Betreff
Jahresabschluss 2012 der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2263/2013
Aktenzeichen
20-201-01-21-14-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 3.771.791,34 € und einem Jahresüberschuss von 57.461,26 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2012 zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss von 57.461,26 € auf neue Rechnung vorzutragen

 

d) der Geschäftsführung der JSL für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Häusler

Begründung:

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers unterliegen gem. § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handeln gem. § 8 Gesellschaftsvertrag einheitlich nach Weisung des Rates.

 

Der Jahresabschluss 2012 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH geprüft und hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

 

Das ausgewiesene Zuschussvolumen von Dritten (EU, Land NRW und Stadt Leverkusen) sank im Geschäftsjahr 2012 von 412 T€ auf 311 T€, bei gleichzeitiger Verminderung der Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich von 6.265 T€ um 452 T€ auf 5813 T€. Somit ergibt sich ein Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 90,6 % gegenüber 89,6% im Jahr 2011 und 86,9 % im Jahr 2010. Der städtische Zuschussanteil stieg gegenüber 1,8% in 2010 und 2,1% in 2011 auf 2,3 % in 2012.

 

Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:

 

 

Jahr 2010

Jahr 2011

Jahr 2012

Veränderung Vorjahr

JOB Service Team

(inkl. Übergangsheime)

1.210 T€

1.196 T€

1.250 T€

54 T€

OSC

1.054 T€

160 T€

0

-160 T€

Personalservice

6 T€

43 T€

26 T€

-17 T€

Mobile Hausmeisterdienste

100 T€

94 T€

105 T€

 11 T€

Personalgestellung AGL

2.165 T€

2.367 T€

2.567 T€

 200 T€

Erlöse SGB II

1.947 T€

1.690 T€

1.311 T€

 379 T€

Eingliederungshilfe SGB XII

174 T€

147 T€

147 T€

 0

Minigolfanlage

85 T€

92 T€

75 T€

 -17 T€

Lohnkostenzuschüsse

6 T€

0

0

 0

Sprachkurse

151 T€

200 T€

161 T€

-39 T€

Betriebsführung Villa Wuppermann

63 T€

56 T€

53 T€

-3 T€

Hochseilgarten/Bistro

50 T€

63 T€

0

-63 T€

Soziale Stadt Rheindorf

130 T€

130 T€

76 T€

-54 T€

Übrige

68 T€

27 T€

42 T€

15 T€

SUMME:

7.209 T€

6.265 T€

5.813 T€

-452 T€

 

Bei Aufwendungen i. H. v. 6.361 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 6.418 T€ konnte ein Jahresüberschuss i. H. v. rd. 57 T€ erreicht werden, was insbesondere auf das zweite Restrukturierungsprogramm, verbunden mit der Einstellung des Beschäftigungs- und Qualifizierungsbetriebes „Opladener Service Center“ zurückzuführen ist. 

 

Die Zuschüsse der Stadt Leverkusen sind in folgender Tabelle aufgeschlüsselt:

 

 

Jahr 2010

Jahr 2011

Jahr 2012

Ausgewiesenes Jahresergebnis

110 T€

190 T€

57 T€

Zuschuss

0 T€

0 T€

0 T€

Weiterleitung Mittel für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen

-150 T€

-150 T€

-150 T€

Anteil für Landesprogramm „Hilfe zur Arbeit“

0 T€

0 T€

0 T€

Zuschuss Personal- und Betriebskosten

0 T€

0 T€

0 T€

Bereinigtes Jahresergebnis

-40 T€-

40 T€

-93 T€

 

 

Die als Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesenen - nicht verbrauchten - städtischen Zuschusszahlungen belaufen sich auf 350 T€.

 

Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 57.461,26 € auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die auch im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen in aktualisierter Form dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss 2012 wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.07.2013 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der JSL zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2263/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Malek/ Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben/ 02171/406-8871

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da das Vorliegen eines testierten Prüfberichtes des Jahresabschlusses abgewartet werden musste, war eine frühere Fertigung der Vorlage nicht möglich.