Betreff

Forum Leverkusen
- Erhöhung der Nutzungsentgelte (Preisliste I und Preisliste II) sowie die Erhöhung
der Nebenkosten
Vorlage
0034/2009
Aktenzeichen
416-00-06-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:            

 

1. Für das Forum Leverkusen werden die Nutzungsentgelte und Nebenkosten entsprechend der Preislisten I und II (Anlagen 1 bis 3) beschlossen.

 

2. Die Sonderregelungen werden, wie in der Anlage 4 dargestellt, beschlossen.

    

3. Die neuen Preislisten sowie die Sonderregelungen gelten ab 01.01.2010.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                 Adomat

                                                 

Begründung            :          

 

Die letzte Erhöhung der Nutzungsentgelte für das Forum Leverkusen erfolgte im

Jahre 1996 und die der Nebenkosten im Jahre 2002.

 

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen und der vor allem erheblich gestiegenen Energie- und Gebäudeunterhaltungskosten ist es dringend geboten, die Nutzungsentgelte nach Preisliste I und II sowie die Nebenkosten anzupassen.

 

Die Räumlichkeiten des Forums werden immer häufiger für Veranstaltungen mit aufwändiger und energieintensiver Licht- und Tontechnik vermietet. Durch die in den Nutzungsentgelten inkludierten Energiekosten wird der erhöhte Energieaufwand nicht kompensiert und wirkt sich somit einseitig belastend auf die KulturStadtLev aus. Um dem entgegenzuwirken, dabei aber weiterhin konkurrenzfähig sowie flexibel zu bleiben, sollen die Preislisten I und II um 10 % sowie die Nebenkosten angehoben werden. Die neue Berechnung der Nebenkosten wurde mit denen anderer Veranstaltungshäuser verglichen: Theater- und Konzerthaus Solingen, Stadt Velbert, Historische Stadthalle Wuppertal und Bürgerhaus Hürth. Dabei wurde festgestellt, dass die Inrechnungstellung der Nebenkosten des Forums weitestgehend unter dem Durchschnitt liegt. 

 

Die Preislisten I und II sowie die Nebenkosten in der ab 01.01.2010 gültigen Fassung sind als Anlage 1 bis 3 der Vorlage beigefügt.

 

Die Sonderregelungen sollen eine gerechte Abrechnung von Teilnutzungen ermöglichen und die Betriebsleitung instand setzen, auf besondere Gegebenheiten flexibel zu reagieren.