Beschlussentwurf:
Der Personal- und Organisationsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der bisherige Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht (61) in die Fachbereiche Stadtplanung (61) und Bauaufsicht (63) aufgetrennt werden wird.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Wirkung vom 01.02.2002
wurden die Fachbereiche Stadtplanung (61) und Bauaufsicht (63) in einen
gemeinsamen Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht zusammengeführt.
Damit sollte ein
Abbau von Schnittstellen zwischen seinerzeit 61 und 63 erfolgen.
Mit der Leitung des
neuen Fachbereichs wurde der Leiter des Fachbereichs Bauaufsicht, Herr Dr.
Heintz, beauftragt. Die damalige Zusammenlegung wurde insbesondere durch die
Bündelung der erforderlichen Fachkenntnis in der Person von Herrn Dr. Heintz
ermöglicht. Herr Dr. Heintz war an der Kommentarerstellung für die Bauordnung
NRW beteiligt, so dass er sowohl die rechtlichen Themenfelder wie auch die
Themenfelder im Bereich der Stadtplanung besetzen konnte.
Nach dem Weggang
von Herrn Dr. Heintz und den sich entwickelnden Aufgabenfeldern im Bereich des
Fachbereichs Stadtplanung und Bauaufsicht hat sich gezeigt, dass die damalige
Zusammenlegung der beiden Fachbereiche und die hierdurch bedingte große
Leitungsspanne zu Zeit- und Qualitätsverlusten geführt hat. Insbesondere die
stetig steigenden Anforderungen an die Bauaufsicht (z. B. Großveranstaltungen
z. B. „Duisburg“ etc.) können nur schwer bei der Vielzahl an Themen innerhalb
eines Fachbereichs qualitativ abgebildet werden. Die inhaltliche Ausrichtung
der einzelnen Fachabteilungen divergiert stark und erschwert eine gleichzeitige
Leitung beider Bereiche zunehmend (Leitungsspanne).
Sachverhalte wie
„Rossmann“, „Schoofs – Immobilien“ sowie eine Vielzahl nicht aufhörender
Beschwerden von Dritten wegen Bearbeitungszeiträumen, nicht zeitgemäßen
Verfahren und fehlerhafter Bearbeitung haben die Problematik der großen Einheit
verdeutlicht.
Um diesen
Konflikten entgegenzuwirken und dem qualitativen und quantitativen Anspruch
einer modernen Verwaltung gerecht zu werden, ist die Trennung des derzeitig
bestehenden Fachbereichs Stadtplanung und Bauaufsicht in zwei getrennte
Fachbereiche geboten.
Die Leitung des
Fachbereichs Bauaufsicht soll zukünftig durch eine Führungskraft mit
juristischem Schwerpunkt übernommen werden. Hiermit soll den häufig
auftretenden rechtlichen Fragestellungen adäquat Rechnung getragen werden.
Begründung der
besonderen Dringlichkeit:
Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme soll eine Information der Politik noch im November 2013 sichergestellt werden.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 18
Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den
Personal- und Organisationsausschuss am 15.11.13 zu entscheiden, ob die
verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.