- Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel i. H. v. 2.300.000 Euro auf Finanzstelle PN 0515; Finanzposition 730000 (Transferauszahlungen)
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Dem FB 50 werden in der Produktgruppe 0515 „Hilfen bei Einkommensdefiziten und
Unterstützungsleistungen“ 2.300.000 € zusätzlich bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen bei der Finanzstelle 0505; Finanzposition 614000
als Mehreinnahmen in entsprechender Höhe zur Verfügung.
Leverkusen, 30.11.11
gezeichnet:
OB Buchhorn Rh. Gietzen Rf. Geisel
2. Für den Rat:
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Begründung:
In der Produktgruppe 0515 (u.a. Leistungen nach dem SGB XII und
Asylbewerberleistungsgesetz) benötigt der FB 50 die oben dargestellten Mittel.
Gründe für den Finanzbedarf sind:
Deutliche Fallzahlsteigerung im Bereich des 3. Kapitels SGB XII (Hilfe
zum Lebensunterhalt) im laufenden Haushaltsjahr 2011.
Deutliche Fallzahlsteigerung im Bereich des 4. Kapitels SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) im laufenden Haushaltsjahr 2011.
Ausgaben für Leistungen der Bildung und Teilhabe für Anspruchsberechtigte
nach dem SGB XII und Bundeskindergeldgesetz. Diese Aufgabe wurde den Kommunen Ende
März 2011 rückwirkend zum 01.01.2011 übertragen, so dass die finanziellen
Auswirkungen im Rahmen der Mittelanmeldung für den Haushalt 2011 noch nicht
eingeplant werden konnten.
Der Fachbereich 50 verfügt über Deckungsmittel in entsprechender Höhe
unter Finanzstelle PN 0505.
Grund hierfür ist eine deutliche höhere Erstattungsquote des Bundes an
den Kosten der Unterkunft (35,8 % von einem zu prognostizierenden
Rechnungsergebnis 2011 i.H.v. ca. 35.000.000 €) als bei Mittelanmeldung für den
Haushalt 2011 berücksichtigt werden konnte. Von der genannten Erstattungsquote
sind 5,4 % als Erstattung des Bundes an den Kosten für Leistungen der Bildung
und Teilhabe zu berücksichtigen, die wiederum auf der Aufwandsseite u.a. als
ursächlich für den benötigten Mittelbedarf anzusehen sind.
Die beschriebenen Entwicklungen wurden bei der Mittelanmeldung für das
Jahr 2012 berücksichtigt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1378/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wielspütz / FB 50 /
Tel.-Nr. 406-5014
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Transferaufwendungen im Bereich des
SGB XII.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 0515 (Deckungsmittel aus PN 0505)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Mehrbedarf bei PN 0515.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der
äußersten Dringlichkeit:
Die Bereitstellung der zusätzlichen Finanzmittel ist zwingend
erforderlich, da sonst insbesondere die maschinelle Zahlung der Sozialhilfe
nicht erfolgen kann.