- Offenlagebeschluss
Beschlussentwurf:
1. Dem Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt (Anlagen 1 und 2).
2.
Der Entwurf ist
mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich
des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
Mues Stein
Begründung:
Bestandteile der Vorlage sind:
- Zeichnerische Darstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung
Erläuterung
zum Planungsstand:
Die ,neue bahn stadt :opladen’ befasst sich als städtebauliches Schwerpunktprojekt der Stadt Leverkusen und der DB AG im Rahmen der Regionale 2010, einem Strukturförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und der Region Köln/Bonn [www.regionale2010.de], mit der Entwicklung einer 72 ha großen, für den Betrieb nicht mehr benötigten Bahnfläche.
Das Areal liegt zentral im Stadtgebiet und umfasst im Osten (44 ha) die Flächen des ehemaligen Ausbesserungswerkes Opladen und des Gleisbauhofes. Weitere Entwicklungsflächen (17 ha) in direkter Nähe zum Zentrum Opladen liegen westlich der Bahnstrecke Köln-Wuppertal.
Für ein ca 33 ha großes Teilgebiet östlich der Bahnstrecke ist die Durchführung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
In seiner Sitzung am 18.06.2007 hat der Rat die Aufstellung und die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen.
Am 18.10.2007 ist in einem Erörterungstermin die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit durchgeführt worden.
Neben der grundsätzlich positiven Sicht auf die Entwicklung des
Bereiches der neuen Bahnstadt Opladen sind die zu erwartenden verkehrlichen
Änderungen in dem oben genannten Termin kritisch gesehen worden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger
öffentlicher Belange sind wenige Stellungnahmen eingegangen.
Hierbei wurden zum einen verstärkt auf die Umweltaspekte verwiesen, zum
anderen auf die Frage der allgemeinen Flächenbedarfe und Verfügbarkeit von GE –
Flächen.
In seiner Sitzung am 02.06.2008 hat der Bau- und Planungsausschuss die
öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
In seiner Sitzung am 23.06.2008 hat der Rat die Teilnahme am
Wettbewerb um FH-Standorte des Landesprogramms „Entwicklung der Hochschulen in
NRW bis 2020“ beschlossen.
Im Zuge der weiteren Durchplanung des Rahmenplanes und mit dem
erfolgreich abgeschlossenen Bewerbungsverfahren zum FH Standort Campus
Leverkusen der FH Köln ergab sich daher die Notwendigkeit, den Entwurf der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes zu überarbeiten, daher wurde die Auslegung
nicht durchgeführt.
Weiterer Änderungsbedarf ergab sich aus der Umsiedlung des
Instandhaltungswerkes der Deutschen Plasser AG.
Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde
aufgrund des oben genannten Überarbeitungsbedarfes gegenüber Änderungsbereich
des Beschlusses vom 02.06.2008 verkleinert und inhaltlich verändert.
Es ist daher ein erneuter Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die
Grundlagenarbeiten und die Erstellung der notwendigen Gutachten zur
Vorbereitung des Offenlagebeschlusses für den ersten Teilbebauungsplan des
Bahnstadtgeländes konnten nicht bis zum turnusmäßigen Abgabetermin für die
Beratung im Februar / März 2010 fertig gestellt werden. Da das Verfahren zur
Flächennutzungsplanänderung und das Bebauungsplanverfahren parallel
durchgeführt werden soll, erfolgt die Abgabe der Beschlussvorlage über den
Nachtrag.