Betreff
Unterstützung der Veranstaltung „Opladener Bierbörse“ durch die Verwaltung
Vorlage
2024/2747
Aktenzeichen
leo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Zu den Pflegemaßnahmen der Grünflächen erhält die Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“, Veranstalterin der „Opladener Bierbörse“, gegen Vorlage eines entsprechenden Kostennachweises einen Betrag in Höhe von bis zu 15.000 Euro brutto.

 

2. Der Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (FB 18) nutzt die Veranstaltung für Werbezwecke in Sachen Kultur und sponsert diese mit einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro brutto.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                               In Vertretung

Richrath                                Lünenbach                                  Deppe

                                                                                                      (zugleich in Vertretung

                                                                                                      des Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

Im Jahr 2024 organisiert die „Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“, An der Schusterinsel 14, 51379 Leverkusen, die 37. Opladener Bierbörse. Diese findet wie jedes Jahr auf dem Wiesengelände der Opladener Schusterinsel und in Teilen der Opladener Lindenallee (vormals Kastanienallee) statt. Traditionell zieht dieses volksfestähnliche Event, das immer um das zweite Augustwochenende herum bislang an vier Tagen von Freitag bis Montag durchgeführt wird, zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Leverkusen sowie überregionaler Umgebung an. Zuletzt präsentierten sich den Besuchenden hier etwa 70 Bier- und Speisestände. Sonntags und montags fand darüber hinaus stets auf einer großen Open-Air-Bühne ein abwechslungsreiches musikalisches Programm statt, dessen krönender Abschluss immer der Auftritt von „Guildo Horn und die Orthopädischen Strümpfe“ bildete.

 

Die Opladener Bierbörse ist für Leverkusen eine nicht wegzudenkende Veranstaltung, an deren Erhalt in der bisherigen Form ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Darüber hinaus stellt die „Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“ ganzjährig - außerhalb der oben genannten Zeit - die gesamte Fläche kostenfrei der Öffentlichkeit zur Verfügung. So wird die Wiese regelmäßig gerne zu sportlichen Zwecken durch Sportgruppen sowie auch als Spielwiese von Familien mit Kindern genutzt. Die sauber angelegten Spazierwege werden intensiv durch die Bevölkerung genutzt.

 

Herr Nolden von der „Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“ informierte die Verwaltung im vergangenen Jahr, dass er die Bierbörse ab 2024 voraussichtlich nur noch an drei anstatt an vier Tagen stattfinden lassen wolle. Der Montag, an dem seit vielen Jahren der beliebte Künstler „Guildo Horn und die Orthopädischen Strümpfe“ zum Abschluss der Bierbörse auftritt, würde entfallen. Die Gründe für diese Überlegungen wären insbesondere die hohen naturschutzrechtlichen Auflagen, die für die Einbeziehung der im Landschaftsplan liegenden Opladener Lindenallee anfallen. Die dort für den Auf- und Abbau zu treffenden Schutzmaßnahmen seien durch das Veranstaltungsbüro alleine nicht einzuhalten.

 

Auch die Kosten in Höhe von ca. 20.0000 Euro jährlich für die Durchführung von Pflegemaßnahmen, die ganzjährig für den großen Platz sowie die Opladener Lindenallee bis Höhe des Gebäudes Brückenstraße 22 anfallen, würden die Durchführung der Bierbörse für das Veranstaltungsbüro nicht mehr attraktiv gestalten.

 

Um die Bierbörse in Opladen im gewohnten Umfang zu erhalten, hat die Stadt Leverkusen nach Möglichkeiten gesucht, das Veranstaltungsbüro hierbei zu unterstützen. Zwischen der Stadt Leverkusen und der „Veranstaltungsbüro Nolden GmbH“ besteht ein Nutzungsvertrag für das Wiesengelände der Opladener Schusterinsel und in Teilen der Opladener Lindenallee (vormals Kastanienallee). Darin ist ein jährliches Nutzungsentgelt festgelegt, das aktuell 5.000 Euro beträgt. Rechtlich besteht für die Stadt Leverkusen keine Möglichkeit, von der Erhebung der Pacht abzusehen. Die Sparkasse Leverkusen unterstützt jedoch das Veranstaltungsbüro mit einem erhöhten Sponsoring-Betrag.

 

Hinsichtlich der Pflegekosten kann das Veranstaltungsbüro gegen Erbringung eines Kostennachweises durch den Fachbereich Stadtgrün (FB 67) die Erstattung eines Betrags in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Da die Bierbörse als Publikumsmagnet sehr gut geeignet ist, für städtische Veranstaltungen zu werben, wird der Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (FB 18) mit dem Betrag in Höhe von 5.000 Euro als Sponsor auftreten. Der Fachbereich Umwelt (FB 32) wird eine Sachverständige bzw. einen Sachverständigen beauftragen, um für die Vorhabenträgerin die im Genehmigungsbescheid festgelegten Auflagen aus Natur-, Arten- und Biotopschutzsicht zu überwachen und/oder umfassend auf alle Rechtsbereiche des zu beachtenden Umweltschutzes hinzuweisen und deren Einhaltung einzufordern.

 

Wie oben bereits erwähnt, beziehen sich die hohen naturschutzrechtlichen Auflagen auf die Flächen entlang der Opladener Lindenallee. Bei ausschließlicher Nutzung der großen Wiesenfläche fallen keinerlei Auflagen an. Der Auf- und Abbau muss durch ein Veranstaltungsmanagement erfolgen, für das das Veranstaltungsbüro verantwortlich ist. Den Hinweis hierzu nimmt der FB 32 in seinen Auflagenkatalog auf.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein