Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung II stimmt der Fällung einer japanischen Blüten-Kirsche in der Maurinusstraße zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Baum steht im Bürgersteig der Maurinusstraße und muss zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit kurzfristig gefällt werden. Nähere Einzelheiten können aus der als Anlage beigefügten Dokumentation entnommen werden.
Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle scheidet aus, da die Baumscheibe für eine Pflanzung erheblich zu klein ist und der Baumstandort außerdem den Bürgersteig zu sehr einengt. Die Ersatzpflanzung wird an einem anderen Standort erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2579/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Parthey, 67 , 6723
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305 -Produktgruppe Öffentliches Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
nach Jahresvertragspreisen, je nach örtlichem Aufwand für die Absperrmaßnahmen, ca. 600 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro
Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Regelkontrolle des Straßenbaumes erfolgte am 09.01.2014. Da der Baum innerhalb eines Monats nach Feststellung des Schadbildes gefällt sein sollte, ist es, zur Vermeidung einer Dringlichkeitsvorlage, erforderlich, die Vorlage über den 2. Nachtrag einzubringen.