Betreff
Kooperation der KulturStadtLev mit dem KulturDrehscheibe Leverkusen e. V.
Vorlage
1721/2012
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     KulturStadtLev stellt dem KulturDrehscheibe Leverkusen e. V. für nicht ausverkaufte Einzelveranstaltungen begrenzte Eintrittskartenkontingente unentgeltlich zur Vermittlung an Interessierte gem. der Satzung des Vereins zur Verfügung.

2.     Über die jeweilige Veranstaltung und den jeweiligen Umfang der Freikarten-kontingente entscheidet die Betriebsleiterin  / der Betriebsleiter der KulturStadtLev.

3.     Nach Ablauf der Spielzeit 2012 / 2013 erhält der Betriebsausschuss KulturStadtLev eine Übersicht über die ausgegebenen Freikarten.

 

gezeichnet:

Häusler                                                                                 Adomat

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Zum 01.06.2012 wurde der KulturDrehscheibe Leverkusen e. V. gegründet. Er hat die in einigen Städten Deutschlands bereits existenten Kulturlogen zum Vorbild.

Ziel des Vereins ist es, bedürftigen Menschen Zugang zu kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen. Dafür sucht der Verein Kulturveranstalter auf der einen und karitative Einrichtungen auf der anderen Seite als Partner.

 

Die Kulturveranstalter stellen Freikartenkontingente zur Verfügung; der Verein benennt interessierte Gäste.

 

Deren Bedürftigkeit wurde seitens der karitativen Partner bestätigt und muss nicht von den Kulturveranstaltern überprüft werden.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 02.07.2012 auf der Grundlage des Antrags Nr. 1657/2012 die Unterstützung der KulturDrehscheibe und den Erfahrungsbericht einstimmig beschlossen.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Grundmann 4100

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)