Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretungen I,
II und III nehmen den Sachstand zum Straßeninstandsetzungskonzept zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretungen I,
II und III befürworten die im Anschluss an die laufenden Maßnahmen für 2012
geplanten Straßensanierungen für ihren Bereich (Anlage 1).
3. Die Bezirksvertretung für
den Stadtbezirk I beschließt im Rahmen der Straßeninstandsetzung folgende
Straßenraumumgestaltung (Lageplan der Maßnahme in der Anlage 2):
3.1. Rostocker Straße
4. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im Rahmen der Straßeninstandsetzung folgende Straßenraumumgestaltungen (Lagepläne der Maßnahmen in der Anlage 3):
4.1. Böcklerstraße
4.2. Düsseldorfer Straße zwischen Wupperbrücke
und Berliner Platz
5. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt im Rahmen der Straßeninstandsetzung folgende Straßenraumumgestaltungen (Lagepläne der Maßnahmen in der Anlage 4):
5.1. Marktplatz Schlebusch
5.2. Gezelinallee zwischen Felix-von-Roll-Straße und Oulustraße gemäß Variante 1
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Instandsetzung
von Straßen, Rad- und Gehwegen
Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit Vorlage Nr. R 1130/ 15.
TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie
Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202 / 16. TA beschloss der Rat am
23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält.
Die Finanzierung erfolgt wie bisher z. T. über den städt. konsumtiven
Haushalt, der Produktgruppe 1205 mit 810.000 Euro und aus Unterhaltungsmitteln
der TBL, die durch das pauschale Leistungsentgelt abgedeckt sind.
Stellt sich beim Bau der Maßnahme heraus, dass es sich um eine
grundlegende Erneuerung handelt, so sind Mittel im investiven Haushalt zu
veranschlagen bzw. umzubuchen. Hierfür wurde eine Vorbehaltshaushaltsstelle mit
300.000 Euro jährlich eingerichtet.
Wird wegen des festgestellten Straßenzustandes ein stärkerer Eingriff in
den Straßenaufbau erforderlich, so kann dies zu einer Beitragsfähigkeit der
Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW führen. Von den Anliegern der Straße ist dann,
abhängig von der Straßenart, eine Beteiligung zwischen 30 % und 70 % der Kosten
zu fordern. Bei Geh- und Radwegen liegt dieser Anteil entsprechend bei 30 % bis
80 %. (Beitragspflicht gemäß neuer Satzung; Vorlage: 0690/2010).
Die Umsetzung der geplanten Straßeninstandsetzungsmaßnahmen ist abhängig
von anstehenden Kanalsanierungsarbeiten, evtl. Arbeiten der EVL am Trassennetz
sowie weiteren Randbedingungen, wie z. B. dass Hochbaumaßnahmen in der Straße
erst durchgeführt werden sollten.
Die aufgeführten Maßnahmen wurden zusätzlich
im Hinblick auf die Untersuchungs-pflicht der Hausanschlussleitungen
vorbereitet oder befinden sich noch in Vorbereitung.
Die Umsetzung des
Straßeninstandsetzungskonzeptes steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR unter
dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen. Beispielsweise müssen
zusätzliche Kürzungen oder Belastungen der Stadtpauschale zu entsprechenden
Reduzierungen bei der Straßeninstandsetzung führen.
Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen
mussten einige für 2011 vorgesehene Projekte nach 2012 verschoben werden.
1.
Straßeninstandsetzungen
a) Sachstand
aktueller Instandsetzungsmaßnahmen in 2011 (siehe Beschlusspunkt 1)
Maßnahmen, die im Jahresprogramm 2010 enthalten waren:
Bez. |
Maßnahmen |
Sachstand |
I |
Alfred-Stock-Straße |
abgeschlossen |
I |
Graebestraße |
abgeschlossen |
I |
Hindenburgstraße
zwischen Rathenaustraße und Hermann-von-Helmholtz-Str. |
abgeschlossen |
I |
Olof-Palme-Straße |
abgeschlossen im
November 2011 |
III |
Heinrich-Lübke-Straße |
abgeschlossen |
III |
Holunderweg |
abgeschlossen |
III |
Straßburger Straße
zw. Willy-Brandt-Ring und Dünnwalder Grenzweg |
abgeschlossen |
III |
Von-Knoeringen-Str.
einschl. Hufer Weg (nördl. Gehweg) |
abgeschlossen |
Maßnahmen, die im Jahresprogramm 2011
enthalten waren:
Bez. |
Maßnahmen |
Sachstand |
I |
Ehrlichstraße |
abgeschlossen |
I |
Hindenburgstraße zw. Ehrlichstraße und Manforter Str. |
abgeschlossen |
I |
Lohrstr. zw. Borussia- und Bröckenstr. |
abgeschlossen |
II |
Damaschkestraße (mit Kanalbau) |
abgeschlossen |
II |
Düsseldorfer Str. zw. Berliner Platz und Am St. Remigius |
abgeschlossen im
November 2011 |
II |
Gartenstraße |
abgeschlossen |
II |
Steinstraße zw. Altstadt- und Gartenstraße |
abgeschlossen |
II |
Jakobistraße |
abgeschlossen |
II |
Raushofstraße |
abgeschlossen |
II |
Leichlinger-/Sanddornstraße (mit Kanalbau) |
abgeschlossen |
III |
Edelrather Weg zw. Uppersberg und Ortsgrenze Odenthal |
abgeschlossen |
III |
Engstenberger Weg |
abgeschlossen |
III |
Lützenkirchener Str. zw. Lehner Mühle und Kapellenstr. |
abgeschlossen |
Maßnahmen, die zusätzlich zum Jahresprogramm 2011 durchgeführt wurden:
Bez. |
Maßnahmen |
Sachstand |
II |
Wiembachallee-Süd (mit Kanalbau) |
abgeschlossen |
II |
Fußweg BayArena (zw. Stelzenautobahn und Bismarckstr.) |
abgeschlossen |
b)
Maßnahmen
für 2012, die im Instandsetzungskonzept 2011 enthalten waren und wegen der
finanziellen Rahmenbedingungen verschoben werden mussten:
(siehe
Beschlusspunkt 1)
Vorbehaltlich noch möglicher neuer
Randbedingungen, die zu Verschiebungen oder dem Austausch von Maßnahmen führen
können, werden die Maßnahmen im Jahr 2012 durchgeführt.
Bez. |
Maßnahme |
Bauzeit |
Dauer der Maßnahme |
I |
Am Werth |
Juni 2012 |
2 Wochen |
I |
Fährstr. (zw. Hitdorfer Str. und Ringstr.) |
Sept. 2012 |
3 Wochen |
I |
Memelstraße |
Mai 2012 |
3 Wochen |
II |
Am Falkenberg |
Febr. 2012 |
2 Wochen |
II |
Am Frankenberg |
März/April 2012 |
3 Wochen |
II |
Am Hang |
Sept./Okt. 2012 |
3 Wochen |
II |
Am Kreispark |
April 2012 |
2 Wochen |
II |
Miselohestraße |
Febr./März 2012 |
2 Wochen |
II |
Moselstraße |
Okt./Nov. 2012 |
6 Wochen |
II |
Schlebuscher Straße |
Juli/Aug. 2012 |
6 Wochen |
III |
Am Scherfenbrand (zw. Mülheimer Str. und Am Märchen) |
Febr./März 2012 |
6 Wochen |
III |
Bernhard-Letterhaus-Str. |
April – Mai 2012 |
4 Wochen |
III |
Brucknerstraße |
Aug.–Sept. 2012 |
6 Wochen |
III |
Carlo-Mierendorff-Str. |
Mai/Juni 2012 |
6 Wochen |
III |
Elisabeth-von-Thadden-Str. |
Juli 2012 |
6 Wochen |
III |
Felix-Roll-Straße |
1. Jahreshälfte
2012 |
In
Teilabschnitten im Zuge des Kanalbaus |
III |
Im Bühl |
Februar 2012 |
2 Wochen |
III |
Nikolaus-Groß-Straße |
März/April 2012 |
4 Wochen |
III |
Semmelweißstraße |
Sept./Okt. 2012 |
4 Wochen |
Bei diesen Maßnahmen wurden bereits die
Erstberatungen der Anwohner hinsichtlich der Untersuchung von
Hausanschlussleitungen gemäß § 61 a LWG durchgeführt, um damit Aufbrüche nach
der Instandsetzung zu vermeiden.
