Betreff
Neufassung der Kulturförderrichtlinien
Vorlage
0025/2009
Aktenzeichen
415-30-00-sp
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I. Den „Richtlinien für die Förderung der Leverkusener Kulturszene“ (Anlage 1) wird zugestimmt. Die Kulturförderrichtlinien aus den Jahren 1985/1986 (Anlagen 2 und 3) verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

II. Die KulturStadtLev wird ermächtigt, eine Jury zu benennen, die einen Vorschlag zur Mittelvergabe erarbeitet. Dieser wird dem Betriebsausschuss KulturStadtLev in Form einer Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 

III. Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 der KSL veranschlagt und werden auf das Jahr 2011 übertragen.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                                        Adomat

Begründung

 

Warum neue Kulturförderrichtlinien?

 

Aktuelle Förderpraxis

 

Zuschüsse an Vereine

 

Innerhalb dieser Förderart existieren zurzeit zwei Fördermöglichkeiten: Die finanzielle Unterstützung durch Jahres- oder durch Projektzuschüsse. Jahreszuschüsse werden jährlich wiederkehrend in unveränderter Höhe an Vereine und Institutionen gezahlt. Die Aufnahme in den Empfängerkreis für diese Förderart wird jeweils vom Betriebsausschuss der KulturStadtLev beschlossen. Projektzuschüsse werden an kulturelle Vereine und Institutionen ausgezahlt, welche die Unterstützung ihrer kontinuierlichen oder einmalig stattfindenden Kulturprojekte beantragen.

[Siehe Anlage 2: Derzeit gültige Förderrichtlinien aus dem Jahr 1985]

 

Zuschüsse im Rahmen der dezentralen Kulturarbeit

Um kulturelle Impulse in und aus den Stadtteilen zu fördern, werden jährlich Projekte finanziell unterstützt oder durch die KSL veranstaltet. Die Stadtteilkulturarbeit soll Laien- und Amateurgruppen in den Stadtteilen präsentieren, kulturelle Infrastruktur vor Ort mit aufbauen und Initiativen und Ideen außerhalb bestehender Einrichtungen aufgreifen.

[Siehe Anlage 3: Derzeit gültige Förderrichtlinien aus dem Jahr 1986]

 

 

Notwendigkeit einer Neufassung der Kulturförderrichtlinien für Leverkusen

Zurzeit werden 78 Prozent des Fördertopfs „Zuschüsse an kulturelle Vereine“ als institutionelle, seit Jahren festgeschriebene und wiederkehrende Förderung an Leverkusener kulturelle Vereine ausgezahlt. Der Rest steht für Anträge anderer Vereine und Initiativen zur Verfügung. Er reicht nicht aus, um allen Antragstellerinnen und Antragstellern gerecht werden zu können. Es findet keine inhaltliche Schwerpunktsetzung statt. Diese ist notwendig, um das Kulturleben einer Stadt zeit- und bedarfsgerecht mit zu gestalten. Eine Neufassung der Förderrichtlinien sollte das bestehende eher starre System gegen ein flexibleres, lebendigeres austauschen, das die Berücksichtigung inhaltlicher Schwerpunkte ermöglicht.

 

 

Neue Struktur – Umstellung auf Projektförderung

In diesem Sinne wird vorgeschlagen, beide bisherigen Förderarten („Zuschüsse an kulturelle Vereine“ sowie die „Dezentrale Kulturarbeit“) zu einem Fördertopf „Projektförderung“ zusammen zu fügen, für den es gilt, sinnvolle, den Gegebenheiten der Kulturszene und den kulturpolitischen Visionen angemessene inhaltliche Kriterien zu entwickeln. Dem Topf „Projektförderung“ fließen die Budgets der bisherigen Förderarten „Zuschüsse an kulturelle Vereine“ sowie „Unterstützung Leverkusener Künstler“ zu 100 Prozent und das Budget der Förderart „Dezentrale Kulturarbeit“ zu knapp 30 Prozent zu. Darüber hinaus wird das Kulturbüro Veranstaltungen durchführen, die das Spektrum des Kulturangebotes vor Ort ergänzen und Beispielcharakter besitzen. Auch diese Veranstaltungen werden sich an den Förderkriterien orientieren.

 

 

Berücksichtigung verschiedener Förderarten

Eine Neufassung der Kulturförderrichtlinien sollte neben der finanziellen Förderung auch die Möglichkeit der ideellen Unterstützung oder Unterstützung durch Sachleistungen berücksichtigen. Dazu werden im Folgenden die aktuellen Leistungen des Kulturbüros beschrieben.

