- Jahresabschluss 2011 der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG und Entlastung
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt
Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem.
§ 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des
Jahresabschlusses 2011 gem. beigefügter vorläufiger Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und
Konzern-Lageberichts (Anlagen 1 bis 3)
b) Verwendung des Bilanzgewinns
in Höhe von 14.343.570,07 € wie folgt:
-
Ausschüttung an die Gesellschafter 4.700.000,00
€
-
Vortrag auf neue Rechnung 9.643.570,07
€.
c) Entlastung des Vorstandes.
2. Den Vertretern der Stadt
Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem.
§ 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt
Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem.
§ 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss (Anlagen 4 bis 5) zu
billigen.
gezeichnet:
Häusler
(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Mit Wirkung zum 01.08.2000 hat die
Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) sämtliche Kommandit- und Geschäftsanteile an
der Herweg Busbetrieb GmbH & Co. KG, die zwischenzeitlich
rechtsformwechselnd in eine GmbH umgewandelt wurde, übernommen. Gemäß § 239
Abs. 1 und 2 HGB ist die KWS zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG,
Krefeld, hat den vorläufigen, noch nicht von den zuständigen Organen der KWS
beschlossenen Jahresabschluss 2011 vorgelegt. Entsprechende Entwürfe der
Konzern-Bilanz und der KWS-Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnungen sowie des
Lageberichts und Konzernlageberichts sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt. Die o.
g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 25.05.2012
uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der KWS hat
sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung
am 19.06.2012 befasst.
Der im Beschlussentwurf ausgewiesene
Bilanzgewinn der KWS AG gliedert sich wie
folgt:
Gewinnvortrag aus
Vorjahr 11.551.573,88
€
Jahresüberschuss
2011 7.491.996,19
€
Ausschüttung an
die Gesellschafter in 2011 ./.
4.700.000,00 €
Bilanzgewinn 14.343.570,07
€
===================
Die beabsichtigte Ausschüttung resultierte
bisher ausschließlich aus Erträgen der Gesellschaft, die dieser aufgrund der
Einlage von Beteiligungen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis zugeflossen
sind. Diese Erträge sind nach einer geltenden Vereinbarung zwischen den
Gesellschaftern vollständig dem Rheinisch-Bergischen Kreis zuzurechnen und
stellen somit keine Mittel dar, die der Stadt Leverkusen zur Verfügung stehen.
Das wirtschaftliche Ergebnis aus dem
Linienverkehr entwickelt sich entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung bei
der KWS AG in Grobgliederung wie folgt:
2011 2010 Abweichungen
Betriebsleistung 33.424
T€ 31.677 T€ +1.747 T€ +5,5 %
Betrieblicher Aufwand ./.
37.175 T€ ./. 35.971 T€ ./. 1.204 T€ -3,3 %
Betriebsergebnis ./.
3.751 T€ ./. 4.294 T€ +543 T€ +12,6 %
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 6 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der KWS AG beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte des Jahresabschlusses von AG und Konzern als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 7 und 8 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter der KWS in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.
Ergänzend sei
auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder,
die selbst dem Aufsichtsrat der KWS angehören, haben sowohl bei der Beratung
als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der KWS
gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht
(Beschlusspunkt 2).
Über die
Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat
der KWS AG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rf. Lepsius
Rh. Dr. Mende
Rh. Omankowsky
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1716/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2011 der KWS
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 9700121101 / Produkt 121101 / Produktgruppe 1211
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine