Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2024/2804
Aktenzeichen
020-01-80-01-schw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) ab:

Herrn Hans-Gerd Wendling.

2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl):

 

Frau Adriane Witzik.

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 108 a GO NRW i. V. m. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) ab:

Herrn Stefan Schwarz.

4. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gem. § 108 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 8 des Gesellschaftsvertrages der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) folgenden Beschäftigten als Arbeitnehmervertretenden in den Aufsichtsrat der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl):

 

Herrn Holger Lünser.

 

5. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes:

 

Ratsherrn Frank Schmitz.

 

6. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Verbandsversammlung des Wupperverbandes vor, nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Finanzausschuss des Wupperverbandes abzuberufen:

 

Herrn Martin Krampf.

 

7. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Verbandsversammlung des Wupperverbandes vor, nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Finanzausschuss des Wupperverbandes zu wählen:

Herrn Michael Bappert.

 

gezeichnet:

Richrath


Begründung:

 

Zu den Beschlusspunkten 1. und 2.:

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der ivl besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern; gemäß § 8.1 a) des Gesellschaftsvertrages sind hiervon vier Mitglieder vom Rat der Stadt Leverkusen zu bestellen. Mitglied lfd. Nr. 4 ist der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen.

 

Frau Adriane Witzik leitet den Fachbereich Digitalisierung (FB 04) und wird als Nachfolgerin von Herrn Hans-Gerd Wendling im Aufsichtsrat der ivl vorgeschlagen.

 

Zu den Beschlusspunkten 3. und 4.:

Gemäß § 8.1 c) des Gesellschaftsvertrages der ivl werden zwei Vertretende der Arbeitnehmerschaft, die Beschäftigte der Gesellschaft sein müssen, gemäß § 108a GO NRW von der Stadt Leverkusen in den Aufsichtsrat entsendet. Die Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung gemäß § 108a GO NRW gelten auch für Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform, in deren Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist, und an denen mehrere Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit insgesamt mehr als 50 v. H. der Anteile beteiligt sind.

 

Die Vorschlagsliste der Arbeitnehmenden wurde am 08.09.2020 in einer geheimen Wahl erstellt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Aus dieser Liste wurden in der Sitzung des Rates am 02.11.2020 die zwei meistgewählten Arbeitnehmervertretenden nach der Reihenfolge ihrer erhaltenen Stimmen im Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführt und vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 108a Abs. 8 i. V. m. Abs. 9 GO NRW wird die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger vom Rat der Stadt Leverkusen sowie vom Rat der Stadt Köln übereinstimmend mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der o. g. Vorschlagsliste bestellt. Laut dieser Vorschlagsliste folgt Herr Holger Lünser als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der ivl.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Leverkusen dazu berechtigt ist, auch eine andere Person als den genannten Arbeitnehmervertretenden der Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat zu bestellen oder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. Seitens der Verwaltung wird gleichwohl eine dem Abstimmungsergebnis der Beschäftigten der ivl entsprechende Beschlussfassung, wie im Beschlussvorschlag vorgesehen, empfohlen.

 

Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 8.2 des Gesellschaftsvertrages der ivl mit Ablauf der regelmäßigen kommunalen Wahlperiode.

 

Zum Beschlusspunkt 5.:

Gemäß § 12 Abs. 2 Wupperverbandsgesetz (WupperVG) ist jedes Verbandsmitglied berechtigt, so viele Delegierte mit je einer Stimme in die Verbandsversammlung zu entsenden, wie es aufgrund seiner Jahresbeiträge an vollen Beitragseinheiten erreicht. Diese Beitragseinheit beträgt nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Wupperverbandes ein Hundertstel der Summe aller zu berücksichtigenden Jahresbeiträge der Mitglieder. Somit entsendet die Stadt Leverkusen zehn Vertretende in die Verbandsversammlung.

 

Delegierte bzw. Delegierter darf gemäß § 13 Abs. 1 WupperVG nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen eines Mitgliedes (Rat oder Bezirksvertretung) angehört. Gemäß § 13 Abs. 5 WupperVG dürfen von einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertretende der Verwaltung als Mitglieder des Rates entsandt werden. Dies ist auch nach bereits am 11.12.2023 erfolgter Abberufung von Herrn Jürgen Pröpper (Vorlage Nr. 2023/2610) und Neubestellung von Ratsherrn Frank Schmitz der Fall.

 

Zu den Beschlusspunkten 6. und 7.:

Gemäß § 9 der Satzung des Wupperverbandes kann die Verbandsversammlung des Wupperverbandes Ausschüsse mit beratender Funktion bilden. In den Ausschüssen soll jede Mitgliedergruppe vertreten sein. Nähere Einzelheiten zur Bildung der Ausschüsse und zum Verfahren regelt § 13 Abs. 1 der von der Verbandsversammlung beschlossenen Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und deren Ausschüsse, wonach die Verbandsversammlung einen Finanzausschuss sowie einen Investitions- und Bauausschuss bildet. Jeder Ausschuss hat 13 Mitglieder, wovon die kreisfreien Städte insgesamt vier Mitglieder stellen. Für jedes Ausschussmitglied kann ein stellvertretendes Ausschussmitglied gewählt werden, das der gleichen Mitgliedergruppe angehören muss wie das Ausschussmitglied, das es vertritt.

 

Als Ausschussmitglied und stellvertretendes Ausschussmitglied kann gewählt werden, wer Delegierte bzw. Delegierter der Verbandsversammlung sein kann, d. h., wer gemäß § 13 Abs. 1 WupperVG selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied oder bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts des Mitgliedes nach § 114a der GO NRW beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört.

 

Da Herr Martin Krampf nicht mehr als stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss des Wupperverbandes tätig sein wird, ist die Wahl eines neuen, stellvertretenden Mitglieds erforderlich.

 

Die Stadt Leverkusen besitzt für die Ausschussbesetzung im Wupperverband kein direktes Wahl- bzw. Entsenderecht, sondern lediglich ein Vorschlagsrecht. Analog der bisherigen Regelung schlägt die Verwaltung vor, für die Wahl in den Finanzausschuss den stellvertretenden Vorstand der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL), Herrn Michael Bappert, vorzuschlagen, um den Kontakt zwischen dem Wupperverband und der TBL auch weiterhin zu fördern.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von noch finalen Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger zu erstellen. Damit eine Beschlussfassung noch in der Ratssitzung am 06.05.2024 eingeholt werden kann, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.