- Änderung
Beschlussentwurf:
Für die vom 23.04.-25.04.2013 in Frankfurt am Main stattfindende Hauptversammlung des Deutschen Städtetages werden zwei stimmberechtigte Abgeordnete bestellt:
a) Gemäß § 113 Absatz 2 Satz 2 GO NRW
Abgeordneter: Vertreter:
Stadtkämmerer Beigeordneter
Rainer Häusler Marc Adomat
b) Gemäß § 113 Absatz 2 Satz 1 GO NRW
Abgeordneter:
Rh. Hermann-Josef Kentrup (CDU)
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Rat hat mit Beschluss vom 10.12.2012 die Vertreter zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages bestellt. (s. Vorlage Nr. 1941/2012).
Durch den Tod von Rh. Hupperth und eine Terminkollision bei Herrn Oberbürgermeister Buchhorn ergeben sich die vorgenannten Änderungen.
Die übrigen Vertreter (Gemäß § 113 Absatz 2 Satz 1 GO NRW: Rh. Dr. Walter Mende (SPD) sowie Gastteilnehmer: Rh. Dr. Walter Mende (SPD) und Rh. Jochen Ries (FDP) bleiben unverändert bestehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2075/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ursula Siewert/ 01/ 406 – 88
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Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Durch die Mitgliedschaft der Stadt Leverkusen im Deutschen Städtetag ist die Teilnahme der stimmberechtigten Abgeordneten an der Hauptversammlung nach § 6 Absatz 2 der Satzung des Deutschen Städtetages zur Rechtswahrung angezeigt.
Die Teilnahme von nicht stimmberechtigten Gastteilnehmern ist jedoch nicht zwingend erforderlich und insoweit nicht von § 82 GO NRW gedeckt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Reise, Schulung Rats- und Ausschussmitglieder
Innenauftrag: 810001050102
Produkt: 010501
Produktgruppe: 0105
Sachkonto: 541200
Ansatz: 1.000,- €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
ca. 700,- € Hotelkosten
ca. 300,- € Reisekosten
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet alle zwei Jahre in den angehörigen Städten statt. Da die Veranstaltungsorte der künftigen Hauptversammlungen nicht bekannt sind, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)