Beschlussentwurf:
1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Maßnahme entsprechend des Rahmenterminplans fortzuführen.
3. Es stehen auf der Finanzstelle 65000170011199, Finanzposition 659600058300, Planungsmittel in Höhe von 1.500.000 € (davon 500.000 € als Verpflichtungsermächtigung) zur Verfügung. Die darüber hinaus gehenden notwendigen Planungsmittel werden im Rahmen des Haushalts 2025 ff. bereitgestellt.
gezeichnet:
Im Auftrag Im Auftrag
Richrath Lünenbach Deppe
(zugleich in Vertretung
des Stadtkämmerers)
Begründung:
Die Stadt Leverkusen beabsichtigt den Neubau der Feuer- und Rettungswache Nord. Mit der Ergänzungsvorlage Nr. 2022/1377/2 hat der Rat der Stadt Leverkusen am 26.09.2022 beschlossen, einen Neubau an dem Standort „Auf den Heunen“ zu prüfen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zum einen eine technisch-planerische und zum anderen eine wirtschaftliche, vergaberechtliche Machbarkeitsstudie zu erarbeiten.
Mit der Vorlage Nr.
2023/2412 wurde dem Rat ein Sachstandsbericht zur Machbarkeitsstudie vorgelegt.
Das Ziel einer
Machbarkeitsstudie ist die Überprüfung möglicher Lösungsansätze für ein Projekt
hinsichtlich seiner grundsätzlichen Durchführbarkeit, unter Berücksichtigung
der Bedarfe - hier jedoch unter Berücksichtigung realistischer
Rahmenbedingungen und Annahmen. Diese Lösungsansätze werden überwiegend
exemplarisch/grundsätzlich betrachtet und dargestellt, wie z. B. das Flächenkonzept
bzw. die Layoutplanung, anhand welcher die Einschätzung erfolgt, ob ein
Baugrundstück grundsätzlich für ein Vorhaben geeignet ist. In dieser Hinsicht
unterscheidet sich eine Machbarkeitsstudie von der konkreten Planung des
Projekts, die für eine Umsetzung eines Projekts erforderlich ist.
Die
Machbarkeitsstudie für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Nord am Standort „Auf den Heunen“ ist
inzwischen abgeschlossen. Insgesamt ergibt sich aus der Zusammenschau aller beteiligten
Fachdisziplinen durchweg die Bestätigung der Machbarkeit. Dabei liegt es in der
Natur der Sache, dass bei derart komplexen Projekten im weiteren Verlauf
weitere Absprachen und Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Im Einzelnen wurden
folgende Aspekte beleuchtet:
§ Grundstücksrahmenbedingungen:
§
Grundstückseigenschaften,
§
Eigentumsverhältnisse.
§ Gutachten und Untersuchungen:
§
Kampfmitteluntersuchung,
§
Baugrunduntersuchung,
§
artenschutzrechtliche
Prüfung (ASP),
§
klimaökologisches
Gutachten,
§
Bodenschutzkonzept,
§
wasserwirtschaftliche
Gutachten,
§
Untersuchung
Immissionen - Verkehrslärm,
§
anlagenbezogene
Immissionen - Betrieb Feuerwehr/Rettungsdienst,
§
Geruchsimmissionsprognose.
§ Planungen:
§
Grünanlagenkonzeption,
§
hochbauliches
Konzept,
§
Konzept
technische Gebäudeausrüstung/Leitstellentechnik,
§
äußere
verkehrliche Erschließung.
§
Planungsrecht,
§
Kostenrahmen,
§
Finanzierung,
§
Rahmenterminplan
Projektrealisierung,
§
vergaberechtliche
Machbarkeit.
Unter
Berücksichtigung aller oben genannten Teilaspekte ergibt sich die grundsätzliche
Machbarkeit des Vorhabens.
Zur konkreten
Finanzierung können derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden,
da der Kostenrahmen bislang nur äußerst überschlägig prognostiziert werden kann
und mit größeren Abweichungen nach oben oder unten zu rechnen ist. Fest steht
aufgrund des bisher angenommenen Kostenrahmens, dass ein Projekt dieser
Größenordnung nicht von der Stadt Leverkusen allein finanziert werden kann. Es
kommen verschiedene Finanzierungsmodelle in Betracht, die im weiteren Verlauf
noch miteinander verglichen werden müssen. Letztendlich muss eruiert werden,
welches dieser Modelle für die Realisierung des Projekts am vorteilhaftesten
ist.
Die Stadt
Leverkusen beabsichtigt, nicht nur die Planung und den Bau, sondern auch den
Gebäudebetrieb durch Dritte erbringen zu lassen. Zur Fortführung der Planung (insbesondere
Generalplanung, Projektsteuerung, verschiedene Gutachten, juristische Unterstützung)
sind weitere Planungsmittel erforderlich und mit dem Haushalt 2025 ff. bereitzustellen.
Alle detaillierten
Informationen zu den obenstehenden Punkten sind in der Anlage 1 zusammengefasst.
Die Gutachten, Pläne und Darstellungen sind als weitere Anlagen beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle: 65000170011199 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 2.500.000,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Die fehlenden Mittel in Höhe von 1.000.000 €
werden mit dem Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |