Betreff
Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes zur Herausgabe von Daten für die Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen der A3 am Willy-Brandt-Ring
- Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 08.04.2024 zur Vorlage Nr. 2024/2654
Vorlage
2024/2782
Aktenzeichen
011-34-03-jm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom 08.04.2024 zur Vorlage Nr. 2024/2654 „Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes, Herausgabe von Daten für die Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen der A3 am Willy-Brandt-Ring“ vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen hebt daher seinen Beschluss vom 08.04.2024 zur Vorlage Nr. 2024/2654 „Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes, Herausgabe von Daten für die Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen der A3 am Willy-Brandt-Ring“ auf und beschließt, dem Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes vom 11.01.2024 nachzukommen und die angeforderten Unterlagen auszuhändigen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 


Begründung:

 

In seiner Sitzung am 08.04.2024 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Vorlage Nr. 2024/2654 Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes, Herausgabe von Daten für die Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen der A3 am Willy-Brandt-Ring“ beraten, die den folgenden Beschlussentwurf enthält:

 

„Der Rat beschließt, dem Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes vom 11.01.2024 nachzukommen und die angeforderten Unterlagen auszuhändigen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat zu der vorgenannten Vorlage in seiner Sitzung am 08.04.2024 abschließend den folgenden Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Wie Vorlage

 

dafür:           1  (Aufbruch Leverkusen)

dagegen:   40  (12 CDU, 8 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 AfD, 2 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 parteilos)

Enth.:           1  (OB)

 

Damit ist die Vorlage abgelehnt.“

 

Da dieser Beschluss das geltende Recht verletzt, ist er gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister schriftlich zu beanstanden.

 

Wie in der Begründung der Vorlage Nr. 2024/2654 aufgeführt, ist die Verwaltung (hier der Fachbereich Tiefbau, FB 66) zur Übergabe von signaltechnischen Unterlagen für die beiden Anschlussstellen der A3 auf dem Willy-Brandt-Ring für eine Verkehrsuntersuchung verpflichtet. Der gesetzlich festgelegte Aufgabenbereich bzw. das Portfolio hinsichtlich der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Autobahnen sowie ihrer dazugehörigen Anlagen sind in § 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) geregelt.

 

Nach den vorliegenden Informationen ist ein Ausschlussgrund nach § 5 Abs. 2 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfale (VwVfG NRW) - wenn z. B. datenschutzrechtliche Aspekte entgegenstehen oder sonst eine rechtliche Unmöglichkeit besteht, durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden oder die Hilfe einen unzumutbaren Aufwand bedeuten würde - weiterhin nicht erkennbar.

 

Dem Rat wird mit dem Beschlusspunkt 2 der Vorlage Nr. 2024/2782 nunmehr vorgeschlagen, seinen am 08.04.2024 gefassten Beschluss zur Vorlage Nr. 2024/2654 Amtshilfeersuchen der Autobahn GmbH des Bundes, Herausgabe von Daten für die Lichtsignalanlagen an den Anschlussstellen der A3 am Willy-Brandt-Ring“ aufzuheben. Verbleibt der Rat der Stadt Leverkusen nach nochmaliger Beratung gemäß § 54 Abs. 2 S. 4 GO NRW bei seinem Beschluss, wird der Oberbürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde einholen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die aufschiebende Wirkung bestehen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein