Betreff
Baum- und Buschwuchs auf dem Grundstück der Grundschule Burgweg
- Bürgerantrag vom 29.11.09
Vorlage
0269/2009
Aktenzeichen
012-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Schulgrundstücke jährlich begutachtet und erforderliche Pflegemaßnahmen durchführt. Sie lehnt die beantragte Entfernung von Büschen und Bäumen auf dem Grundstück der Grundschule Burgweg aus den in der Vorlage genannten Gründen ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 29.11.09 (s. Anlage 1) beantragt der Petent die Entfernung von Büschen und Bäumen auf dem Grundstück der Grundschule Burgweg.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Der Petent meldete sich bereits telefonisch am 21.09. und am 20.10. dieses Jahres bei der Verwaltung. Er bemängelte allgemeine Beeinträchtigungen, welche die Bäume auf dem städtischen Nachbargrundstück mit sich bringen würden.

 

Bei Begutachtung der Sachlage vor Ort wurde jedoch keine unzumutbare Situation festgestellt. Es ist keine Unfallgefahr durch Totholz oder ausbrechende Äste gegeben, es liegen keine Krankheiten oder Morschungen vor und der Bewuchs befindet sich in einem vitalen und gepflegten Zustand.

 

Besonders die Eichen sind in einem hervorragenden Zustand. Die Distanz zum Privatgrundstück beträgt mehr als 4 Meter. Es ragt lediglich ein geringer Teil der Baumkronen über die Grundstücksgrenze, naturgegeben fallen sowohl Laub als auch Früchte in den Garten.

 

Andere Gehölze, wie z.B. die genannte Haselnuss, ragen nicht an das Grundstück des Petenten heran. Der Abstand zwischen Grenzzaun und Bewuchs beträgt mehr als einen Meter. Des Weiteren wurden die Sträucher in diesem Herbst ausgelichtet und zurück geschnitten.

 

Leider bleibt es nicht aus, dass die Bepflanzung für einzelne Anwohner geringfügige Nachteile mit sich bringt. Es ist der Verwaltung nicht möglich, auf alle Eventualitäten Rücksicht zu nehmen und gleichzeitig den Kriterien für innerstädtisches Grün gerecht zu werden. Die Bepflanzung des Schulgrundstückes wurde jedoch in einem ausreichenden Abstand vorgenommen.

 

Die vom Petenten aufgeführten allgemeinen Unannehmlichkeiten sind nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamm (OVG) vom 18.08.95 nicht relevant. Demnach sind Beeinträchtigungen durch Laubfall, Samenflug und Lichtentzug von den Anwohnern zu tolerieren. Die gleiche Aussage wurde zuvor schon in einem Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart (OLG) vom 22.02.85 getroffen.

 

Ebenso ist die Belästigung durch Wurzelwachstum und aufkeimende Eicheln zu werten. Die Nachteile, die sich hieraus für den Nachbarn ergeben, sind zum Schutz der Gehölze zu tolerieren. Es liegt keine Aufwölbung oder Anhebung von Wegebelägen o. ä. vor. Stolperkanten oder Schäden an Privateigentum würden selbstverständlich umgehend von der Verwaltung behoben. Die Wurzeln befinden sich ausschließlich unter der Rasenfläche. Die Ausbildung von Krone und Wurzelmasse entspricht in etwa einem Verhältnis von 1:1, d. h. der Wurzelumfang entspricht ungefähr dem Ausmaß der Krone. Eichen gehören jedoch zu den Herz- bzw. Tiefwurzlern, so dass der oberflächennahe Anteil verschwindend gering ist.

 

Alle Schulgrundstücke werden jährlich durch die Verwaltung begutachtet. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden Prioritätenlisten erstellt, nach denen der Turnus für erforderliche Schnittmaßnahmen oder auch das Fällen einzelner schadhafter Bäume festgelegt wird.

 

Die Verwaltung kann jedoch keine Präzedenzfälle schaffen, indem sie den Bedürfnissen einzelner Anwohner gerecht wird und in weiteren Fällen zu Gunsten des innerstädtischen Grüns entschieden wird.

 

Insofern wird die Verwaltung sich bemühen, den Bedürfnissen der Anwohner, soweit es der Handlungsspielraum zulässt, entgegenzukommen und durch die turnusgemäßen Schnittmaßnahmen Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.