Kenntnisnahme:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Fachbereich Medizinischer Dienst (FB 53)
-
ein
mobiles Beratungsangebot im Service Point Integration (Luminaden) des
Kommunalen Integrationszentrums (KI) zu allgemeinen Gesundheitsthemen schafft,
- sich
an der Quartiersarbeit betätigt bzw. hier beratend tätig wird,
- Kontakt
zu Trägerinnen und Trägern aufnimmt, um gemeinsam ein Konzept zur Möglichkeit
der Implementierung von Gesundheitsthemen in den Deutschkursen der
Sozialverbände zu erarbeiten und zu realisieren,
- seine
Mitarbeitenden in kultursensibler Gesundheitsförderung schult,
- die
Qualifikationsmöglichkeiten für ehrenamtliche Sprachmittler*innen in
allgemeinen Gesundheitsthemen prüft, damit diese dann als niederschwellige
Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen zu allgemeinen Gesundheitsangeboten
im Erstkontakt in einer Beratungsstelle selbst beratend tätig sein können,
- die
Gesundheitskompetenz in Flüchtlingsunterkünften fördert sowie
- anonymisierte
Daten erhebt, um die Inanspruchnahme der Angebote auszuwerten und auf dieser
Datenlage verbessert und ggf. ausweitet.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Lünenbach
Begründung:
Mit der Agenda 2030
hat die Weltgemeinschaft 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und
ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt. Diese 17 Ziele gelten für alle
Länder gleichermaßen. Gesundheit spielt im Rahmen des Nachhaltigkeitsziels 3 „Ein
gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gleichermaßen fördern“ eine große
Rolle, in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gilt als einer der Grundsätze
des Nachhaltigkeitsziel 3 der Grundsatz „Niemanden zurücklassen“. Hier steht
die Sicherung des Zugangs zu einer guten Gesundheitsversorgung unabhängig von
Einkommen, Alter, Geschlecht oder Herkunft im Vordergrund (1).
In der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Leverkusen findet sich das
Nachhaltigkeitsziel 3 im Handlungsfeld Soziale Gerechtigkeit und
zukunftsfähige Gesellschaft wieder. Das Konzept „Stärkung der
Gesundheitskompetenz von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ des Fachbereichs
Medizinischer Dienst (FB 53) soll zur Weiterentwicklung dieses wichtigen
Handlungsfeldes beitragen.
Gesundheitskompetenz:
Unter
Gesundheitskompetenz wird die Fähigkeit, das Wissen und die Motivation
verstanden, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen und anzuwenden. Wer
gesundheitskompetent ist, lebt gesünder und nimmt eher Angebote wahr. Studien
zeigen, dass viele Menschen, die in Deutschland leben, nach aktueller
Studienlage sind es rund 60 % (2), es schwer haben, sich insbesondere beim
Thema Prävention die notwendigen Informationen zu beschaffen (3). Außerdem ist
bei niedriger Gesundheitskompetenz der Behandlungserfolg deutlich geringer, da
Therapien gar nicht erst angefangen oder weitergeführt werden (4).
Seit 2018 gibt es
einen nationalen Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der
Empfehlungen in vier Handlungsfeldern vorsieht. Um Gesundheitskompetenz
aufzubauen, ist eine Förderung nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in
den Bereichen Bildung, Familie, Kommunikation und digitale Medien erforderlich.
Niedriges Bildungsniveau, niedriger Sozialstatus, ein höheres Lebensalter, Migrationshintergrund
und chronische Erkrankungen begünstigen eine geringe Gesundheitskompetenz.
In Leverkusen leben
derzeit knapp 30.000 Einwohner*innen mit Migrationshintergrund. Für viele
dieser Menschen ist der Zugang zum deutschen Gesundheitssystem und
Gesundheitsinformationen aufgrund sprachlicher und kultureller Barrieren
erschwert. Aus diesem Grund ist das Handlungsfeld „Gesundheit“ fest im
Leverkusener Integrationskonzept verankert und mit insgesamt vier Leitzielen
hinterlegt. Mit dem beschriebenen Vorhaben des FB 53 trägt die Verwaltung
wesentlich dazu bei, dass das Leitziel 1 (Der Zugang zu Angeboten der
medizinischen Versorgung wird für Zugewanderte durch kompetente
Sprachmittler*innen unterstützt.) und das Leitziel 4 (Migrantinnen und
Migranten werden über die Vielfalt der Beratungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten informiert und für die Bedeutung der
gesundheitlichen Prävention sensibilisiert.) erreicht werden.
