- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 125.341.270,28 € und einem Jahresüberschuss von 430.740,84 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2013 zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss nach Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe von 430.740,84 € zur Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 6.288.998,32 € zu verwenden. Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 5.858.257,48 € wird auf das Geschäftsjahr 2014 vorgetragen.
d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet: In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Dem von der
Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH aufgestellten Jahresabschluss
2013 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt.
In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2013 (Werte
in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2013 (Werte in T€)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Klinikum Leverkusen ein
positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von rd. 430 T€
verzeichnen.
Das mit den
Krankenkassen vereinbarte Erlösbudget wurde von 108,1Mio. € in 2012 um 5,7 Mio.
€ (ca. 5,3 %) auf 113,8 Mio. € in 2013 weiter entwickelt. Hierfür waren
insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die tatsächlich
erzielten Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen wurden von 109,8 Mio. € (2012)
um 5,1 Mio. € auf 114,9 Mio. € in 2013 gesteigert.
Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf hat sich von
27,9 Mio. € im Jahr 2012 um 0,5 Mio. € auf 28,4 Mio. € erhöht. Diese Kostenerhöhung
ist im Wesentlichen dem Anstieg von
Fallzahlen und dem verstärkten Anspruch von externen Dienstleistungen
geschuldet.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlage 1 bis 3 beigefügt.
Zusätzlich hat die Verwaltung die im
Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen als Anlage 4 dieser Vorlage
beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur
Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht
des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im
Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen,
der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des
Prüfberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des
Finanzausschusses am 12.05.2014 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht
an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen
gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO
NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den
Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im
Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o.
g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Reinhard Buchhorn
Rh. Paul
Hebbel
Rh. Raimund
Gietzen
Rh. Ernst
Küchler
Rh. Gerd Masurowski
Rf. Barbara Trampenau
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Malek/ Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben / 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)