Beschlussentwurf:
Der Rat wählt folgende fünf Beisitzer zu
Vertrauenspersonen in den Ausschuss für die Schöffenwahl (Wahlperiode
2014-2018):
1)
2)
3)
4)
5)
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums (3221 – I. 2)
und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration
(313-6153) vom 04.03.09 - JMBl. NRW S. 70 - in der z.Z. geltenden Fassung tritt
bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die
Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste wählt. Er besteht aus der
Richterin/dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer Verwaltungsbeamtin oder
einem Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer (§ 40
GVG). Die Stadt Leverkusen hat gemäß obigen Runderlass für den
Amtsgerichtsbezirk Leverkusen fünf Vertrauenspersonen zu entsenden.
Diese Vertrauenspersonen sind mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden
Mitglieder des Rates, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl zu wählen.
Der Rat hatte für die Wahlperiode 2009 – 2013 folgende
Vertrauenspersonen als Beisitzer gewählt:
Name |
Vorname |
Behrendt |
Ursula |
Lepsius |
Nina |
Müller |
Ulrich |
Spatzier |
Wolfgang |
von-Styp-Rekowski |
Irmgard |
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2151/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Horst Wedler / FB 30 /
406-3015
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
entfällt, da keine Ausgaben anfallen!
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt