Betreff
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für Leverkusen - Hitdorf
Vorlage
2014/0222
Aktenzeichen
612-je
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das als Anlage beigefügte integrierte Handlungskonzept (IHK) Hitdorf zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Umsetzung der Maßnahmen und Projektvorschläge des IHK Hitdorf vorbehaltlich

 

§         einer Aufnahme in den städtischen Haushalt 2015,

§         der Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 für das Haushaltsjahr 2015 und

§         einer Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung für die als förderfähig eingestuften Maßnahmen.

 

3.      Sofern die Zuschüsse nicht oder nur teilweise bewilligt werden, ist über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erneut zu entscheiden.

 

4.      Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von Städtebaufördermitteln ab dem Jahr 2015 für die als förderfähig eingestuften Maßnahmen.

 

gezeichnet:

 

                                   In Vertretung      In Vertretung         In Vertretung      In Vertretung

Buchhorn                   Stein                     Märtens               Adomat                Deppe                            

 

Begründung:

 

Die Verwaltung hatte Ende Oktober 2013 die Erstellung eines integrierten Handlungs-konzeptes (IHK) beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung, die in enger Abstimmung mit der Fachöffentlichkeit und den lokalen Akteuren erarbeitet wurden, liegen vor.

 

Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich die Verwaltung mit den demografischen und stadtplanerischen Entwicklungen in der Gesamtstadt und in den Stadtteilen. Stadtentwicklungsplanerisch ist es erforderlich, jeden Stadtteil für sich und im städtischen Kontext zu analysieren, entsprechende Stärken und Schwächen zu ermitteln und insbesondere neue Bedarfe zu erkennen, um schließlich Maßnahmen zur Stärkung der Orte zu entwickeln und nach Möglichkeit umzusetzen. Die integrierten Handlungskonzepte bieten hierbei eine umfassende und ganzheitliche Methode der Untersuchung. Integrierte Handlungskonzepte sind aber seit einigen Jahren auch die notwendige Voraussetzung um Fördermittel bspw. des Landes einwerben zu können. Vor diesem Hintergrund und basierend auf den Erkenntnissen aus dem Fachtag zum Sozialbericht, in dem ebenfalls für Hitdorf Handlungsbedarf identifiziert wurde, hat die Verwaltung einen externen Gutachter zur Erstellung des IHK Hitdorf beauftragt.

 

Parallel dazu wurde durch die private Initiative „Villa Zündfunke e.V.“ an die ersten Ideen und Ansätze engagierter, privater Akteure angeknüpft und das Projekt zu einem Gesamtkonzept für Hitdorf weiter entwickelt. Nicht zuletzt auf politischen Beschluss (Ratssitzung am 29.09.2014) und vor dem Hintergrund der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf wurde die Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes angestrebt.

 

Das IHK beschreibt in einer umfangreichen Untersuchung des Ist-Zustandes die heutigen Entwicklungen sowie die Stärken/Chancen, Schwächen/Risiken des Ortes und zeigt Wege zur Weiterentwicklung und Stärkung des Stadtteils auf. In den folgenden Handlungsfeldern werden zahlreiche Maßnahmen- und Projektvorschläge formuliert:

 

           Städtebau und Wohnen

           Freiraum und Naherholung

           Öffentlicher Raum und Verkehr

           Ehrenamtsstrukturen und Akteursnetze

           Soziale Infrastruktur

           Lokale Wirtschaft

 

Eine Voraussetzung für die Förderung der Maßnahmen ist, dass generell alle oder zumindest die wesentlichen Maßnahmen eines integrierten Handlungskonzepts umgesetzt werden. Bis zur Förderantragstellung kann das Fördergebiet auch durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Entscheidend ist, dass das Zusammenspiel und die Umsetzung der Maßnahmen als ein ganzheitliches, zusammenhängendes Gesamtprojekt verstanden werden.

 

Durch die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge wird der städtische Haushalt nicht zusätzlich belastet, da insbesondere für die Maßnahme Hitdorfer Straße zusätzliche Fördermittel, die ursprünglich bisher nicht etatisiert waren, erwartet werden.


Deshalb können Finanzmittel im Haushalt – unter anderem für die Realisierung und Unterstützung des Projektes Villa Zündfunke – veranschlagt werden. Alle kostenintensiven Maßnahmen sind im Entwurf des Haushaltes 2015 und der Folgejahre berücksichtigt. Eine Umsetzung der IHK-Maßnahmen ist allerdings nur möglich, wenn eine Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2015 vorliegt.

 

Gleichzeitig dient das Konzept als Grundlage und Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln. Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.

 

Es fanden Gespräche mit der Bezirksregierung Köln und dem zuständigen Landesministerium zu einer möglichen Förderung der Maßnahmen aus Städtebaufördermitteln ab dem Jahr 2015 für einen Zeitraum von fünf Jahren statt. Eine erste Fördervoraussetzung ist, dass die einzelnen Projekte einen Quartiersbezug haben und aus einem integrierten Handlungskonzept hergeleitet werden müssen. Auch können die vorgeschlagenen Maßnahmen nur gefördert werden, wenn eine entsprechende finanzielle Sicherung durch den Haushalt der Stadt Leverkusen vorliegt. Weitere Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist die formelle Ausweisung eines einfachen Sanierungsgebietes. Diese Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen können beim Fördergeber nachgereicht werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0222

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Dr. Zerweck, FB 61, 6120

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Integriertes Handlungskonzept (IHK) für Leverkusen-Hitdorf

Umsetzung der IHK-Maßnahmen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2015 wie folgt veranschlagt:

 

 

Umbau Hitdorfer Straße

Finanzstelle 66611205021098,

 

Finanzposition 783200                               Finanzposition 681100

(Baukosten)                                                  (Zuschuss)

 

2015                  410.000 €                          176.400 €

2016               1.300.000 €                          546.000 €

2017               1.940.000 €                          814.800 €

 

 

Hitdorfer Straße Aufwertung öffentlicher Raum:

Finanzstelle 66611205021099‚

 

Finanzposition 783200                               Finanzposition 681100

(Baukosten)                                                  (Zuschuss)

 

2017                    30.000 €                             21.000 €

2018                  130.000 €

sp. Jahre        1.000.000 €                          791.000 €

 

 

Straßenanliegerbeiträge nach BbauG u. KAG

 

Finanzstelle 66001205022001     

Finanzposition 683100

 

2016                                                              700.000 €

2018                                                              700.000 €

 

 


Sanierung Sporthalle Lohrstraße

Finanzstelle PN 0170 

 

Finanzposition 723107                               Finanzposition 614100

(Baukosten)                                                  (Zuschuss)

 

2016               340.000 €                             238.000 €

 

 

Förderung Umbau Villa Zündfunke

Finanzstelle 51000610011001

 

(Baukosten)                                                 

2015               140.000 €

 

Finanzposition 781800                               Finanzposition 681100

(Weiterleitung Zuschuss)                            (Zuschuss)

 

2015           1.120.000 €                              1.120.000 €

 

 

Honorare, Personalkosten u. ä. Villa Zündfunke

 

Produktgruppe 0525                                   Finanzposition 614100

(Zuschuss)

 

2015               20.500 €                                14.350 €

2016               20.500 €                                14.350 €

2017               20.500 €                                14.350 €

2018               20.500 €                                14.350 €

 

 

Produktgruppe 0610                                   Finanzposition 614100

(Zuschuss)

 

2015               10.000 €                                7.000 €

2016               10.000 €                                7.000 €

2017               10.000 €                                7.000 €

2018               10.000 €                                7.000 €

 

Produktgruppe 0615                                   Finanzposition 614100

(Zuschuss)

 

2015               10.000 €                                7.000 €

2016               10.000 €                                7.000 €

2017               10.000 €                                7.000 €

2018               10.000 €                                7.000 €

 


B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Es entstehen für die Investitionen nach Inbetriebnahme Folgekosten durch Abschreibungen gem. der anzusetzenden Nutzungsdauern sowie Betriebskosten etc.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Zuschussbehörde macht die Bewilligungen von zu beantragenden  Städtebaufördermitteln u. a. davon abhängig, dass eine Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans vorliegt.

 

Da die Stadt Leverkusen für das Projekt Villa Zündfunke Antragssteller und Zuwendungsempfänger ist und eventuelle Zuschüsse nur im Innenverhältnis an den Förderverein weitergeleitet werden, haftet die Stadt für die zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel für den gesamten Bewilligungseitraum (voraussichtlich 20 Jahre).

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Vor dem Hintergrund der Beantragung in 2014 von Städtebaufördermitteln ab dem Jahr 2015 für die als förderfähig eingestuften Maßnahmen dieses Konzeptes, ist die Dringlichkeit geboten für einen Beschluss des Rates in der Sitzung am 01.12.2014.