Daher hat der FB 53
in einem ersten Schritt ein Handlungskonzept entworfen, um die Gesundheitskompetenz
von Migrantinnen und Migranten sowie die Inanspruchnahme von präventiven
Gesundheits- und Vorsorgeleistungen zu steigern, um die gesundheitliche
Teilhabe zu erhöhen.
Zu 1. Mobiler
Medizinischer Dienst:
Ärztinnen und Ärzte
des FB 53 bieten ein medizinisches Beratungsangebot zu allgemeinen
Gesundheitsthemen im Service Point Integration an. Dieses soll einmal im Monat
stattfinden, startet im März 2024 und soll Migrantinnen und Migranten in einem
ersten Schritt vor allem dabei helfen, sich allgemein im deutschen und speziell
im Leverkusener Gesundheitssystem zurechtzufinden. Gleichzeitig soll die
Pilotphase dazu dienen, tatsächliche Bedarfe herauszufiltern. Danach können
auch weiteren Akteure angesprochen werden, sich hier mit ihren Themen zu
beteiligen.
Zu 2. Quartiersarbeit:
Die Quartiersarbeit umfasst eine soziale und eine am Gemeinwesen orientierte
Arbeit, die darauf abzielt, die Lebensqualität und das Zusammenleben in einem
bestimmten Stadtviertel oder Quartier zu verbessern. Der Fokus beruht auf der
Stärkung der Gemeinschaft, der Förderung von sozialer Teilhabe und Integration
sowie der Entwicklung lokaler Ressourcen und Lösungen für die dortigen
Herausforderungen. Die Quartiersarbeit basiert auf einer ganzheitlichen
Betrachtung des Lebensumfelds und der Bedürfnisse der Bewohnenden und umfasst
vielfältige Maßnahmen wie Bildungs- und Freizeitangebote, soziale
Dienstleistungen, Stadtentwicklung und Gesundheitsförderung.
Die gesundheitliche
Aufklärung spielt eine entscheidende Rolle in der Quartiersarbeit, da sie die
Bewohnenden eines Viertels dabei unterstützt, ein bewusstes Verständnis für
ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit dem Dezernat
III, Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales, und dem Fachbereich Soziales (FB
50) möchte sich der FB 53 mit den verschiedenen gesundheitlichen Themen in die
Quartiersarbeit einbringen. Angedacht sind Informationsveranstaltungen in
Stadtteilläden, Kitas und Schulen, beispielsweise zur Zahngesundheit, Schuleingangsuntersuchungen,
aber auch zum Umgang mit parasitären Erkrankungen wie Läusen und Flöhen oder
Informationen zum Thema Impfen. Diese Quartiersarbeit ermöglicht es, auf die
individuellen Herausforderungen und Ressourcen innerhalb der Lebensräume der
Menschen einzugehen und so einen nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz zur
Förderung der Gesundheit zu verfolgen.
Zu 3. Integration
von Gesundheitsthemen in Deutschkursen:
Gesundheit und
Integration sind eng miteinander verbunden und spielen eine bedeutende Rolle im
gemeinsamen Zusammenleben. Eine erfolgreiche Integration setzt nicht nur auf
sprachliche und berufliche Teilhabe, sondern auch auf die Förderung von
physischer und psychischer Gesundheit bei allen Bevölkerungsgruppen. Dies
bedeutet, den Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu Präventionsmaßnahmen und zur
Gesundheitsförderung für Migrantinnen und Migranten, Geflüchtete und andere
benachteiligte Gruppen zu gewährleisten. Gleichzeitig trägt eine gute
Gesundheit dazu bei, dass Menschen sich in ihrer neuen Umgebung wohlfühlen und
aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, was wiederum die
Integration fördert und sozialen Zusammenhalt stärkt.
Hier möchte der FB
53 gemeinsam mit den Trägerinnen bzw. Trägern der Deutschkurse
Gesundheitsthemen in die angebotenen Kurse integrieren, damit Kompetenz und
Wissen zu Gesundheitsthemen schon beim Erlernen der deutschen Sprache
vermittelt werden kann.