 

Mit der Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev wurde in 2002 das Kulturbüro eingerichtet, dessen Aufgabe neben der Organisation von lokalen und regionalen kulturellen Veranstaltungen es ist, die freie Kulturszene der Stadt Leverkusen als Partner, Hilfesteller und Schnittstelle zur Stadt zu begleiten.

 

 

Bestehende und aufrechtzuerhaltende Fördermaßnahmen

Zum Umfang der Kulturförderung durch die KulturStadtLev gehören nicht nur finanzielle Zuwendungen.

 

Sachleistungen:

Folgende Räumlichkeiten stellt KulturStadtLev Leverkusener Vereinen und Initiativen für ihre kulturelle und künstlerische Tätigkeit zur Verfügung:

  • Villa Römer für den Trägerverein Villa Römer – Haus der Stadtgeschichte e.V. zur Ausrichtung der Dauerausstellung „Zeiträume Leverkusen“ und für Wechselausstellungen der drei Geschichtsvereine [Der Trägerverein und die drei Geschichtsvereine zahlen bisher keine Mietnebenkosten]
  • Künstlerbunker Karlstraße für den Künstlerverein Begegnungsstätte Bunker Karlstraße e.V. zur unentgeltlichen Bereitstellung von Arbeitsraum für bildende Künstlerinnen und Künstler, die in Leverkusen und der näheren Region leben und arbeiten und in Leverkusen ausstellen sowie zur unentgeltlichen Nutzung der Galerie im Bunker als Ausstellungsort [Nebenkosten werden vom Verein bzw. den Ateliermieterinnen und -mietern getragen] und zur unentgeltlichen Nutzung als Theater (Studiobühne) [Mietnebenkosten werden vom Theater getragen]
  • In Planung: Kulturausbesserungswerk (KAW) für den Förder- und Trägerverein freie Jugend/Kulturzentren Leverkusen e.V.: KulturStadtLev vermittelt als Eigentümerin der Immobilie zwischen den im Kulturausbesserungswerk ansässigen Vereinen und Initiativen und den Fachbereichen der Stadt Leverkusen. [Die Verantwortung für Dach und Fach wird von den Betreibern des KAW getragen]
  • Leverkusener Jazztage für den Leverkusener Jazztage e.V.: Unentgeltliche Bereitstellung des Forums zur Durchführung der Konzerte.[Jährliche Kosten: 10.000 Euro]
  • Galerie im Forum: Unentgeltliche Bereitstellung des Seitenfoyers im Forum als Ausstellungsraum für bildende Künstlerinnen und Künstler aus Leverkusen und der Region
  • Forum-Studio: Unentgeltliche Bereitstellung der großen Forum-Bühne für freie Theater- und Tanzensembles zur Präsentation ihrer aktuellen Produktionen im Rahmen des Festivals „Freispiel“

 

 

Dienstleistungen:

Das Kulturbüro der KulturStadtLev erfüllt die folgenden Aufgaben bei der Abwicklung vernetzter Projekte mit der freien Kulturszene Leverkusens:

  • Organisation der im Zwei-Jahres-Turnus stattfindenden Buchwoche „Lev liest“
  • Organisation der jährlich stattfinden „Leverkusener Kunstnacht“
  • Einladung zur und Durchführung der halbjährlich einberufenen Kulturkonferenz als Forum für Information, Dialog und geselliges Treffen aller Kulturschaffender in der Stadt
  • Veranstaltung des Theaterfestivals „Freispiel“ für freie Bühnen der Stadt Leverkusen
  • Veranstaltung der Ausstellungen in der „Galerie im Forum“ mit entsprechender Ausschreibung
  • Herausgabe des Email-Newsletters „KulturSzeneLev“
  • Herausgabe des Flyers „Ausstellungen in Leverkusen“
  • Durchführung des Wettbewerbs „Lauter Lev“ inklusive Organisation eines alle zwei Jahre stattfindenden Konzertes zur Präsentation der Gewinnerbands

 

Aus den genannten Vorüberlegungen wurde der Entwurf für die neuen Kulturförderrichtlinien erarbeitet, der im Folgenden ausformuliert wird. Voraussetzung: Damit die neuen Richtlinien ab 2011 umgesetzt werden können, ist es notwendig, für das Jahr 2010 auf eine Auszahlung aller Zuschüsse zu verzichten, um eine entsprechende Rückstellung bilden zu können.