Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Genehmigung der vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 23.04.2024 vorgenommenen vorzeitigen Wiederbestellung des Herrn Markus Grawe als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum Vorsitzenden des Vorstandes für die Zeit vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2029.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Genehmigung der vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 23.04.2024 vorgenommenen Bestellung von Herrn Oliver Klenner als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2029.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Verwaltungsrat
der Sparkasse Leverkusen hat mit Beschluss vom 23.04.2024 Herrn Markus Grawe
für die Zeit vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2029 zum Mitglied des Vorstandes der
Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum Vorsitzenden des
Vorstandes vorzeitig wiederbestellt. Ebenfalls in der Sitzung am 23.04.2024 hat
der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen Herrn Oliver Klenner zum Mitglied
des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des Sparkassengesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die Bestellung
und die Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes der Genehmigung durch
den Rat der Stadt.
Der derzeit gültige Vertrag mit Herrn Grawe
endet am 28.02.2026. Herr Grawe hat eine Niederlegungserklärung unterzeichnet,
die eine neue Vertragslaufzeit ab dem 01.06.2024 ermöglicht.
Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren ergibt sich aus § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des SpkG NRW.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte erst nach erfolgter Beschlussfassung im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen erstellt werden. Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen in der Sitzung am 06.05.2024 ist erforderlich, da die Bestellung und die Wiederbestellung jeweils schon zum 01.06.2024 erfolgen sollen.