Beschlussentwurf:
Der am Rheinufer entlang laufende Weg ausgehend von der Rheinallee
(St.-Antonius-Steg) bis zur Unterstraße / Wiesenstraße einschließlich der Anschlüsse zur Wacht am Rhein und zur Burgstraße erhält die Bezeichnung
Rheinuferweg
Die genaue Lage des Weges geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Förderverein Schiffsbrücke e.V. sieht vor, dieses Jahr die Schiffsbrücke an der alten Wuppermündung zu eröffnen. Es ist vorgesehen, die beiden Uferseiten mit einer Schiffsbrücke zu verbinden, die im Inneren einen Gastronomiebetrieb beherbergt.
Hierfür ist es notwendig eine Hausnummer für den Gastronomiebetrieb zu vergeben. Die Zuordnung zur Rheinallee, zur Burgstraße oder zur Unterstraße ist aus Sicht des Fachbereichs Kataster und Vermessung nicht sinnvoll. Es wird daher vorgeschlagen, den Weg aufgrund der Rheinlage „Rheinuferweg“ zu benennen. Der Weg wird derzeit als Fahrrad- und Fußgängerweg genutzt und zukünftig auch für die Andienung des Gastronomiebetriebes.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1638/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Gotter / FB 62 / 6220
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Benennung der Straße hat keine finanziellen Auswirkungen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Aufgrund der vorgesehenen Eröffnung der Schiffsbrücke im August 2012 ist es notwendig, den Weg umgehend zu benennen.