Betreff
Bericht über die städtischen Förderprogramme "Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen" und "Dach- und Fassadenbegrünung" und Änderung der Richtlinien der Stadt Leverkusen zur Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen sowie Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
Vorlage
2024/2748/1
Aktenzeichen
312-sh
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Beschlussentwurf wird wie folgt geändert:

 

1.         Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Bericht über die städtischen Förderprogramme „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ und „Dach- und Fassadenbegrünung“ zur Kenntnis.

 

2.         Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass Haushaltsmittel, welche in einem der städtischen Förderprogramme nicht ausgeschüttet werden, für das jeweils andere Programm genutzt werden können.

 

3.         Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Richtlinie der Stadt Leverkusen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung in der als Anlage 2 der Vorlage aktualisierten Fassung.

 

4.         Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Förderrichtlinie „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ der Stadt Leverkusen in der als Anlage 3 der Vorlage aktualisierten Fassung.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                          In Vertretung

Richrath                                Molitor                                      Lünenbach

                                                                                              

 


 


Begründung:

 

Aufgrund des mündlichen Änderungsantrags der SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Bürgereingaben und Umwelt am 11.04.2024 wurde die Richtlinie der Stadt Leverkusen zur Förderung von „Dach- und Fassadenbegrünung“ hinsichtlich des Einverständnis von Miteigentümer*innen von der Verwaltung angepasst.

 

Gleichzeitig wurde seitens der Verwaltung auch die Förderrichtlinie „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ der Stadt Leverkusen (§ 4 Abs. 1, 2 und 5; § 5 Abs. 3) angepasst, sodass in beiden Förderrichtlinien dieselben Anforderungen für die Antragstellenden bestehen.