Betreff
150. Geburtstag von Carl Duisberg am 29.09.2011
- Aberkennung der Ehrenbürgerwürde und Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße
- Bürgerantrag vom 23.09.2011
Vorlage
1283/2011/1
Aktenzeichen
011-12-11-wb
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Neuer Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen lehnt den Bürgerantrag vom 23.09.2011 auf Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Carl Duisberg und Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße ab.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 23.09.2011 (s. Anlage 1) beantragen die Petenten anlässlich des 150. Geburtstags von Carl Duisberg am 29.09.2011, dass Carl Duisberg die Ehrenbürgerwürde aberkannt und die Carl-Duisberg-Straße umbenannt wird.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschuss- und Ratsmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

 

Geheimrat Carl Duisberg wurde von der 1921 gegründeten Stadt Wiesdorf im September 1923 durch den Stadtrat die Ehrenbürgerschaft für seine besonderen Verdienste für die Entwicklung der Gemeinde im Umfeld des Bayer-Werkes verliehen.

 

Gemäß der Kommentierung zur Gemeindeordnung ist eindeutig davon auszugehen, dass eine Ehrenbürgerschaft ein höchstpersönliches Recht ist, das mit dem Tode der geehrten Persönlichkeit endet.

Insofern kann nicht von einer vorhandenen Ehrenbürgerschaft ausgegangen werden und diese auch nicht aberkannt werden. In diesem Punkt ist der Bürgerantrag mithin gegenstandslos.

 

Die Entscheidung über Umbenennungen von Straßennamen und Plätzen obliegt den politischen Gremien.

In der Kürze der Zeit lässt sich eine politisch, juristisch und historisch fundierte Bewertung des Handeln von Herrn Duisberg außerhalb seines lokalpolitischen Engagements nicht vornehmen, kann aber aus Sicht der Verwaltung angesichts der in Leverkusen unstrittigen zahlreichen Verdienste Duisbergs in Bezug auf die Infrastruktur und sozialen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Wiesdorf und in der Folge für die Stadt Leverkusen unterbleiben.

Es ist nicht zu erkennen, dass in Leverkusen ein öffentliches Interesse an einer Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße (und folgerichtig auch des Carl-Duisberg-Platzes) besteht.

Nebenbei erwähnt zieht eine Umbenennung auch erheblichen Aufwand für die Anwohner so wie Kosten nach sich, die von den Anwohnern getragen werden müssten. Auch aus diesem Grunde wäre eine Akzeptanz fraglich.

 

 

Aus den dargelegten Gründen ist der Bürgerantrag aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Zunächst war eine Behandlung des Bürgerantrags im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 13.10.2011 unter der Vorlage Nr. 1283/2011 vorgesehen.

 

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, Ratsherrn März, wird nunmehr jedoch empfohlen, beiliegenden Bürgerantrag im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich gestellten

Antrag Nr. 1289/2011

150. Geburtstag von Carl Duisberg am 29.09.11
- Aberkennung der Ehrenbürgerwürde und Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße
- Antrag von Rf. Tietz (DIE LINKE) vom 03.10.11

zu beraten.

 

Die Vorlage Nr. 1283/2011 wurde unter der Nr. 1283/2011/1 mit der neuen Beratungsfolge (Vorberatung Hauptausschuss, Entscheidung Rat) erfasst, der Beschlussentwurf und die Begründung wurden ebenfalls der neuen Beratungsfolge angepasst.

 

Der Bürgerantrag wird daher von der Tagesordnung des Ausschusses abgesetzt.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1283/2011/1

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Susanne Weber / 01 / 0214/406-8881

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

keine Umsetzung des Bürgerantrags auf Aberkennung der Ehrenbürgerwürde und Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

nicht etatisiert

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

keine, da der Bürgerantrag abgelehnt wird

Aufwand und Kosten einer Umbenennung wären ansonsten durch die Anwohner zu tragen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

keine

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

keine