Zu 4. Kultursensibilität:
Kultursensibilität
kennzeichnet als Begriff eine an unterschiedliche Lebensentwürfe und
Lebenswelten ausgerichtete Beziehungsgestaltung. Die vielfältigen dynamischen
gesellschaftlichen Entwicklungen gehen mit neuen und veränderten Anforderungen
an Menschen in Gesundheitsberufen einher. Menschen aus anderen Kulturen und
anderer Lebensgeschichte, aus gesellschaftlich benachteiligten Gruppen, mit
unterschiedlicher sexueller Orientierung und Identität fordern eine veränderte
Einstellung und Haltung (5). Auch und gerade im FB 53 sind diese Anforderungen
sehr deutlich zu erkennen: In der STI-Sprechstunde (STI = sexuell
übertragbaren Infektionen) und HIV-Sprechstunde,
in der Sprechstunde für wohnungslose Menschen und bei den Schuleingangsuntersuchungen
ist eine hohe (Kultur-)Sensibilität notwendig. Daher möchte der FB 53 allen
Mitarbeitenden, die in diesen Bereichen arbeiten, die Möglichkeit geben, sich
in Schulungen oder Workshops weiterzubilden.
Zu 5. Sprachmittlung:
Das Ziel einer
Sprachmittlung ist es, die Verständigung zwischen Menschen zu ermöglichen, die
unterschiedliche Sprachen sprechen. Die Zuhilfenahme von Sprachmittlung
ermöglicht eine zielgerichtete und angemessene Behandlung. Zudem können Rechte in
der medizinischen Versorgung gewahrt werden, z. B. die Sicherstellung der
Teilhabe und Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten bei der Art der
medizinischen Behandlung.
Sprachmittlung im
Gesundheitswesen kann bei psychosozialer Beratung, Psychotherapien, Anamnese,
Aufklärungs- oder ärztlichen Behandlungsgesprächen erfolgen. In der Praxis
sieht es so aus, dass es zu wenige ausgebildete Dolmetscher*innen gibt und
häufig Personen ohne die notwendigen Qualifikationen zur Sprachmittlung
herangezogen werden. Der Einsatz von Familienmitgliedern, befreundeten Personen
und der eigenen Kinder führt häufig zu Überforderungen bis hin zu traumatischen
Erlebnissen. Die Anforderungen an eine sprachmittelnde Person im
gesundheitlichen Kontext sind hoch. Neben einem Rollenverständnis wird eine
kultursensible, fachlich fundierte und möglichst genaue Übersetzung erwartet
(6).
Dolmetschen:
Dolmetschen ist die
mündliche Übertragung von Inhalten einer Sprache in die andere. Professionelle
Dolmetschende haben eine entsprechende berufliche Qualifikation erworben (6).
Sprachmittlung:
In der Praxis
versteht man darunter eine weniger professionelle, aber alltagsnahe Übertragung
von einer Sprache in eine andere. Das Gesprochene wird selten im Wortlaut
übersetzt, sondern häufig zusammengefasst und, wenn nötig, durch eigene
Erklärungen ergänzt. Sprachmittler*innen werden eher als weitere
Gesprächsperson wahrgenommen (6).
Niedrigschwellig
qualifizierte Sprachmittler*innen sind häufig ehrenamtlich Helfende oder Laiendolmetscher*innen, die nur
kurze Einführungen oder Seminare besucht haben. Sie können im Alltag, bei
Notfällen oder für Erstkontakte in Beratungsstellen eingesetzt werden (6).
Mittelschwellig qualifizierte Sprachmittler*innen
haben an umfangreichen Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen (z. B.
Sprint-Zertifikat oder BiKuP - Internationale Gesellschaft für Bildung - Kultur
- Partizipation gGmbH) und sind als
Sprachmittler*innen oder Kulturmittler*innen im Einsatz. Sie können im Alltag,
bei Notfällen oder für Gespräche in Beratungsstellen eingesetzt werden (6).
Hochschwellig
qualifizierte Sprachmittler*innen haben staatlich zertifizierte Abschlüsse erworben und können in
rechtlichen Angelegenheiten, im medizinischen oder psychotherapeutischen
Kontext eingesetzt werden (6). Sprint NRW oder BiKuP sind Dolmetscherdienste freier Träger*innen,
die mittelschwellig qualifizierte Sprachmittler*innen ausbilden und dann
kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Viele dieser professionellen Sprachmittler*innen
werden im Gesundheitswesen eingesetzt (psychiatrischer Kontext, Krankenhäuser,
niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte). Es handelt sich hierbei um
professionelle Dienste von Dolmetscher*innen, die keine ehrenamtlichen
Sprachmittler*innen ausbilden (7).
