Beschlussentwurf:
Im zweiten Halbjahr 2013 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke (I, II, III) fallen, gewährt.
Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 22.500,00 Euro.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Am 21. März 2013 befand die Jury über insgesamt 28 eingegangene Anträge. Die Jury setzte sich zusammen aus drei Mitgliedern: Petra Clemens, gewählte Vertreterin der Freien Szene (alle Sparten); Rainer Land, Rhein-Sieg-Kreis, Kultur- und Sportamt und Anke Holgersson, Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev. Karina Maczkowiak, gewählte Vertreterin der Freien Szene (Tanz), musste ihre Teilnahme an der Jury kurzfristig absagen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Absage konnte kein Ersatz gefunden werden. Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied der Stimme.
Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien. Die Entscheidung der Jury wird jeweils kurz erläutert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2113/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406-4170
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet im 2. Halbjahr 2013 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Im Wirtschaftsplan der KSL
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)