c) Neue, für 2012/ 2013
vorgesehene Maßnahmen: (siehe Beschlusspunkt 2)
(Ausführung unter Vorbehalt der finanziellen
Rahmenbedingungen)
Bez. |
Maßnahmen |
Anmerkung |
I |
Rostocker Str. /
Jenaer Str. (nach Abschluss des Kanalbaus über Rahmenvertrag) |
Rostocker Str.
incl. östl. Gehweg zw. H.-Nr. 1 und H.-Nr. 9; Jenaer Str. incl. nördl. Gehweg |
II |
Böcklerstraße /
Am Weiher (im Zuge des Kanalbaus) |
Böcklerstr. incl.
nördl. Gehweg |
II |
Peter-, Paul- und
Heribertstraße, Im Kalkfeld (Teilstück), Alexanderstr. (Teilstück) (im Zuge
des Kanalbaus) |
|
II |
Düsseldorfer
Straße zw. Wupperbrücke und Berliner Platz |
|
II |
Am Rosenhügel,
Behringstr., Löfflerstr., Von-Pettenkofen-Str., Teilstück Esmarchstr. incl.
öffentl. Gehweg (mit Kanalbau) |
|
III |
Gezelinallee zw.
Oulustr. und Felix-von-Roll-Str. |
|
III |
Marktplatz
Schlebusch |
Gemäß Beschluss
des Bezirkes III vom 31.03.2011, Vorlage 0953/2011 |
III |
Hamberger Str.
(Deckenerneuerung) |
|
Während die Instandsetzungen der
„Böcklerstraße / Am Weiher“, „Am Rosenhügel“, „Behringstraße“ und der „Peter-,
Paul- und Heribertstraße“ im Zusammenhang mit den Kanalbauarbeiten durchgeführt
werden, könnte es sein, dass die Projekte „Rostocker Str. / Jenaer Str.“,
„Düsseldorfer Straße zw. Wupperbrücke und Berliner Platz“ sowie „Hamberger Straße“
aufgrund von finanziellen Rahmenbedingungen auf das Jahr 2013 verschoben werden
müssen.
Die Lagepläne der Maßnahmen sind in der
Anlage 1 zusammengestellt.
2.
Geh-
und Radweginstandsetzungen (siehe Beschlusspunkt 1)
In der Vorlage 0688/2010 - Sachstand
Straßeninstandsetzungskonzept 2010 - wurden Geh- und Radweginstandsetzungen als
Reservemaßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten geplant.
Bezüglich dieser für 2011 vorgesehenen
Maßnahmen ergibt sich folgender Sachstand:
a)
Gehweginstandsetzungen
Bez. |
Straße |
Abschnitte der Gehwege |
Sachstand |
I |
Bodelschwinghstraße |
Sackgasse (bis
Ende Moosweg) |
zurückgestellt |
I |
Hemmelrather Weg |
von Ecke
Friedrichstraße bis Einmündung Theodostraße mit Platzfläche Luisenstraße |
zurückgestellt |
II |
Robert-Blum-Straße |
Kreisel Janes bis
Knoten Im Eisholz/ Montessoriweg |
zurückgestellt |
III |
Auf dem Bruch |
Weyerweg |
abgeschlossen |
III |
Brüder-Bonhoeffer-Straße |
Alkenrather
Straße bis Carlo-Mierendorf-Str. |
abgeschlossen im
November 2011 |
III |
Hans-von-Dohnanyi-Straße |
ab
Karl-Friedrich-Goerdeler-Straße bis Ende |
zurückgestellt |
III |
In Holzhausen
(K4) |
Lützenkirchener
Straße bis von-Knoeringen-Str. |
abgeschlossen |
III |
Kreuzbroicher
Straße |
Ophovener Str.