Aus Sicht der Verwaltung gibt es nach umfangreicher Recherche keine Qualifizierungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Sprachmittler*innen, die über das niedrigschwellige Niveau hinausgehen. Dies ist den hohen Ansprüchen geschuldet, die an Dolmetscher*innen im medizinischen Kontext gestellt werden. Der Google-Übersetzer und ähnliche elektronische Sprachmittlungsgeräte weisen eine zu hohe Fehlerquote auf und können daher für gesundheitliche Beratungen und im Notfall, nicht aber für z. B. Aufklärungsgespräche vor einer Operation oder vor Gericht verwendet werden (7).
Darüber hinaus müssen die übersetzen Informationen auch mit dem eigenen Erleben in Einklang gebracht werden - viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind mit ganz unterschiedlichen Informationen zum Thema Gesundheit und in einem anderen Gesundheitssystem aufgewachsen.
Daher ist es der Ansatz des FB 53, die Bedarfslagen zu diesen Themen zu ermitteln und zu verbessern. Hierzu gehört die Kontaktaufnahme z.B. zur Ärzteschaft und anderer Akteur*innen, die sich in Leverkusen für Gesundheitsthemen einsetzen.
Darum möchte der FB 53 in einem ersten Schritt ehrenamtliche, niederschwellig qualifizierte Sprachmittler*innen nach dem Vorbild des Gesundheitsamtes Frankfurt und anderer Gesundheitsämter in Deutschland in allgemeinen Gesundheitsthemen schulen und diese zu Gesundheitslotsinnen bzw. Gesundheitslotsen ausbilden. Diese können dann als Erstkontakt in Beratungsstellen zu allgemeinen Themenfeldern im Bereich Gesundheit beratend tätig werden.
Zu 6. Gesundheitskompetenz
in Flüchtlingsunterkünften fördern:
Die Abteilungen
Infektionsschutz und Sozialmedizin des FB 53 haben in gemeinsamen
Fortbildungsveranstaltungen begonnen, die Einrichtungsleiter*innen der
Flüchtlingsunterkünfte zum Thema Infektionskrankheiten und Krankheitsprävention
durch Impfen zu schulen. Nur wenn beim Personal in den Flüchtlingsunterkünften
das nötige Wissen vorhanden ist, kann auch bei den Geflüchteten ein Verständnis
für die Notwendigkeit von Hygienemaßnahmen und Impfungen geweckt werden. Anders
als in ihrem Heimatland sind die Menschen in den Unterkünften durch Flucht und
den Umstand der gemeinsamen Unterbringung zu einer vulnerablen Gruppe geworden,
die den gesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterliegt.
Das bedingt eine gewisse Einsicht, aber auch umfangreiche Informationen seitens
der Einrichtungsleitungen und des FB 53, da dies nicht unbedingt jeder oder jedem
bewusst ist. Darüber hinaus sollen auch für die Geflüchteten
Informationsveranstaltungen zu allgemeinen Gesundheitsthemen direkt in den
Unterkünften stattfinden und Informationen, z. B. zur Notfallversorgung,
in verschiedenen Sprachen gut sichtbar aufgehängt werden.
Zu 7. Controlling:
Alle
Beratungsangebote sollen anonymisiert ausgewertet werden, um die
Inanspruchnahme einer Maßnahme feststellen zu können. Weiterhin sollen Daten
über Bedarfslagen erhoben werden, um zielgerichteter Angebote anbieten zu
können.
Quellen:
(1) Nachhaltigkeit für Gesundheit und Pflege
(bundesgesundheitsministerium.de).
(2)
Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland vor und während der Corona
Pandemie: Ergebnisse des HLS-GER 2, Schaeffer. D. et. al
(3) Schaeffer D.,
Vogt D., Berens E.-M., Hurrelmann K.: Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in
Deutschland. Ergebnisbericht 2016. Im Internet:
www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag6/downloads/Ergebnisbericht_HLS-GER.pdf; Stand:
15.11.2017
(4) The Institute of Medicine: Health
Literacy: A Prescription to End Confusion. National Academies Press,
2004, können.
(5) Modulhandbuch „Kultursensibilität im
Gesundheitswesen“ (mags.nrw)
(6)(Arbeitshilfe%20Sprachmittlung%20in%20der%20gesundheitlichen%20Versorgung_Paritätischer%20SH_webversion_09.2022.pdf.)
(7) Sprachmittlung im Gesundheitswesen
(bikup.de)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |