- Erweiterung des WGL-U3-Projekts um die Kindertagesstätte Borkumstraße
- Anwendung der Fördermittelbestimmungen/Verwendungsnachweise
Beschlussentwurf
1. Der Rat nimmt den Statusbericht zur Umsetzung des U3-Ausbaus zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt die Aufnahme der Errichtung einer Kindertagesstätte „Borkumstraße“ in das WGL-Ausbauprogramm (2. Tranche) entsprechend der Begründung der Vorlage.
3. Der Rat erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der WGL die Weisung, die vorgenannte Erweiterung des WGL-Ausbauprogramms zu realisieren.
4. Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Förderbestimmungen sowie den Verwendungsnachweisen zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
1.Statusbericht
1.1 Vorbemerkungen:
Bei einer Zielquote von 32 % aller „unter 3-Jährigen“ (4060) hat die Stadt Leverkusen bis zum 01.08.2013 1299 Betreuungsplätze bereitzustellen.
454 Plätze in Einrichtungen sind bereits vorhanden.
203 Betreuungsplätze werden durch Tagespflege abgedeckt.
642 Plätze sind daher noch in Einrichtungen zu schaffen.
Von den 454 bereits vorhandenen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren sind allerdings 215 provisorisch, d. h. die Kinder werden schon betreut, es müssen aber noch weitere Bau/Ausstattungsmaßnahmen finanziert und umgesetzt werden.
1.2 U3-Ausbau mit der
WGL (1. Tranche)
Mit Beschluss des Rates vom 06.12.2010 ist die WGL veranlasst worden, den Bau und die Gebäudebewirtschaftung von 10 Kindertagesstätten im Rahmen eines sog. „Lebenszyklusmodells“ zu realisieren.
Die 1. Tranche des Gesamtprojektes bezieht sich auf die nachfolgenden 4 Einrichtungen, deren Standorte vorher klar definiert waren:
Standort |
Kinder |
davon U3-Kinder |
Fördermittel |
Wuppertalstr. |
60 |
32 |
576.000 € |
Kolpingstr. |
60 |
32 |
576.000 € |
Ringstr. |
90 |
48 |
864.000 € |
Morsbroicher Str. |
90 |
48 |
864.000 € |
Summe |
300 |
160 |
2.880.000 € |
Nach Abschluss des
- europaweiten Interessenbekundungsverfahrens
- Ausschreibungsverfahrens
- Verhandlungsverfahrens
hat der WGL-Aufsichtsrat am 22.11.2011 den Zuschlag erteilt, die o. g. Projekte zu realisieren. Mit dem Baubeginn wird Ende Januar 2012, mit der Inbetriebnahme wird zum Ende des Jahres gerechnet.
Die Entscheidung wurde einvernehmlich von den Beteiligten (Fachbereiche Kinder und Jugend, Gebäudewirtschaft und Finanzen sowie WGL) unter fachlicher Begleitung eines externen Gutachters vorbereitet und getragen.
Die Vorteile des Vorgehens im Rahmen eines sog. „Lebenszyklusmodells“ bestehen vor allem darin,
- dass die Ausführungen im Bereich Planen, Bauen, Gebäudebewirtschaftung verhandelt werden können,
- dass ein vergleichsweise hoher Baustandard bei möglichst geringen Bau- und Betriebskosten realisiert werden kann,
- dass die von der WGL aufzunehmenden Kreditmittel nicht den Kreditrahmen der Stadt belasten,
- dass die Wahrnehmung der Gebäudebewirtschaftung über einen 25-Jahresvertrag mit dem Marktteilnehmer geregelt wird,
- dass gegenüber der herkömmlichen bisherigen Vorgehensweise ein Effizienzvorteil von ca. 17 % bei Planung, Bau und Bewirtschaftung erreicht werden konnte,
- dass die ursprünglich in einer Grobplanung geschätzten Investitionskosten von 35.400 € pro U3-Platz auf 27.140 € gesenkt werden konnten,
- dass für alle von der WGL zu erstellenden Einrichtungen die Investitionsersparnis bei ca. 6,7 Mio. € liegen würde.
Die durchschnittliche vorläufige Kaltmiete beträgt 9,65 € pro m², die Warmmiete einschließlich aller Nebenkosten, vor allem aber unter Berücksichtigung der Tilgung beträgt 17,65 € m².
1.3 U3-Ausbau mit der
WGL (2. Tranche)
Die 2. Tranche des Gesamtprojekts besteht aus den nachfolgenden Einrichtungen:
Standort |
Kinder |
davon U3-Kinder |
Fördermittel nach
Richtlinienförderung |
Burgweg |
60 |
32 |
576.000 € |
Feldsiefer Weg |
60 |
32 |
576.000 € |
Kolberger Str. |
60 |
32 |
576.000 € |
Kreuzhof |
60 |
32 |
576.000 € |
Kerschensteiner Str. |
120 |
64 |
1.152.000 € |
Am Steinberg |
120 |
64 |
1.152.000 € |
Borkumstr. |
60 |
32 |
576.000 € |
Summe |
540 |
288 |
5.184.000 € |
Hier handelt es sich um Einrichtungen, deren Standorte zunächst durch entsprechende Bebauungsplanverfahren, Grunderwerbe oder weitergehende Planungsüberlegungen abgesichert werden mussten.
