- Notwendige Fällung eines Baumes in der Hitdorfer Laach
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der notwendigen Fällung der Kanadischen Pappel, Baum Nr. 23, in der Hitdorfer Laach zu.
Leverkusen, 19.02.2024
gezeichnet:
Di Padova Dick
Bezirksbürgermeisterin stv. Bezirksbürgermeisterin
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Bei einer Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal wurden an einer Kanadischen Pappel (Populus×euramericana) in der Hitdorfer Laach umfangreiche Schäden aufgrund eines Befalls durch den Zunderschwamm (Fomes fomentarius), eine Pilzart aus der Familie der Stielporlingsverwandten (Polyporaceae), festgestellt. Er befällt geschwächte Laubbäume und bildet an den Stämmen dicke Fruchtkörper. Diese Fruchtkörper sind beim Baum Nr. 23 auf der gesamten Oberkrone zu erkennen. Hieraus resultiert der gut sichtbare Kronenausbruch. Darüber hinaus finden sich im Wurzelanlauf sowohl Fäule als auch Bohrlöcher des Großen Pappelbocks, was zusätzlich die Bruchsicherheit der Pappel gefährdet.
Aufgrund der starken Beeinträchtigung der Bruchsicherheit ist
eine Fällung unumgänglich. Im belaubten Zustand besteht bei Nässe sogar Gefahr im Verzug.
Eine Ersatzpflanzung wird an derselben Stelle erfolgen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 1305 Sachkonto: 720000
Aufwendungen für die Maßnahme: 1163,53 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Der Baum wird mit Fäll-Priorität II (Fällung innerhalb eines Monats) eingestuft. Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im April unabdingbar.