Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen richtet, zunächst befristet auf 3 Jahre, ein kommunales Bildungsbüro ein.
2. Die Option einer Verlängerung ist in Absprache mit dem Land gegeben.
3. Das Bildungsbüro wird der KulturStadtLev (KSL), Volkshochschule, als Geschäftsstelle des Bildungsnetzwerkes Leverkusen organisatorisch zugeordnet.
4. Die Kernverwaltung unterstützt das Bildungsbüro mit Personal im Rahmen einer ½ Vollzeitstelle BAT VIb (TVöD E 6), die mit dem Stellenplan 2010 eingerichtet wird. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Land die Förderung analog übernimmt.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Bundesweit gewinnt
die Diskussion um eine Regionalisierung der Schul- und Bildungslandschaft an
Bedeutung. Ziele sind:
- die Zusammenführung von regionalen bzw.
lokalen bildungs-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fragestellungen,
- die Verbesserung der Kooperation und
Vernetzung zwischen Einrichtungen vorschulischer, schulischer und
außerschulischer Bildung,
- die Schaffung von mehr Transparenz in
der regionalen/kommunalen Bildungsinfrastruktur für Kinder, Jugendliche
und Erwachsene.
In Nordrhein-Westfalen
strebt das Ministerium für Schule und Weiterbildung seit dem Jahr 2008 die
Gründung von regionalen Bildungsnetzwerken an. Im Rahmen eines
Kooperationsvertrages zwischen Kommune/Gebietskörperschaft und Ministerium
werden Entwicklungsziele, Laufzeit und Organisation der Zusammenarbeit
festgeschrieben. Das Ministerium geht von 53 Bildungsregionen aus. Bisher
wurden 38 Kooperationsverträge abgeschlossen; 15 Bildungsregionen, darunter
auch Leverkusen, streben die Beteiligung am Projekt „Bildungsnetzwerk“ an.
Voraussetzungen für
die Entwicklung der Bildungsregion im Rahmen des Kooperationsvertrages sind
- die Festlegung gemeinsamer Ziele
zwischen Kommune und Land,
- die Einrichtung einer regionalen
Bildungskonferenz und eines Lenkungskreises,
- die Einrichtung einer kommunalen
Geschäftsstelle/eines Bildungsbüros.
Die Verwaltung
empfiehlt, sich an diesem Landesprojekt zu beteiligen. Zielsetzung in
Leverkusen sollte sein, alle Bildungsbereiche – von der frühkindlichen
Erziehung bis zur Seniorenbildung – unter dem Gesichtspunkt der
Gleichwertigkeit zu betrachten, zu verknüpfen und zu entwickeln. Die Verwaltung
schlägt vor, einen Kooperationsvertrag unter diesen Prämissen auszuarbeiten.
Für die Einrichtung
des Bildungsbüros müssen sich die Vertragspartner zu folgenden Leistungen
verpflichten:
•
Die Stadt Leverkusen stellt Personal im Umfang von mind. 1,0
Vollzeitstelle zur Verfügung und übernimmt die sächliche Ausstattung des
Bildungsbüros.
•
Das Land stellt dem Bildungsbüro pädagogisches Personal im Umfang
von 1,0 Vollzeitstelle zur Verfügung.
Ausschreibung und Besetzung der Stelle erfolgen im gegenseitigen Einvernehmen.
Das Bildungsbüro
übernimmt die zentrale Steuerungsfunktion; die Autonomie der anderen
Bildungsakteure bleibt erhalten. Es wird vorgeschlagen, das Bildungsbüro
organisatorisch der KulturStadtLev (KSL), Volkshochschule, zuzuordnen.
Die VHS stellt der
Einrichtung aus eigenen Ressourcen ½ Vollzeitstelle pädagogische
Mitarbeiterin/pädagogischer Mitarbeiter (BAT II, bzw. TVöD 13) zur Verfügung.
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber übernimmt die Leitung des
Bildungsbüros.
Das Ministerium für
Schule und Weiterbildung stellt, wenn der Beschluss über die Einrichtung des
Bildungsbüros bis Ende 2009 gefasst wird, unter diesen Bedingungen eine
pädagogische Fachkraft als Vollzeitstelle zur Verfügung.
Die dann noch
fehlende ½ Vollzeitstelle (BAT VIb, bzw. TVöD E 6) soll im Stellenplan der
Kernverwaltung eingerichtet, und das Personal dem Bildungsbüro zur Verfügung
gestellt werden.
Die Anlage stellt das Konzept ausführlicher dar.