Beschlussentwurf:
I. Den „Richtlinien für die Förderung der Leverkusener Kulturszene“ (Anlage 1) wird zugestimmt. Die Kulturförderrichtlinien aus den Jahren 1985/1986 (Anlagen 2 und 3) verlieren damit ihre Gültigkeit.
II. Die KulturStadtLev wird ermächtigt, eine Jury zu benennen, die einen Vorschlag zur Mittelvergabe erarbeitet. Dieser wird dem Betriebsausschuss KulturStadtLev in Form einer Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
III. Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 der KSL veranschlagt und werden auf das Jahr 2011 übertragen.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung
Warum
neue Kulturförderrichtlinien?
Aktuelle
Förderpraxis
Zuschüsse
an Vereine
Innerhalb dieser Förderart existieren zurzeit zwei Fördermöglichkeiten:
Die finanzielle Unterstützung durch Jahres- oder durch Projektzuschüsse. Jahreszuschüsse werden jährlich
wiederkehrend in unveränderter Höhe an Vereine und Institutionen gezahlt. Die
Aufnahme in den Empfängerkreis für diese Förderart wird jeweils vom
Betriebsausschuss der KulturStadtLev beschlossen. Projektzuschüsse werden an kulturelle Vereine und Institutionen
ausgezahlt, welche die Unterstützung ihrer kontinuierlichen oder einmalig
stattfindenden Kulturprojekte beantragen.
[Siehe Anlage 2: Derzeit gültige Förderrichtlinien aus dem Jahr 1985]
Zuschüsse im Rahmen der dezentralen Kulturarbeit
Um kulturelle Impulse in und aus den Stadtteilen zu fördern, werden
jährlich Projekte finanziell unterstützt oder durch die KSL veranstaltet. Die
Stadtteilkulturarbeit soll Laien- und Amateurgruppen in den Stadtteilen
präsentieren, kulturelle Infrastruktur vor Ort mit aufbauen und Initiativen und
Ideen außerhalb bestehender Einrichtungen aufgreifen.
[Siehe Anlage 3: Derzeit gültige Förderrichtlinien aus dem Jahr 1986]
Notwendigkeit einer Neufassung der Kulturförderrichtlinien für
Leverkusen
Zurzeit werden 78 Prozent des Fördertopfs „Zuschüsse an kulturelle
Vereine“ als institutionelle, seit Jahren festgeschriebene und wiederkehrende
Förderung an Leverkusener kulturelle Vereine ausgezahlt. Der Rest steht für
Anträge anderer Vereine und Initiativen zur Verfügung. Er reicht nicht aus, um
allen Antragstellerinnen und Antragstellern gerecht werden zu können. Es findet
keine inhaltliche Schwerpunktsetzung statt. Diese ist notwendig, um das
Kulturleben einer Stadt zeit- und bedarfsgerecht mit zu gestalten. Eine
Neufassung der Förderrichtlinien sollte das bestehende eher starre System gegen
ein flexibleres, lebendigeres austauschen, das die Berücksichtigung
inhaltlicher Schwerpunkte ermöglicht.
Neue Struktur – Umstellung auf Projektförderung
In diesem Sinne wird vorgeschlagen, beide bisherigen Förderarten
(„Zuschüsse an kulturelle Vereine“ sowie die „Dezentrale Kulturarbeit“) zu
einem Fördertopf „Projektförderung“ zusammen zu fügen, für den es gilt,
sinnvolle, den Gegebenheiten der Kulturszene und den kulturpolitischen Visionen
angemessene inhaltliche Kriterien zu entwickeln. Dem Topf „Projektförderung“
fließen die Budgets der bisherigen Förderarten „Zuschüsse an kulturelle
Vereine“ sowie „Unterstützung Leverkusener Künstler“ zu 100 Prozent und das
Budget der Förderart „Dezentrale Kulturarbeit“ zu knapp 30 Prozent zu. Darüber
hinaus wird das Kulturbüro Veranstaltungen durchführen, die das Spektrum des
Kulturangebotes vor Ort ergänzen und Beispielcharakter besitzen. Auch diese
Veranstaltungen werden sich an den Förderkriterien orientieren.
Berücksichtigung verschiedener
Förderarten
Eine Neufassung der Kulturförderrichtlinien sollte neben der
finanziellen Förderung auch die Möglichkeit der ideellen Unterstützung oder
Unterstützung durch Sachleistungen berücksichtigen. Dazu werden im Folgenden die
aktuellen Leistungen des Kulturbüros beschrieben.
