen Bedarfe kann es auf dem Umsetzungsweg noch zu Verschiebungen
kommen.
Für die Umsetzung
der Maßnahmen muss der fortwährende Betrieb zur Daseinsvorsorge der Bürgerinnen
und Bürger berücksichtigt werden. Somit entstehen in einigen Fällen durch die
eigentliche Baumaßnahme weitere Bedarfe während der Bauzeit, wie beispielsweise
ein Interim oder aber unterstützende Unterbringungsmaßnahmen. Dieses
Grundsatzpapier soll der Verwaltung den Handlungsspielraum einräumen, entsprechend
der genannten Objekte weitere Planungen aufzunehmen und fortzuführen. Soweit
konkrete Einzelmaßnahmen geplant sind, werden diese den politischen Gremien zur
Entscheidung vorgelegt.
Aktuell stehen für
verschiedene Planungen im Rahmen des Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfes 3
Mio. Euro im Haushalt für 2024 zur Verfügung. Je nach Planungsfortschritt
werden im Haushalt 2025 ff. weitere Mittel angemeldet.
Zum Überblick der
Liegenschaften wurden ergänzend zum Begründungstext dieser Vorlage Steckbriefe
als Anlagen beigefügt, die die einzelnen Objekte beschreiben. Die
Problemstellungen und Lösungsansätze werden dort stichpunktartig aufgezeigt.
1.
Feuerwache
Nord:
Die Beauftragung
der Verwaltung, die Planung zur Umsetzbarkeit eines Neubaus zu prüfen, wurde
bereits gefasst und das Ergebnis liegt als parallele Vorlage Nr. 2024/2698 vor.
Die Aufführung des notwendigen Neubaus der Feuerwache Nord wird daher in dieser
Ratsvorlage nicht weiter behandelt, gehört der Vollständigkeit halber
allerdings zur Nennung aller baulichen Maßnahmen.
Darüber hinaus müssen aufgrund der
erheblichen baulichen Missstände im Objekt Kanalstraße bereits vor
Fertigstellung eines Neubaus weitere Maßnahmen ergriffen werden. Bei dem Objekt
handelt es sich um eine Anmietung vom Gemeinnützigen Bauverein Opladen eG (GBO).
Dringend notwendige Umbauarbeiten wurden in den letzten Jahren auf Bitten der
Stadt Leverkusen durchgeführt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Der
Vermieter hat mitgeteilt, dass weitere dringend notwendige Anpassungen aufgrund
der baurechtlichen Auflagen und dem damit verbundenen personellen Aufwand nicht
mehr leistbar sind. Weitere bauliche Anpassungen zur Unterbringung des
geforderten Personals im Einsatzdienst sind ebenfalls nicht mehr umsetzbar.
Einsatzfahrzeuge nach heutigem Stand und mit den aktuellen normativen Abmessungen
können teilweise nicht mehr in der Fahrzeughalle abgestellt werden.
Die Beibehaltung
des gesamten Betriebs der Berufsfeuerwehr (Einsatzdienst Brandschutz), der
Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist in der Kanalstraße bis zur
Fertigstellung eines Neubaus nicht durchhaltefähig. Es ist notwendig, zumindest
Teile des Betriebs kurzfristig in ein Interim auszulagern. Durch den Auszug der
Berufsfeuerwehr (Einsatzdienst Brandschutz) in ein Interim bis zum mittelfristigen
Einzug in einen Neubau können Rettungsdienst und Freiwillige Feuerwehr im
Bestandsgebäude belassen werden. Der Einsatzdienst Brandschutz der Berufsfeuerwehr
im Interim umfasst zehn Mitarbeitende rund um die Uhr und vier
Einsatzfahrzeuge. In diesem Fall könnten ausstehende, notwendige Umbauarbeiten
im Bestandsgebäude der Kanalstraße auf kleine Anpassungen und Reparaturen
reduziert werden, um die Betriebsfähigkeit der Rettungswagenbesatzungen und der
Freiwilligen Feuerwehr weiter zu gewährleisten.
Durch die
Erstellung eines minimalen Raumprogramms zur ausschließlichen Unterbringung der
Berufsfeuerwehr mit Fahrzeugen und Einsatzpersonal können entsprechende
Grundstücke gesucht und beplant werden. Auch wenn dieses Vorgehen für den
Betrieb weiterhin Einschränkungen bedeutet, sind diese dadurch zumindest bis
zur Fertigstellung des Neubaus leistbar.
2.
Bürrig
- Freiwillige Feuerwehr:
Das denkmalgeschützte
Gebäude wurde bereits saniert. Dort sind die Schulungsräume und die
Jugendfeuerwehr untergebracht. Für den Einsatzdienst ist ein Neubau notwendig. Ein
mitgenutztes Nebengebäude musste bereits im Jahr 2021 aufgegeben werden.
Prioritäres Ziel ist es, einen Neubau am Standort umzusetzen, um der
Freiwilligen Feuerwehr die Nutzung des sanierten Denkmals und eines gegenüberliegenden
Neubaus für den Einsatzdienst zusammenhängend zu ermöglichen.
Durch die
Notwendigkeit eines Neubaus am Standort ist die Errichtung eines Interims an
einem anderen Ort während der Bauzeit im Stadtteil notwendig. Für die
Übergangszeit kann der Schulungsbereich im denkmalgeschützten Gebäude genutzt
werden; das Interim ist für den Einsatzdienst erforderlich. Für die Schaffung
kurzfristiger Übergangslösungen ist der Rückbau des abgängigen Nebengebäudes
schnellstmöglich umzusetzen. Erste Sofortmaßnahmen, wie die Aufstellung von
Sanitärcontainern, wurden bereits veranlasst.
