- Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen
- Satzung zur Festlegung abweichender Fristen bei Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungenin Leverkusen
- Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Am Frankenberg, Düsseldorfer Straße, Friedenberger Straße, Heribertstraße, Im Kalkfeld und Sandstraße in Leverku sen
- Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Im Staderfeld und Fliederweg in Leverkusen
- Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Leichlinger Straße in Leverkusen
- Satzung zur 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 1) beschlossene Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen (Straßenreinigungssatzung) zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 2) beschlossene Satzung zur Festlegung abweichender Fristen bei Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen zustimmend zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 3) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Am Frankenberg, Düsseldorfer Straße, Friedenberger Straße, Heribertstraße, Im Kalkfeld und Sandstraße in Leverkusen zustimmend zur Kenntnis.
4. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 4) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Im Staderfeld und Fliederweg in Leverkusen zustimmend zur Kenntnis.
5. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 5) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Leichlinger Straße in Leverkusen zustimmend zur Kenntnis.
6. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 6) beschlossene Satzung zur 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) zustimmend zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.
Beim Erlass der Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes werden dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung beschlossenen Satzungen zur Kenntnis gegeben.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1367/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Rausch, Tel.: 6693.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.