Mit der Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev
wurde in 2002 das Kulturbüro eingerichtet, dessen Aufgabe neben der
Organisation von lokalen und regionalen kulturellen Veranstaltungen es ist, die
freie Kulturszene der Stadt Leverkusen als Partner, Hilfesteller und
Schnittstelle zur Stadt zu begleiten.
Bestehende und aufrechtzuerhaltende Fördermaßnahmen
Zum Umfang der Kulturförderung durch die KulturStadtLev gehören nicht
nur finanzielle Zuwendungen.
Sachleistungen:
Folgende Räumlichkeiten stellt KulturStadtLev Leverkusener Vereinen und
Initiativen für ihre kulturelle und künstlerische Tätigkeit zur Verfügung:
- Villa Römer für den Trägerverein Villa Römer –
Haus der Stadtgeschichte e.V. zur Ausrichtung der Dauerausstellung
„Zeiträume Leverkusen“ und für Wechselausstellungen der drei
Geschichtsvereine [Der Trägerverein und die drei Geschichtsvereine zahlen
bisher keine Mietnebenkosten]
- Künstlerbunker Karlstraße für den Künstlerverein
Begegnungsstätte Bunker Karlstraße
e.V. zur unentgeltlichen Bereitstellung von Arbeitsraum für bildende
Künstlerinnen und Künstler, die in Leverkusen und der näheren Region leben
und arbeiten und in Leverkusen ausstellen sowie zur unentgeltlichen
Nutzung der Galerie im Bunker als Ausstellungsort [Nebenkosten werden vom
Verein bzw. den Ateliermieterinnen und -mietern getragen] und zur
unentgeltlichen Nutzung als Theater (Studiobühne) [Mietnebenkosten werden
vom Theater getragen]
- In Planung: Kulturausbesserungswerk
(KAW) für den Förder- und Trägerverein freie
Jugend/Kulturzentren Leverkusen e.V.: KulturStadtLev vermittelt als
Eigentümerin der Immobilie zwischen den im Kulturausbesserungswerk
ansässigen Vereinen und Initiativen und den Fachbereichen der Stadt
Leverkusen. [Die Verantwortung für Dach und Fach wird von den Betreibern
des KAW getragen]
- Leverkusener Jazztage für den Leverkusener Jazztage e.V.: Unentgeltliche Bereitstellung des
Forums zur Durchführung der Konzerte.[Jährliche Kosten: 10.000 Euro]
- Galerie im Forum: Unentgeltliche Bereitstellung des
Seitenfoyers im Forum als Ausstellungsraum für bildende Künstlerinnen und
Künstler aus Leverkusen und der Region
- Forum-Studio: Unentgeltliche
Bereitstellung der großen Forum-Bühne für freie Theater- und Tanzensembles
zur Präsentation ihrer aktuellen Produktionen im Rahmen des Festivals
„Freispiel“
Dienstleistungen:
Das Kulturbüro der KulturStadtLev erfüllt die folgenden Aufgaben bei der
Abwicklung vernetzter Projekte mit der freien Kulturszene Leverkusens:
- Organisation
der im Zwei-Jahres-Turnus stattfindenden Buchwoche „Lev liest“
- Organisation
der jährlich stattfinden „Leverkusener Kunstnacht“
- Einladung
zur und Durchführung der halbjährlich einberufenen Kulturkonferenz als
Forum für Information, Dialog und geselliges Treffen aller
Kulturschaffender in der Stadt
- Veranstaltung
des Theaterfestivals „Freispiel“ für freie Bühnen der Stadt Leverkusen
- Veranstaltung
der Ausstellungen in der „Galerie im Forum“ mit entsprechender
Ausschreibung
- Herausgabe
des Email-Newsletters „KulturSzeneLev“
- Herausgabe
des Flyers „Ausstellungen in Leverkusen“
- Durchführung
des Wettbewerbs „Lauter Lev“ inklusive Organisation eines alle zwei Jahre
stattfindenden Konzertes zur Präsentation der Gewinnerbands
Aus den genannten Vorüberlegungen wurde der Entwurf für die neuen
Kulturförderrichtlinien erarbeitet, der im Folgenden ausformuliert wird. Voraussetzung: Damit die neuen Richtlinien
ab 2011 umgesetzt werden können, ist es notwendig, für das Jahr 2010 auf eine
Auszahlung aller Zuschüsse zu
verzichten, um eine entsprechende Rückstellung bilden zu können.