Beschlussentwurf:
1.
Der
beabsichtigten Einrichtung des Bildungsgangs Berufliches Gymnasium für
Wirtschaft und Verwaltung mit dem Abschluss Allgemeine Hochschulreife
(Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling) am Berufskolleg
für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2012 wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren bei der Bezirksregierung Köln
einzuleiten.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit
Errichtungsgenehmigung vom 08.10.2003 wurde das berufliche Gymnasium für
Wirtschaft und Verwaltung mit dem Bildungsgang Kaufmännische/r
Assistent/in-Allgemeine Hochschulreife nach Anlage D 12 der APO/BK genehmigt.
Die Schule ist die
einzige Schule des Regierungsbezirks Köln, die diesen doppelt qualifizierenden
Bildungsgang anbietet und möchte deshalb auch weiterhin den genehmigten
Bildungsgang fortführen. Allerdings ist es ausdrücklicher Wunsch der Eltern und
Schüler, mehr Auswahlmöglichkeiten in den Leistungskursfächern des Abiturs zu
haben. Der hier beantragte Bildungsgang D 27 hat im Grundsatz die gleiche
Stundentafel wie der bereits eingerichtete Bildungsgang, ermöglicht aber die
Wahl eines weiteren Leistungskursfachs
Das berufliche
Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung wird bei allen anderen Schulen des
Regierungsbezirks Köln in der Normalform des Bildungsgangs D 27 angeboten. Zur nachhaltigen
Sicherung des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg und zur Gewährleistung der
erforderlichen Zweizügigkeit des Beruflichen Gymnasiums stellt die Schule zum
Beginn des nächsten Schuljahres den Antrag auf Errichtung des neuen
Bildungsgangs. Damit wird die bereits vorhandene Akzentuierung des Beruflichen
Gymnasiums erweitert und es werden die Wahlmöglichkeiten der Schüler erhöht.
Zusätzliche personelle und finanzielle Belastungen entstehen dem Schulträger mit der Einrichtung des Bildungsgangs nicht.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1331/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid/FB 40/ 406-40
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Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Einrichtung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung. Finanzielle Konsequenzen bzw. Belastungen für den Schulträger entstehen nicht.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Nein.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Zur termingerechten Antragsstellung bei der Bezirksregierung Köln ist die Entscheidung durch den Schulausschuss jetzt zu treffen.