bis Grüner Weg |
zurückgestellt |
III |
Leineweberstraße |
zwischen In
Holzhausen und Lützenkirchener Straße |
zurückgestellt |
III |
Linienstraße |
ab Höhe
Aral-Tankstelle bis Ende Sackgasse |
zurückgestellt |
III |
Reuterstraße |
Sackgassenende
K.-C.-Ring bis Mülheimer Straße |
zurückgestellt |
b)
Radweginstandsetzungen
Bez. |
Radweg |
Abschnitt |
Sachstand |
II |
Dhünn/BayArena |
Bahnlinie bis
Bismarckstraße |
abgeschlossen |
II |
Dhünn/Bürriger
Deich |
Rheindorfer
Straße bis Olof-Palme-Straße |
abgeschlossen |
II |
Weg entlang der
Wupper (Kastanienallee) |
Bonner Straße bis
Am Weiher |
abgeschlossen |
III |
Dhünn/Schlebuschrath |
Bahnlinie bis
Kleingartenanlage |
abgeschlossen |
3. Geplante Straßenraumgestaltungen im
Rahmen des Instandsetzungs-programms (siehe Beschlusspunkte 3 bis 5)
In Zusammenarbeit mit den Fachbereichen
Stadtplanung und Bauaufsicht, Stadtgrün und Straßenverkehr wurden vom
Fachbereich Tiefbau die nachfolgend beschriebenen Planungen erstellt, die eine
Aufwertung des vorhandenen Straßenraums als Ziel haben und im Zuge der
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen mit hergestellt werden sollen. Die unter
Berücksichtigung der vorhandenen Kanal- und Leitungstrassen vorgesehenen
Baumpflanzungen sollen zusätzlich zu den geschwindigkeitsdämpfenden Effekten
eine positive Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse durch Staubbindung
und Verdunstung bewirken. Bei den vorgeschlagenen Baumstandorten können im
Einzelfall noch geringfügige Verschiebungen auftreten, da vor allem mit der EVL
noch nicht alle Maßnahmen bis zur Erstellung dieser Vorlage im Detail
abgestimmt werden konnten.
Die Kosten der Baumpflanzungen und
Mehrkosten für Baumscheiben werden vom Fachbereich Stadtgrün aus dem
städtischen Haushalt getragen.
Bez. I –
Rostocker Straße
Der vorhandene
Platzbereich auf der Rostocker Straße stellt sich im heutigen Zustand als reine
Asphaltfläche dar, auf der an den Straßenrändern geparkt wird. Der Platz
verleitet zu hohen Fahrgeschwindigkeiten und ist städtebaulich unattraktiv. Die
Planung sieht vor, dass die bereits vorhandenen straßenmittigen Baumstandorte
im Platzbereich ergänzt werden. Durch Verlagerung der Stellplätze ebemfalls in
die Platzmitte ensteht hierdurch ein gegliederter Platzbereich, der durch die
Bäume beschattet wird. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze
bleibt auch nach dem Umbau in etwa gleich.
Bez. II –
Böcklerstraße
Im Zuge der
Straßeninstandsetzung sind auf der Südseite vier Baumstandorte vorgesehen. Bei
der Auswahl der Standorte wurde die vorhandene Begrünung auf privaten
Grundstücken berücksichtigt, so dass vor dem Grundstück mit der Hausnummer 3
kein Baum geplant ist. Der Straßenquerschnitt bleibt unverändert. Es sind
weiterhin keine Parkmarkierungen vorgesehen.
Bez. II - Düsseldorfer Straße zw. Wupperbrücke und Berliner Platz
a) ohne Berliner Platz
Nachdem die Düsseldorfer
Str. zwischen Kreisverkehr Berliner Platz und „An St. Remigius“ instand gesetzt
ist, soll nunmehr auch der Abschnitt zwischen Berliner Platz und Wupperbrücke
instand gesetzt werden. Dieser Abschnitt ist im Instandsetzungskonzept 2008
enthalten. Die Instandsetzung erfolgt unter Einbeziehung der Geh- und Radwege
sowie die Begradigung der Verschwenkung der Straße (s. Plan in der Anlage 3).
Mit einer Umsetzung
ist wegen der Verschiebung vorbereiteter Maßnahmen nach 2012 voraussichtlich
erst Ende 2012 bzw. in 2013 zu rechnen.
b) mit Berliner Platz
Alternativ zur Instandsetzung des Teilabschnittes Wupperbrücke bis
Berliner Platz lässt sich unter Umständen der gesamte Berliner Platz inklusive
dem beschriebenen Abschnitt realisieren, wenn er mit Fördermitteln gebaut wird.
Der Planungsbeschluss ist mit Vorlage R 1309/ 16. TA am 22.09.2008 erfolgt. Ein Förderantrag wurde von den TBL
eingereicht. Am 04.10.2010 hat der Rat beschlossen, die Maßnahme wegen der Förderkonkurrenz
zur neuen bahnstadt opladen (nbso) nicht weiter zu verfolgen.
Unter der Prämisse, dass keine Förderkonkurrenz zur nbso mehr besteht
und die Bezuschussung beider Brücken der nbso sichergestellt ist, hat der
Bezirk II in seiner Sitzung am 27.09.2011 den Rat aufgefordert, den Berliner
Platz mit Priorität zu betreiben und am 17.10.2011 den Baubeschluss zu
erwirken. Die Beratung zum Baubeschluss im Bau- und Planungsausschuss und
Bezirk II ist seinerzeit erfolgt. Die Vertagung erfolgte seinerzeit erst im
Rat.
Dieser Baubeschluss wurde mit Vorlage 0381/2010 am 17.10.2011
nachgeholt. Mit dem Beschluss kann das Projekt im Einplanungsgespräch bei der
Bezirksregierung mit Priorität betrieben werden, da alle Voraussetzungen
erfüllt sind und die Finanzierung aus Mitteln der TBL erfolgt. Diese zweite
Variante der Vorgehensweise hat Priorität gegenüber einer nur teilweisen
Sanierung der Düsseldorfer Str. zwischen Wupperbrücke und Berliner Platz.
Bez. III - Marktplatz Schlebusch
Die Markt- u. Parkplatzfläche wurde in den Jahren 1957 erstellt und 1963 erweitert. Die Platzoberfläche weist Risse, Aufbrüche und großflächige Absackungen auf. Die Oberflächenentwässerung ist in großen Teilen ungesichert. Im Bereich der 2 Behindertenstellplätze (BHP) ist die soziale Kontrolle durch das Straßenbegleitgrün beeinträchtigt und wird stark beschattet. Die vorh. Verkehrsbeschilderung ist unübersichtlich und verursacht an Markttagen Probleme mit dem Parksuchverkehr.
Im Zuge der Instandsetzung sieht die Planung geringfügige Anpassungsarbeiten wie Rücknahme der Grüninsel, Ausbildung von 2 Baumscheiben, Verlagerung der BHP zum Toilettenhaus und den Einsatz lösbarer Poller vor. Durch gezielte Schnittmaßnahmen des Busch- und Stammholzes sollen Sichtfenster geschaffen werden, um die Transparenz und Erkennbarkeit der Platzfläche zu verbessern. Die Parkplatzkapazität mit ca. 145 Stellplätzen wird erhalten. Die bisherigen Nutzungen (Markt, Parken, Schützenfest etc.) bleiben erhalten. Die vorh. Verkehrsbeschilderung auf dem Parkplatz soll entfallen und durch eine neue verkehrsrechtliche Regelung ersetzt werden:
An Markttagen wird durch eine Abpollerung die eigentliche Marktplatzfläche vom Parkplatz getrennt. Eine neue Fahrgasse führt zu einer Erleichterung des Parksuchverkehrs. Sämtliche vorh. Ein- u. Ausfahrten bleiben erhalten. Der Auf- u. Abbau der lösbaren Poller ist an den Markttagen durch den Marktmeister sicher gestellt.
Außerhalb der Markttage ist das Parken ohne Einschränkung möglich.
Durch oben beschriebene Maßnahmen wird keine Beitragspflicht nach KAG ausgelöst.
Bez. III – Gezelinalle zwischen Felix-von-Roll-Str. und Oulustraße
Die Wurzeln der vorhandenen, im B-Plan festgesetzten Bäume verursachen Schäden an den Borden und der angrenzenden Fahrbahn. Es ist daher erforderlich, die Baumscheiben den Erfordernissen entsprechend zu vergrößern.
Die Vergrößerung der Baumscheiben für die vorhandenen Bäume ist vor allem durch die Verschiebung des Bordes in Richtung Fahrbahn möglich; der Gehweg wird somit durch die neuen Baumscheiben nicht verschmälert. Fahrzeuge, die heute auf der Fahrbahn stehen, werden dann in baulich angelegten Parktaschen zwischen den Baumscheiben untergebracht. Für den verbleibenden Fahrbahnquerschnitt ergibt sich dann durchgängig, ähnlich wie schon heute, eine Breite von 5,50 bis 5,75 m. Im Abschnitt östlich der Bäume bis zur Einmündung Oulustraße wird die vorhandene Situation beibehalten; es erfolgt lediglich eine Stellplatzmarkierung in dem Bereich, wo bisher schon geparkt werden kann. Die Parkplatzbilanz ist ausgeglichen.
Vor einigen Jahren ist aus Sicherheitsgründen die sehr breite Einmündung zur Felix-von-Roll-Straße an der Ostseite durch eine Markierung und einer Bake eingeengt worden, diese soll zukünftig baulich ausgebildet werden.
Der südliche Gehweg verläuft in Randbereichen zum Teil über Privatgrund, hier wird im Rahmen der Baumaßnahme Grunderwerb angestrebt.
Bzgl. der vorhandenen Fußgängerlichtsignalanlage (LSA) sieht die Planung zwei Varianten vor:
Variante I – Verzicht
auf die Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe der Einmündung Felix-von-Roll-Straße
und Herstellung einer Engstelle
In Abstimmung mit den Fachbereichen Schulen und Straßenverkehr wird vorgeschlagen zukünftig auf die Fußgängerlichtsignalanlage zu verzichten.
Die Anlage stammt aus dem Jahr 1968 und hat ihre ursprüngliche Verkehrsbedeutung, als die Gezelinallee noch Hauptverbindungsstraße zwischen Schlebusch und den westlichen Stadtteilen war, mittlerweile verloren. Die Bedarfsanlage diente der sicheren fußläufigen Querung einer Hauptverkehrsstraße zwischen den damaligen Einmündungen der Felix-von-Roll-Straße und der Dünfelder Straße.
Mit der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße L288 im Jahr 1992, dem Rückbau der Gezelinallee im Westen mit einer Wendeanlage und der Abbindung der Dünfelder Straße, hat die Gezelinallee heute die Funktion einer Wohnsammelstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone übernommen.
In Tempo-30-Zonen sind Fußgängerampeln oder Zebrastreifen üblicherweise entbehrlich. Um auch weiterhin hier eine sichere Querung der Straße zu garantieren, soll der Fahrbahnquerschnitt aber durch eine baulich hergestellte Engstelle auf 3,50 m Breite reduziert werden. Damit ist an dieser Stelle Begegnungsverkehr von Fahrzeugen nur wechselseitig möglich, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge wird dauerhaft gesenkt und der Schulweg bleibt weiterhin sicher.
Bei dieser Variante müsste allerdings im Gegensatz zur Variante 2 auf einen Stellplatz in Höhe der Querungsstelle verzichtet werden.
Variante II –
Beibehaltung der Fußgängerlichtsignalanlage
Diese Variante sieht die Beibehaltung der Lichtsignalanlage zur Querung vor. Diese muss mit einem Aufwand von ca. 2.400 € jährlich weiterhin unterhalten werden.
Der Straßenquerschnitt lässt dann weiterhin Begegnungsverkehr an dieser Stelle zu.
Der weitere Verlauf des Straßenabschnitts entspricht der Planung gem. Variante I.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
688/2010
Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Christian Syring/ 406-66
66
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Programm der Instandsetzung von Straßen im Stadtgebiet für das Jahr 2012
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
konsumtiven Haushalt der Produktgruppe 1205: 810.000 Euro
Vorbehaltsmittel Straßenerneuerung
laut Instandsetzungskonzept (jährlich): 300.000 Euro
Ergänzt durch Unterhaltungsmittel der TBL AöR.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Je nach Eingriff in den Straßenaufbau, kann eine Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW ausgelöst werden.
Die Umsetzung des
Straßeninstandsetzungskonzeptes steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR
unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen. Beispielsweise müssen
zusätzliche Kürzungen oder Belastungen der Stadtpauschale zu entsprechenden
Reduzierungen bei der Straßeninstandsetzung führen.
Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen
mussten einige für 2011 vorgesehene Projekte nach 2012 verschoben werden.