Betreff
XIX. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen
Vorlage
2304/2013
Aktenzeichen
201-04-19-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XIX. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Häusler

Begründung:

 

Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.

 

Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2011 durch Erstellung des

XVIII. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 1575/2012 - nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 02.07.2012 zur Kenntnis genommen. Nunmehr schließt sich der XIX. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.

 

Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2304/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / Fachbereich 20-201 / Telefon: 2043

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 117 Abs. 1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich Fortzuschreiben hat.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Fehlanzeige

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Fehlanzeige