Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren stimmt
dem Abschluss des als Anlage beigefügten Dienstleistungsvertrages zwischen der
Stadt Leverkusen und dem Universitätsklinikum Bonn zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
(i. V. des Beigeordneten für Dezernat III)
Begründung:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren hat in seiner Sitzung am 12.11.2012 dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Universitätsklinikum Bonn zugestimmt.
In Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen das MRE-Netzwerk Nordwest gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört der Aufbau von 7 Sektoren übergreifenden Regionalen Modellnetzwerken in NRW und Niedersachsen. Das Regionale Netzwerk Rheinland hat den Schwerpunkt in der ambulanten und stationären Pflege.
Zuständig ist das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Unikliniken Bonn.
Das Ziel ist eine
Kooperation zum Zwecke des Informationsaustausches über infektionshygienische
Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle multiresistenter Erreger in Gesundheits-
und Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes
für die Bevölkerung. Der Informationsaustausch dient u. a. der
Vereinheitlichung bzw. Harmonisierung von infektionshygienischen
Vorgehensweisen mit dem entsprechenden Management im Netzwerk Regio Rhein-Ahr
und somit der Kontrolle/Reduktion der Ausbreitung multiresistenter Erreger. Bei
dem Informationsaustausch werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse unter
Berücksichtigung evidenzbasierter Studien beachtet.
Wesentliche Aufgabe
ist die Weitergabe von aktuellen wissenschaftlichen nationalen und
internationalen Informationen zum Umgang mit multiresistenten Erregern in
Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie die Verhinderung
einer Ausbreitung multiresistenter Erreger unter Berücksichtigung neuer
risikoregulatorischer Entwicklungen.
Die Leverkusener
Krankenhäuser haben an einer Auditierung im Rahmen eines Siegelwettbewerbs
teilgenommen und inzwischen das „Qualitätssiegel für Akutkrankenhäuser“
erworben.
In einem weiteren
Schritt sollen in dieses Verfahren auch die Gemeinschaftseinrichtungen,
insbesondere die stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden.
Der bisher
befristet geschlossene Vertrag muss um die Aufnahme der
Gemeinschaftseinrichtungen erweitert und verlängert werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0117
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB 50, Tel.
406-5000
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit dem Universitätsklinikum Bonn zur Kooperation im Bereich der infektionshygienischen Maßnahmen im Netzwerk
mre-netz regio rhein-ahr
(Es handelt sich um die Verlängerung eines bereits bestehenden Vertrags.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
531020
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
3.109 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
9.324,50 E
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)