3.
Steinbüchel
- Freiwillige Feuerwehr und Rettungsdienst:
Die Fahrzeugbedarfe des Rettungsdienstes und
der Freiwilligen Feuerwehr an diesem Standort sind durch die aktuellen
Bedarfspläne erheblich gestiegen und können im Bestandsgebäude nicht ohne
bauliche Maßnahmen realisiert werden. Zunächst erfolgt die Planung, wie die
bauliche Umsetzung der Bedarfe hergestellt werden kann. Es ist entweder ein
Erweiterungsbau mit sehr großer Baumasse oder ein weiteres Gebäude in
räumlicher Nähe erforderlich, um Raum für die Freiwillige Feuerwehr zu
schaffen. Bei den Planungen wird berücksichtigt, dass der Betrieb der
Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes gewährleistet bleiben muss.
4.
Nord-Ost
- Rettungswache:
Bereits nach dem Rettungsdienstbedarfsplan
aus dem Jahr 2017 war ersichtlich, dass eine Rettungswache im nordöstlichen
Stadtgebiet erforderlich wird. Planungen zum Bau und zum Betrieb lagen für ein
Objekt des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an der Fürstenbergstraße vor. Die in
der Baugenehmigung von 2018 genehmigten Inhalte, Maßnahmen und Platzangebote
sind inzwischen überholt und entsprechen nicht mehr den aktuell gültigen
normativen Vorgaben, sodass eine Umnutzung des avisierten Objekts nicht möglich
ist. Das DRK hat die Stadt Leverkusen darüber informiert, dass es für eine
weitergehende Planung und Umsetzung nicht mehr zur Verfügung steht. Der Neubau
einer entsprechenden Rettungswache ist jedoch zwingend notwendig. Die weitere
Planung muss nach Findung eines geeigneten Grundstücks erfolgen. Gemäß gängiger
Fachempfehlungen sind bei neu zu errichtenden, ständig besetzten Rettungswachen
ausreichende Nutzungsreserven notwendig und einzuplanen.
5.
Rheindorf
- Freiwillige Feuerwehr:
Das Gebäude hat erhebliche
Nutzungsmängel und muss saniert werden. Die Bausubstanz ist nach ersten
Einschätzungen weiter nutzbar. Unter der Maßgabe der alleinigen Nutzung des
Objekts für die Freiwillige Feuerwehr ist es möglich, den Standort
bedarfsgerecht zu ertüchtigen. Die Sanierung erfolgt in mehreren
Bauabschnitten. Es ist voraussichtlich möglich, den Einsatzdienst während der
Bauphase am Standort zu belassen. Dazu sind kleinere, temporäre
Übergangslösungen am Standort notwendig.
6.
Hitdorf
- Freiwillige Feuerwehr:
Das derzeitige
Gebäude ist nicht mehr haltbar. Die Bausubstanz lässt keinen Ausbau bzw. keine
Erweiterung im Bestand zu. Ein Neubau ist zwingend erforderlich. Ein
normengerechter Neubau am Standort ist jedoch nicht möglich, da das Grundstück
zu klein ist. Nur ein stark reduziertes Raumprogramm wäre ggf. umsetzbar und
wird nach erster Prüfung als sehr problematisch angesehen. Darüber hinaus wäre
ein Interim erforderlich. Entsprechende Objekte oder Grundstücke in
Standortnähe sind zurzeit nicht vorhanden. Parallel wird ein neuer Standort
samt Aufbauten innerhalb des Stadtteils Leverkusen-Hitdorf geprüft und beplant,
welcher der Stadt angeboten worden ist. Im Fall einer Verlagerung an eine
andere Stelle im Stadtteil Leverkusen-Hitdorf ist kein Interim erforderlich.
7.
Schlebusch
- Freiwillige Feuerwehr:
Die Bausubstanz des
Gebäudes ist grundsätzlich sanierbar. Durch die sich ergebenden Bedarfe ist die
Überplanung des Gebäudes und der Verkehrsfläche notwendig. Es ist
voraussichtlich möglich, den Einsatzdienst während der Bauphase am Standort zu
belassen. Dazu sind kleinere, temporäre Übergangslösungen am Standort
erforderlich.
8.
Lützenkirchen
- Freiwillige Feuerwehr:
Verschiedene
Bereiche am Standort sind unterdimensioniert und entsprechen nicht mehr dem
Stand der Technik. Teile des Objekts wurden bereits erweitert. Fahrzeughalle,
Lager und auch Bereiche im Sozialtrakt sind jedoch unterdimensioniert, bzw.
bisher nicht ertüchtigt worden. Die Umsetzbarkeit der Bedarfe wird geprüft und
beplant.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
3 Mio. Euro stehen für 2024 auf verschiedenen
Finanzstellen zur Verfügung
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Im Haushaltsplan 2024, der vom Rat am
19.02.2024 mit der Vorlage Nr. 2023/2600 beschlossen wurde, sind folgende
Planansätze etatisiert:
Finanzstelle
65000170011199 - Feuerwache Nord:
Ansatz
2024: 1.000.000,-
€ zzgl. 500.000,- € VE.
Finanzstelle
65000170012008: - Plan. Brandschutzbedarfsplan
Ansatz
2024: 1.000.000,-
€ zzgl. 500.000,- € VE.
Finanzstelle
65000170011177: - Feuerwache Im Steinfeld
Ansatz
2024: 1.000.000,-
€ zgl. Reste.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |