- Durchführung eines Projektes zur Gestaltung des Außenbereichs am Haus der Jugend Opladen
Beschlussentwurf:
Dem Haus der Jugend Opladen wird – vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln – zur Finanzierung des o.a. Gestaltungsprojektes ein Betrag von 3.145,- € bewilligt.
Nach Beendigung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 26.07.12 beantragt das Haus der Jugend Opladen (HdJ Opladen) Fördermittel in Höhe von 3.145,- € zur Finanzierung der Neugestaltung des Außenbereiches der Einrichtung (siehe Anlage).
Schnellübersicht über die finanziellen
Auswirkungen der Vorlage Nr. 1754/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich
51-514 / Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Durchführung eines Projektes zur Gestaltung des Außenbereiches.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 3.145,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)