Die WGL nimmt im Januar 2012 das europaweite Interessenbekundungsverfahren mit der Zielsetzung auf, im August 2012 mit den Baumaßnahmen zu beginnen und die Inbetriebnahme zum 01.08.2013 zu gewährleisten.
Voraussetzung hierfür ist allerdings die entsprechende Landesförderung, die nach dem Ratsbeschluss beantragt wird.
1.4 Ergänzung des
WGL-Projekts (2. Tranche)
Nach Auffassung der städtischen Gebäudewirtschaft (65) macht es Sinn, aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Vorbereitung und Entscheidung zur 1. Tranche das Projekt „Kindertagesstätte Borkumstr.“ ebenfalls durch die WGL abzudecken.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird vorgeschlagen, die Kita Borkumstraße nicht um 2 Gruppen zu erweitern, sondern dort den Neubau einer 4-gruppigen Einrichtung vorzusehen und dazu den Altbau abzubrechen.
Für die Erweiterung der Kita um 2 Gruppen inklusive Bestandssanierung sind ca. 1,8 Mio. € zu veranschlagen, für diese Summe lässt sich auch ein kompletter Neubau (Vergleichszahlen aus der 1. Tranche der PPP-Ausschreibung der WGL) realisieren.
Ein Neubau hätte weiterhin den Vorteil, dass die Planung funktional und technisch sehr sachgerecht und optimiert erfolgen könnte und auch die Standortbelastungen (Verkehrsimmissionen) dadurch minimiert würden.
Da für den Neubau von Kindertagesstätten nach Beschluss des Rates die WGL zuständig ist, wäre das Projekt in die 2. Tranche der Ausschreibung aufzunehmen.
Seitens der Verwaltung besteht die Erwartungshaltung, dass der von der Landesfamilienministerin angekündigte „Krippengipfel“ in der 2. Dezemberhälfte 2011 die notwendige Klarheit liefert, ob und in welchem Umfang die Förderung für die 2. Tranche gewährleistet werden kann.
1.5 Sonstiger
U3-Ausbau
Diese Klarheit ist umso wichtiger, als auch für die nachfolgenden Einrichtungen entsprechende Fördermittel seit Monaten (teilweise aus 2010) beantragt, aber bisher ohne Reaktion geblieben sind.
Tageseinrichtung |
Träger |
U3-Plätze |
Antrag vom |
beantragte
Landesförderung |
Elbestr. 21 |
Stadt |
42 |
28.06.2010 |
740.250 € |
Pregelstr. 23 |
Stadt |
36 |
28.06.2010 |
616.500 € |
Otto-Grimm-Str. 9 |
Ev. Kirche |
12 |
29.07.2010 |
129.600 € |
Pfarrer-Klein-Str. 16 |
Ev. Kirche |
22 |
27.09.2010 |
396.000 € |
Hitdorfer Str. 169, Die Rheinpiraten e. V. |
Elterninitiative |
7 |
06.04.2011 |
75.600 € |
Pastor-Scheibler-Str. 1 |
Ev. Kirche |
12 |
06.04.2011 |
216.000 € |
Adalbert-Stifter-Str. 19 |
Ev. Kirche |
12 |
15.07.2011 |
208.015 € |
Pommernstr. 125, Maximilian Kolbe |
Caritasverband |
34 |
19.07.2011 |
612.000 € |
Otto-Müller-Str. 4, St. Johannes der Täufer |
Kath. Kirche |
12 |
19.07.2011 |
216.000 € |
gesamt |
|
189 |
|
3.209.965 |
Damit ergibt sich aktuell ein Fördermittelbedarf von ca. 8,4 Mio. €, von dem 6,5 Mio. € allein auf die Stadt entfallen.
Ohne die Bereitstellung dieser Mittel sowie der entsprechenden Förderung für absehbare weitere Ausbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren muss davon ausgegangen werden, dass der Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten auf Unterbringung eines „unter 3-jährigen Kindes“ nicht gewährleistet werden kann.
1.6 Schlussbemerkung
Mit der Realisierung der in dieser Vorlage genannten Projekte werden - vorausgesetzt die Landesförderung ist rechtzeitig gegeben – insgesamt 637 U3-Plätze geschaffen und damit ein wesentlicher Beitrag zum vorgegebenen Ziel von insgesamt 1.096 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen am 01.08.13 in Leverkusen geleistet.
2.
Fördermittelbestimmungen/Verwendungsnachweise:
Auf das als Anlage beigefügte Schreiben an das Familien- sowie an das Finanzministerium wird verwiesen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1383/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wendling / 0214/406-8823 …
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Umsetzung des U3-Ausbaus bei der Stadt Leverkusen.
Erteilung von Weisung nach § 113 Abs. 2 GO NRW
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
s. Begründung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. Begründung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Begründung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Gremien der WGL haben der Unterzeichnung des „Lebenszyklusvertrages erst am 22.11.2011 zugestimmt. Die Überlegungen, das Projekt Borkumstr. über die WGL abzuwickeln, sind erst in dieser Woche abgeschlossen worden.
Die außerhalb der Fristen erfolgte Vorlagenübersendung ist im Finanzausschuss am 05.12.2011 angekündigt worden.